Online-Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit

Information darüber, wie online die Abmeldung von der Arbeitslosmeldung und vom Antrag auf Arbeitslosengeld VOR Eintritt einer Arbeitslosigkeit erfolgt.
Hintergrund: Eine Arbeitssuchend- sowie eine Arbeitslosmeldung sind bereits weit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (zB. drei Monate bei befristeten Verträgen) erforderlich. Auch der Antrag auf Arbeitslosengeld muss, um rechtzeitig Geld zu erhalten, frühzeitig gestellt werden. Falls man zwischenzeitlich VOR Eintritt der Arbeitslosigkeit ein Anschluss-Arbeitsverhältnis gefunden hat, meldet man sich (umgehend) ab.
Vor Einführung des eService-Angebots der Bundesagentur für Arbeit konnte man sich mit nur einem vorab mit den Antragsunterlagen zugesandten Formular von allem abmelden. Weiteres erfolgte nicht.
Frage: Wenn nun bei Nutzung des eService der Bundesagentur für Arbeit die Abmeldung und Meldung einer neuen Tätigkeit ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit online erfolgt, wird dann der Antrag auf Arbeitslosengeld weiter bearbeitet? Auf welcher Rechtsgrundlage? Gibt es ein Erfordernis, dass man sich dreifach abmelden muss (1xArbeitslosmeldung, 1xArbeitslosengeld, 1xArbeitssuche Jobportal) und wo ist dies niedergelegt? Gibt es einen Hinweis darauf bei online-Abmeldung, dass weitere Aktionen seitens des ehemals Arbeitssuchenden erforderlich erforderlich sind? Wird bei Info über Anschlussjob online oder per Post/Mail darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld noch beschieden wird? Stellen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.

Ergebnis der Anfrage

Die Bundesagentur für Arbeit sendet Leuten, die sich arbeitslos gemeldet hatten, aber VOR Eintritt der Arbeitslosigkeit - nahtlos - einen neuen Job finden - lieber einen Ablehnungsbescheid, als in das elektronische Verfahren zur Abmeldung einen Hinweis aufzunehmen, dass auch eine Rücknahme eines Antrags auf Arbeitslosengeldes erfolgen muss. Sie begründet dies damit, dass dies ja keine echte Ablehnung sei, sondern nur aus formalen Gründen geschehe. Jeder, der schon mal in den Mühlen von Jobcenter oder Bundesagentur für Arbeit war, weiß, wie es einem mit einem Bescheid im Briefkasten geht. Ein normalverständiger Bürger fasst es nicht als "rein formal" auf. Die Agenturmitarbeitenden haben zudem genug mit echten Fällen zu tun und sollten nicht "rein formale" Bescheide erlassen. Handlungsempfehlung: Aufnahme eines Hinweises in das Abmeldeverfahren.

Zitat
"Die Ablehnung des Antrags auf ALG erfolgt lediglich aus formellen Gründen (= weil der Antrag noch in der Welt ist) und beendet das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß; es ist in dem Sinn also keine "echte" Ablehnung.
Vor diesem Hintergrund sind weder im Papiervordruck „Veränderungsmitteilung“ noch im Online-Abmeldeprozess Hinweise auf die Möglichkeit eines solchen Verzichts enthalten."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information darüber, wie online die A…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Online-Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit [#283145]
Datum
4. Juli 2023 14:20
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information darüber, wie online die Abmeldung von der Arbeitslosmeldung und vom Antrag auf Arbeitslosengeld VOR Eintritt einer Arbeitslosigkeit erfolgt. Hintergrund: Eine Arbeitssuchend- sowie eine Arbeitslosmeldung sind bereits weit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (zB. drei Monate bei befristeten Verträgen) erforderlich. Auch der Antrag auf Arbeitslosengeld muss, um rechtzeitig Geld zu erhalten, frühzeitig gestellt werden. Falls man zwischenzeitlich VOR Eintritt der Arbeitslosigkeit ein Anschluss-Arbeitsverhältnis gefunden hat, meldet man sich (umgehend) ab. Vor Einführung des eService-Angebots der Bundesagentur für Arbeit konnte man sich mit nur einem vorab mit den Antragsunterlagen zugesandten Formular von allem abmelden. Weiteres erfolgte nicht. Frage: Wenn nun bei Nutzung des eService der Bundesagentur für Arbeit die Abmeldung und Meldung einer neuen Tätigkeit ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit online erfolgt, wird dann der Antrag auf Arbeitslosengeld weiter bearbeitet? Auf welcher Rechtsgrundlage? Gibt es ein Erfordernis, dass man sich dreifach abmelden muss (1xArbeitslosmeldung, 1xArbeitslosengeld, 1xArbeitssuche Jobportal) und wo ist dies niedergelegt? Gibt es einen Hinweis darauf bei online-Abmeldung, dass weitere Aktionen seitens des ehemals Arbeitssuchenden erforderlich erforderlich sind? Wird bei Info über Anschlussjob online oder per Post/Mail darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld noch beschieden wird? Stellen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283145/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.07.2023. Der Folgeprozess in der von Ihnen dargestellten…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Online-Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit [#283145]
Datum
11. Juli 2023 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.07.2023. Der Folgeprozess in der von Ihnen dargestellten Sachverhaltskonstellation (Online-Arbeitssuchend-/Arbeitslosmeldung bereits erfolgt, aber Anschlussarbeitsverhältnis vor Eintritt Arbeitslosigkeit gefunden) gestaltet sich wie folgt: • Die Abmeldung wegen Arbeitsaufnahme vor dem ursprünglich mitgeteilten voraussichtlichen Eintritt der Arbeitslosigkeit kann online unter www.arbeitsagentur.de bei Auswahl der eServices aus dem Angebot der Agentur für Arbeit „Veränderungen mitteilen/Aufnahme einer Tätigkeit/Arbeitsaufnahme“ erfolgen. • Eine Mehrfachabmeldung ist nicht erforderlich. • Entsprechend der vorgenommenen Angaben wird die Kundin/der Kunde weiterhin arbeitsuchend geführt oder auch nicht. • Ein Hinweis auf eine erneute Arbeitslosmeldung bei neu eintretender Arbeitslosigkeit ist vorhanden. Weitere Informationen sind bei Auswahl des eService der Agentur für Arbeit „Veränderungen mitteilen/Aufnahme einer Tätigkeit/Arbeitsaufnahme“ ersichtlich. Daneben besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zur Eingangszone (persönliche Vorsprache) oder dem Service-Center (telefonisch), die im Abmeldeprozess unterstützen können. • Sofern ein Antrag auf Arbeitslosengeld an die Agentur gesandt wurde, besteht grundsätzlich ein Anspruch darauf, dass über diesen Antrag auch entschieden wird, es sei denn, dass die Kundin/der Kunde vor Antragsbearbeitung (vor Bescheiderteilung) auf eine Entscheidung verzichtet. Ohne eine Verzichtserklärung würde in der geschilderten Fallkonstellation das Verfahren daher formell beendet und der Antrag abgelehnt werden, weil Arbeitslosigkeit (§ 136 ff SGB III) nicht eingetreten ist. Der entsprechende Ablehnungsbescheid wird per Post oder online zugestellt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke. Das bedeutet zum letzten Punkt ("Sofern ein Antrag auf Arbeitslosengeld an die Agentur ges…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Online-Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit [#283145]
Datum
12. Juli 2023 06:05
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke. Das bedeutet zum letzten Punkt ("Sofern ein Antrag auf Arbeitslosengeld an die Agentur gesandt wurde, besteht grundsätzlich ein Anspruch darauf, dass über diesen Antrag auch entschieden wird, es sei denn, dass die Kundin/der Kunde vor Antragsbearbeitung (vor Bescheiderteilung) auf eine Entscheidung verzichtet. Ohne eine Verzichtserklärung würde in der geschilderten Fallkonstellation das Verfahren daher formell beendet und der Antrag abgelehnt werden, weil Arbeitslosigkeit (§ 136 ff SGB III) nicht eingetreten ist. Der entsprechende Ablehnungsbescheid wird per Post oder online zugestellt."), dass hier eine gesonderte Abmeldung oder eine Verzichtserklärung bzgl. des Antrags auf Arbeitslosengeld erfolgen muss. Frage: Wo im Abmeldeprozess erfolgt darauf ein Hinweis und wie ist dieser gestaltet? Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 283145 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr [geschwärzt], eine gesonderte Abmeldung oder eine Verzichtserklärung bzgl. des Antrags auf Arbeitslosengeld …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: AW: Online-Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit [#283145]
Datum
12. Juli 2023 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], eine gesonderte Abmeldung oder eine Verzichtserklärung bzgl. des Antrags auf Arbeitslosengeld muss nicht zwingend erfolgen. Die Ablehnung des Antrags auf ALG erfolgt lediglich aus formellen Gründen (= weil der Antrag noch in der Welt ist) und beendet das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß; es ist in dem Sinn also keine "echte" Ablehnung. Vor diesem Hintergrund sind weder im Papiervordruck „Veränderungsmitteilung“ noch im Online-Abmeldeprozess Hinweise auf die Möglichkeit eines solchen Verzichts enthalten. Die Kundin/der Kunde kann aber der Agentur für Arbeit mitteilen, dass der Antrag auf ALG nicht aufrechterhalten wird. Eine solche Mitteilung kann im telefonischen oder persönlichen Gespräch geäußert oder schriftlich erklärt werden. Im Regelfall wird die Mitteilung lediglich zu den Akten genommen. Ein Ablehnungsbescheid wird in diesen Fällen nicht erstellt. Im Merkblatt 1 (S.17/18) sind dazu folgende Informationen enthalten (vgl. https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf): Bearbeitung Ihres Antrages Nach Eingang Ihres Antrages, der Arbeitsbescheinigung und ggf. anderer Unterlagen prüft die Agentur schnellstmöglich, ob eine Entscheidung getroffen werden kann. Eventuell werden weitere Angaben oder Unterlagen nachgefordert. Bis zur Entscheidung über den Antrag können Sie festlegen, dass Ihr Leistungsanspruch nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll. (…) Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] ("[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]"), [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]