Online-Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit
Information darüber, wie online die Abmeldung von der Arbeitslosmeldung und vom Antrag auf Arbeitslosengeld VOR Eintritt einer Arbeitslosigkeit erfolgt.
Hintergrund: Eine Arbeitssuchend- sowie eine Arbeitslosmeldung sind bereits weit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (zB. drei Monate bei befristeten Verträgen) erforderlich. Auch der Antrag auf Arbeitslosengeld muss, um rechtzeitig Geld zu erhalten, frühzeitig gestellt werden. Falls man zwischenzeitlich VOR Eintritt der Arbeitslosigkeit ein Anschluss-Arbeitsverhältnis gefunden hat, meldet man sich (umgehend) ab.
Vor Einführung des eService-Angebots der Bundesagentur für Arbeit konnte man sich mit nur einem vorab mit den Antragsunterlagen zugesandten Formular von allem abmelden. Weiteres erfolgte nicht.
Frage: Wenn nun bei Nutzung des eService der Bundesagentur für Arbeit die Abmeldung und Meldung einer neuen Tätigkeit ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit online erfolgt, wird dann der Antrag auf Arbeitslosengeld weiter bearbeitet? Auf welcher Rechtsgrundlage? Gibt es ein Erfordernis, dass man sich dreifach abmelden muss (1xArbeitslosmeldung, 1xArbeitslosengeld, 1xArbeitssuche Jobportal) und wo ist dies niedergelegt? Gibt es einen Hinweis darauf bei online-Abmeldung, dass weitere Aktionen seitens des ehemals Arbeitssuchenden erforderlich erforderlich sind? Wird bei Info über Anschlussjob online oder per Post/Mail darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Arbeitslosengeld noch beschieden wird? Stellen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
Ergebnis der Anfrage
Die Bundesagentur für Arbeit sendet Leuten, die sich arbeitslos gemeldet hatten, aber VOR Eintritt der Arbeitslosigkeit - nahtlos - einen neuen Job finden - lieber einen Ablehnungsbescheid, als in das elektronische Verfahren zur Abmeldung einen Hinweis aufzunehmen, dass auch eine Rücknahme eines Antrags auf Arbeitslosengeldes erfolgen muss. Sie begründet dies damit, dass dies ja keine echte Ablehnung sei, sondern nur aus formalen Gründen geschehe. Jeder, der schon mal in den Mühlen von Jobcenter oder Bundesagentur für Arbeit war, weiß, wie es einem mit einem Bescheid im Briefkasten geht. Ein normalverständiger Bürger fasst es nicht als "rein formal" auf. Die Agenturmitarbeitenden haben zudem genug mit echten Fällen zu tun und sollten nicht "rein formale" Bescheide erlassen. Handlungsempfehlung: Aufnahme eines Hinweises in das Abmeldeverfahren.
Zitat
"Die Ablehnung des Antrags auf ALG erfolgt lediglich aus formellen Gründen (= weil der Antrag noch in der Welt ist) und beendet das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß; es ist in dem Sinn also keine "echte" Ablehnung.
Vor diesem Hintergrund sind weder im Papiervordruck „Veränderungsmitteilung“ noch im Online-Abmeldeprozess Hinweise auf die Möglichkeit eines solchen Verzichts enthalten."
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Juli 2023
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8. August 2023
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