Online Anzeigen wegen Falschparkens

1. Informationen, wie mit Onlineanzeigen gegen Parkverstöße, wie sie zum Beispiel mithilfe der Platform weg.li per E-Mail an den "Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg" übermittelt werden können, verfahren wird

2. Informationen, wie in der Vergangenheit mit solchen Online Anzeigen verfahren wurde, und ob zumindest in einzelnen Fällen Busgelder verhängt wurden

3. Wenn intern eine Schriftliche Weisung zu diesem Thema existiert, vorliegende Weisung im Volltext

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
Dominik Heidler
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr ge…
An Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg Details
Von
Dominik Heidler
Betreff
Online Anzeigen wegen Falschparkens [#259243]
Datum
17. September 2022 19:26
An
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen, wie mit Onlineanzeigen gegen Parkverstöße, wie sie zum Beispiel mithilfe der Platform weg.li per E-Mail an den "Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg" übermittelt werden können, verfahren wird 2. Informationen, wie in der Vergangenheit mit solchen Online Anzeigen verfahren wurde, und ob zumindest in einzelnen Fällen Busgelder verhängt wurden 3. Wenn intern eine Schriftliche Weisung zu diesem Thema existiert, vorliegende Weisung im Volltext
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 259243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259243/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Dominik Heidler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Heidler

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Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg
Sehr geehrter Herr Heidler, der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) ist eine…
Von
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg
Betreff
AW: Online Anzeigen wegen Falschparkens [#259243]
Datum
12. Oktober 2022 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heidler, der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Informationsfreiheitssatzung einer beteiligten Stadt (hier: Stadt Nürnberg) gilt somit nicht für den Zweckverband. Weiterhin würde die genannte Satzung ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises betreffen. Bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG handelt es sich jedoch um eine Aufgabe des sog. übertragenen Wirkungskreises. Auch die weiteren genannten Rechtsgrundlagen sind für die dem ZV KVÜ übertragenen Aufgaben nicht einschlägig. Unabhängig davon beantworten wir gern die gestellten Fragen. Eingehende Mitteilungen Dritter werden geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen verfolgt - auch schon in der Vergangenheit. Eine schriftliche Weisung dazu existiert nicht. Mit freundlichen Grüßen