Online Glücksspiel durch Minderjährige mit virtuellen Gegenständen im Kontext des Spiels "Counter-Strike: Global Offensive"

Online Glücksspiel durch Minderjährige mit virtuellen Gegenständen im Kontext des Spiels "Counter-Strike: Global Offensive"

Ihre Informationen darüber:
- wie viele Jugendliche das Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" spielen.
- das Suchtverhalten der jugendlichen Spieler von "Counter-Strike: Global Offensive" oder allgemein jugendlicher Spieler anderer Spiele.
- das Glücksspielverhalten der jugendlichen Spieler von "Counter-Strike: Global Offensive" oder allgemein jugendlicher Spieler anderer Spiele.
- ob Glücksspielgewinne in diesem oder anderen Spielen oder den Glücksspielen von Drittanbietern konform mit § 6 Abs. 2 JuSchG sind
- ob Jugendschutzmaßnahmen im Kontext von "Counter-Strike: Global Offensive" unterlaufen werden
- staatliche Maßnahmen, um das Glücksspiel durch Minderjährige im Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" zu erfassen oder zu steuern
- Informationen über die Bewerbung von Glücksspiel auf "Twitch" durch in Deutschland ansässige rechtliche oder natürliche Personen
- Maßnahmen, um die Bewerbung von Glücksspiel auf "Twitch" durch in Deutschland ansässige rechtliche oder natürliche Personen zu erfassen oder zu steuern

Zum Hintergrund:
Diese Anfrage zielt auf das Glücksspielverhalten Minderjähriger im Spiel oder mit virtuellen Gegenständes des Spiels "Counter-Strike: Global Offensive" ab.
Eines der beliebtesten Spiele auf der Plattform "Steam" ist das Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" mit nahezu zwei Millionen zeitgleichen Spielern [1]. Dieses Spiel ist über die o.g. Plattform ohne effektiven Jugendschutz auch für Minderjährige erhältlich, u.a. ermöglicht durch anonyme Zahlungsverfahren wie "PaySafe" Karten.
Im o.g. Spiel sind kosmetische virtuelle Gegenstände erhältlich. Diese Gegenstände haben einen monetären Gegenwert und können sowohl auf der Plattform selber gegen Guthaben gehandelt werden oder bei externen Anbietern unkompliziert gegen echtes Geld (beispielsweise zur Auszahlung auf ein deutsches Bankkonto) getauscht werden. Auf der Seite eines beliebten externen Anbieters kostet ein einzelner Gegenstand aktuell bis zu 19.999,00€ [3].
Der Betreiber des Spiels ("Valve Corporation", EU 8260 00671) bietet im Spiel Lootboxen an, die gegen einen Betrag von 2,35€ pro Stück geöffnet werden können. Weiterhin ermöglicht es der Betreiber, sein System für die Authentifizierung bei anderen Glücksspielanbietern zu nutzen ("Login with Steam"). Eine effektive Altersprüfung findet dabei nicht statt.

Laut der DAK spielen 90% aller Jungen zwischen 12 und 17 regelmäßig Videospiele [2]. Das o.g. Spiel erfüllt bei seinen Lootboxen mehrere Kriterien, die von der BZgA fürs besonders riskantes Glücksspiel sprechen [4]:
- eine hohe Ereignisfrequenz
- Fast-Gewinne
- leichter Zugang

Über den von der Plattform angebotenen Dienst "Login with Steam" kann leicht der Zugang zu Drittanbietern für Glücksspiel erlangt werden. Diese bieten zusätzlich zu Lootboxen auch die Möglichkeit, klassische Glücksspiele zu spielen, wobei die virtuellen Gegenstände mit monetärem Gegenwert als Währung für den Einsatz und Gewinn dienen. Die Ein- und Auszahlung erfolgt dabei über die Handelsschnittstelle der Plattform "Steam". Diese Art des Online-Glückspiels birgt den höchsten Anteil an riskantem oder problematischen Glücksspielverhalten mit insgesamt 45% aller regelmäßigen Spieler [5].

Auf der frei zugänglichen Präsenz des Echtzeit-Videoanbieter "Twitch Interactive, Inc." (nachfolgend "Twitch") ist das o.g. Spiel eines der meistgeschauten Spiele. 21% der Zuschauer sind zwischen 13 und 17 Jahren alt [6].
Auf Twitch bewerben in Deutschland ansässige kommerzielle Produzenten ("Streamer") auch an Minderjährige teilweise illegale Glücksspielseiten. Die Bewerbung von illegalem Glücksspiel steht nach § 284 Abs. 4 StGB unter Strafe.

[1] https://www.statista.com/statistics/808630/csgo-number-players-steam/
[2] https://www.dak.de/dak/bundesthemen/computerspielsucht-2103398.html#/
[3] https://skinbaron.de/de
[4] https://www.check-dein-spiel.de/infos/faq/welche-gluecksspiele-sind-besonders-riskant/
[5] https://www.gamblingwithlives.org/research/addictive-gambling-products/
[6] https://www.futurebiz.de/artikel/twitch-statistiken/

Von außen macht es den Eindruck, dass viele Diskussionen darum geführt werden, welche Eigenverantwortung der Plattform- und Spielebetreiber "Valve Corporation" oder die Produzenten auf "Twitch" trifft. Mit dieser Anfrage möchte ich gerne Aufmerksamkeit darauf lenken, dass es auch von Seiten der Bundesregierung eine Verantwortung zum Schutz Minderjähriger vor Glücksspiel gibt und Licht ins Dunkel darüber bringen, welche Informationen Ihnen dazu bekannt sind und welche Maßnahmen auf Grundlage dieser Informationen ergriffen werden. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis für diese umfangreiche Anfrage.
Es folgen v.a. rechtliche Hinweise.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • Ein:e Follower:in
Dariush Wahdany
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Online Glücksspiel durch Minderjährig…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Dariush Wahdany
Betreff
Online Glücksspiel durch Minderjährige mit virtuellen Gegenständen im Kontext des Spiels "Counter-Strike: Global Offensive" [#285875]
Datum
10. August 2023 14:31
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Online Glücksspiel durch Minderjährige mit virtuellen Gegenständen im Kontext des Spiels "Counter-Strike: Global Offensive" Ihre Informationen darüber: - wie viele Jugendliche das Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" spielen. - das Suchtverhalten der jugendlichen Spieler von "Counter-Strike: Global Offensive" oder allgemein jugendlicher Spieler anderer Spiele. - das Glücksspielverhalten der jugendlichen Spieler von "Counter-Strike: Global Offensive" oder allgemein jugendlicher Spieler anderer Spiele. - ob Glücksspielgewinne in diesem oder anderen Spielen oder den Glücksspielen von Drittanbietern konform mit § 6 Abs. 2 JuSchG sind - ob Jugendschutzmaßnahmen im Kontext von "Counter-Strike: Global Offensive" unterlaufen werden - staatliche Maßnahmen, um das Glücksspiel durch Minderjährige im Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" zu erfassen oder zu steuern - Informationen über die Bewerbung von Glücksspiel auf "Twitch" durch in Deutschland ansässige rechtliche oder natürliche Personen - Maßnahmen, um die Bewerbung von Glücksspiel auf "Twitch" durch in Deutschland ansässige rechtliche oder natürliche Personen zu erfassen oder zu steuern Zum Hintergrund: Diese Anfrage zielt auf das Glücksspielverhalten Minderjähriger im Spiel oder mit virtuellen Gegenständes des Spiels "Counter-Strike: Global Offensive" ab. Eines der beliebtesten Spiele auf der Plattform "Steam" ist das Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" mit nahezu zwei Millionen zeitgleichen Spielern [1]. Dieses Spiel ist über die o.g. Plattform ohne effektiven Jugendschutz auch für Minderjährige erhältlich, u.a. ermöglicht durch anonyme Zahlungsverfahren wie "PaySafe" Karten. Im o.g. Spiel sind kosmetische virtuelle Gegenstände erhältlich. Diese Gegenstände haben einen monetären Gegenwert und können sowohl auf der Plattform selber gegen Guthaben gehandelt werden oder bei externen Anbietern unkompliziert gegen echtes Geld (beispielsweise zur Auszahlung auf ein deutsches Bankkonto) getauscht werden. Auf der Seite eines beliebten externen Anbieters kostet ein einzelner Gegenstand aktuell bis zu 19.999,00€ [3]. Der Betreiber des Spiels ("Valve Corporation", EU 8260 00671) bietet im Spiel Lootboxen an, die gegen einen Betrag von 2,35€ pro Stück geöffnet werden können. Weiterhin ermöglicht es der Betreiber, sein System für die Authentifizierung bei anderen Glücksspielanbietern zu nutzen ("Login with Steam"). Eine effektive Altersprüfung findet dabei nicht statt. Laut der DAK spielen 90% aller Jungen zwischen 12 und 17 regelmäßig Videospiele [2]. Das o.g. Spiel erfüllt bei seinen Lootboxen mehrere Kriterien, die von der BZgA fürs besonders riskantes Glücksspiel sprechen [4]: - eine hohe Ereignisfrequenz - Fast-Gewinne - leichter Zugang Über den von der Plattform angebotenen Dienst "Login with Steam" kann leicht der Zugang zu Drittanbietern für Glücksspiel erlangt werden. Diese bieten zusätzlich zu Lootboxen auch die Möglichkeit, klassische Glücksspiele zu spielen, wobei die virtuellen Gegenstände mit monetärem Gegenwert als Währung für den Einsatz und Gewinn dienen. Die Ein- und Auszahlung erfolgt dabei über die Handelsschnittstelle der Plattform "Steam". Diese Art des Online-Glückspiels birgt den höchsten Anteil an riskantem oder problematischen Glücksspielverhalten mit insgesamt 45% aller regelmäßigen Spieler [5]. Auf der frei zugänglichen Präsenz des Echtzeit-Videoanbieter "Twitch Interactive, Inc." (nachfolgend "Twitch") ist das o.g. Spiel eines der meistgeschauten Spiele. 21% der Zuschauer sind zwischen 13 und 17 Jahren alt [6]. Auf Twitch bewerben in Deutschland ansässige kommerzielle Produzenten ("Streamer") auch an Minderjährige teilweise illegale Glücksspielseiten. Die Bewerbung von illegalem Glücksspiel steht nach § 284 Abs. 4 StGB unter Strafe. [1] https://www.statista.com/statistics/808630/csgo-number-players-steam/ [2] https://www.dak.de/dak/bundesthemen/computerspielsucht-2103398.html#/ [3] https://skinbaron.de/de [4] https://www.check-dein-spiel.de/infos/faq/welche-gluecksspiele-sind-besonders-riskant/ [5] https://www.gamblingwithlives.org/research/addictive-gambling-products/ [6] https://www.futurebiz.de/artikel/twitch-statistiken/ Von außen macht es den Eindruck, dass viele Diskussionen darum geführt werden, welche Eigenverantwortung der Plattform- und Spielebetreiber "Valve Corporation" oder die Produzenten auf "Twitch" trifft. Mit dieser Anfrage möchte ich gerne Aufmerksamkeit darauf lenken, dass es auch von Seiten der Bundesregierung eine Verantwortung zum Schutz Minderjähriger vor Glücksspiel gibt und Licht ins Dunkel darüber bringen, welche Informationen Ihnen dazu bekannt sind und welche Maßnahmen auf Grundlage dieser Informationen ergriffen werden. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis für diese umfangreiche Anfrage. Es folgen v.a. rechtliche Hinweise.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dariush Wahdany Anfragenr: 285875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285875/ Postanschrift Dariush Wahdany << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dariush Wahdany

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Wahdany, mit Ihrer E-Mail vom 10.08.2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheit…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Online Glücksspiel durch Minderjährige mit virtuellen Gegenständen im Kontext des Spiels "Counter-Strike: Global Offensive" [#285875]
Datum
31. August 2023 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wahdany, mit Ihrer E-Mail vom 10.08.2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zu den nachfolgenden Fragen: "- wie viele Jugendliche das Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" spielen. - das Suchtverhalten der jugendlichen Spieler von "Counter-Strike: Global Offensive" oder allgemein jugendlicher Spieler anderer Spiele. - das Glücksspielverhalten der jugendlichen Spieler von "Counter-Strike: Global Offensive" oder allgemein jugendlicher Spieler anderer Spiele. - ob Glücksspielgewinne in diesem oder anderen Spielen oder den Glücksspielen von Drittanbietern konform mit § 6 Abs. 2 JuSchG sind - ob Jugendschutzmaßnahmen im Kontext von "Counter-Strike: Global Offensive" unterlaufen werden - staatliche Maßnahmen, um das Glücksspiel durch Minderjährige im Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" zu erfassen oder zu steuern - Informationen über die Bewerbung von Glücksspiel auf "Twitch" durch in Deutschland ansässige rechtliche oder natürliche Personen - Maßnahmen, um die Bewerbung von Glücksspiel auf "Twitch" durch in Deutschland ansässige rechtliche oder natürliche Personen zu erfassen oder zu steuern" Nach den Kriterien des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) stellt Ihr Anliegen keinen IFG-Antrag dar. Es handelt sich vielmehr um eine Sachanfrage an das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das IFG gewährt aber kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Auskünfte. Daher ergeht in diesem Fall kein Bescheid nach dem IFG. Ihr Anliegen beantworten wir aber gerne als Bürgeranfrage wie folgt: Dem BMFSFJ liegen dazu keine Informationen vor. Wir können Ihnen jedoch mitteilen, wo weitere Informationen zu den jeweiligen Fragen zu finden sind. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland und ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Bei der Alterskennzeichnung von Altersfreigaben bei digitalen Spielen gibt es seit Inkrafttreten der Novelle des Jugendschutzgesetzes die Möglichkeit, neben jugendschutzrelevanten Inhalten, auch Online-Risiken – wie zum Beispiel Kauf- oder Kommunikationsmöglichkeiten – im Verfahren der gesetzlichen Alterskennzeichnung zu berücksichtigen. Umgesetzt wird dies durch zusätzliche Hinweise zu möglichen Risiken bei der Mediennutzung sowie deren Einbeziehung im Rahmen der Altersfreigabe, sofern von einem erheblichen Risiko ausgegangen werden kann. Somit erkennen Eltern künftig auf einen Blick, welche Gründe zur Altersfreigabe geführt haben (beispielsweise „Comic-Gewalt" oder „Handlungsdruck") und welche Risiken bei der Mediennutzung im Auge behalten werden sollten (beispielsweise „Chats", „In-Game-Käufe" oder „Standortweitergabe"). Auch das Spiel „Counter-Strike" wurde seitens der USK geprüft. Für Rückfragen zum Verfahren, steht die USK gerne zur Verfügung. Das Jugendschutzgesetz nimmt zudem Anbieter in die Pflicht. Anbieter von für Kinder und Jugendliche relevanten Diensten sind verpflichtet, angemessene und wirksame Vorsorgemaßnahmen vorzunehmen, um Interaktionsrisiken wie Cybergrooming, Cybermobbing und Kostenfallen einzudämmen. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist zuständig für die Aufsicht über die strukturellen Vorsorgemaßnahmen in den Diensten. Aktuell prüft sie beispielsweise die Melde- und Abhilfesysteme auf elf verschiedenen Online-Plattformen, unter denen auch zwei mit Bezug zu Online-Spielen vorhanden sind. Allgemeine Informationen zum Thema Online-Glücksspiel und Jugendschutz finden Sie in der Fachzeitschrift der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz BzKJAKTUELL. Die Ausgabe 1/2023 widmet sich dem Thema „(Simuliertes) Online-Glücksspiel in Games" und beleuchtet die Thematik anhand von Fach- und Praxisbeiträgen aus juristischer, phänomenologischer sowie präventiver und regulatorischer Perspektive. Die Beiträge sind unter folgendem Link kostenlos und online einsehbar: https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/ausgabe-1-2023-der-fachzeitschrift-bzkjaktuell-erschienen-222008 . Statistische Zahlen zum Spielverhalten von Kindern und Jugendlichen, können Sie der JIM Studie vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest entnehmen. Diese ist online und kostenlos einsehbar unter chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/JIM/2022/JIM_2022_Web_final.pdf . Informationen zu den Risiken in Digitalen Spielen oder zu den Themen Internetsucht und exzessive Nutzung finden Sie in der Publikation "Gefährdungsatlas" der BzKJ, z.B. ab Seite 123 sowie 153. Die Publikation bietet einen wissenschaftlich fundierten Einblick in die Herausforderungen und Gefährdungen für Kinder und Jugendliche im Netz und ist ebenfalls kostenlos, online einsehbar unter folgendem Link: https://www.bzkj.de/bzkj/service/publikationen/gefaehrdungsatlas-digitales-aufwachsen-vom-kind-aus-denken-zukunftssicher-handeln-aktualisierte-und-erweiterte-2-auflage--197812 Die BzKJ veranstaltet zudem im September eine Großveranstaltung zu Risiken in Online-Games für Fachkräfte u.a. aus der Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft sowie Zivilgesellschaft, bei welcher auch der Anbieter „Twitch" näher in den Blick genommen wird. Um Erziehungsverantwortliche bei der zeitgemäßen Medienerziehung zu unterstützen, bietet die Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW mit Förderung des Landes NRW und in Kooperation mit Institutionen aus Pädagogik, Forschung und Jugendmedienschutz einen pädagogischen Ratgeberservice zu digitalen Spielen und Gaming-Kultur. Seit 2005 werden unter Anleitung erfahrener Medienpädagoginnen und-pädagogen gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktuelle und relevante Games getestet und beurteilt. Über 30 Institutionen aus NRW, darunter Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Bibliotheken und Schulen, beteiligen sich mit eigenen Gruppen an diesem Netzwerk. Mit freundlichen Grüßen