Online Glücksspiel durch Minderjährige mit virtuellen Gegenständen im Kontext des Spiels "Counter-Strike: Global Offensive"

Ihre Informationen darüber:
- wie viele Jugendliche das Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" spielen.
- das Suchtverhalten der jugendlichen Spieler von "Counter-Strike: Global Offensive" oder allgemein jugendlicher Spieler anderer Spiele.
- das Glücksspielverhalten der jugendlichen Spieler von "Counter-Strike: Global Offensive" oder allgemein jugendlicher Spieler anderer Spiele.
- ob Glücksspielgewinne in diesem oder anderen Spielen oder den Glücksspielen von Drittanbietern konforn mit § 6 Abs. 2 JuSchG sind
- ob Jugendschutzmaßnahmen im Kontext von "Counter-Strike: Global Offensive" nach Kenntnis dem BMG unterlaufen werden
- Maßnahmen vom BMG, um das Glücksspiel durch Minderjährige im Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" zu erfassen oder zu steuern
- Informationen über die Bewerbung von Glücksspiel auf "Twitch" durch in Deutschland ansässige rechtliche oder natürliche Personen
- Maßnahmen vom BMG, um die Bewerbung von Glücksspiel durch in Deutschland ansässige rechtliche oder natürliche Personen zu erfassen oder zu steuern

Zum Hintergrund:
Diese Anfrage zielt auf das Glücksspielverhalten Minderjähriger im Spiel oder mit virtuellen Gegenständes des Spiels "Counter-Strike: Global Offensive" ab.
Eines der beliebtesten Spiele auf der Plattform "Steam" ist das Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" mit nahezu zwei Millionen zeitgleichen Spielern [1]. Dieses Spiel ist über die o.g. Plattform ohne effektiven Jugendschutz auch für Minderjährige erhältlich, auch ermöglicht durch anonyme Zahlungsverfahren wie "PaySafe" Karten.
Im o.g. Spiel sind kosmetische virtuelle Gegenstände erhältlich. Diese Gegenstände haben einen monetären Gegenwert und können sowohl auf der Plattform selber gegen Guthaben gehandelt werden oder bei externen Anbietern unkompliziert gegen echtes Geld (beispielsweise zur Auszahlung auf ein deutsches Bankkonto) getauscht werden. Auf der Seite eines beliebten externen Anbieters kosten diese Gegenstände aktuell bis zu 19.999,00€ für einen einzelnen Gegenstand [3].
Der Betreiber des Spiels ("Valve Corporation", EU 8260 00671) bietet im Spiel Lootboxen an, die gegen einen Betrag von 2,35€ pro Stück geöffnet werden können. Weiterhin ermöglicht es der Betreiber, sein System für die Authentifizierung bei anderen Glücksspielanbietern zu nutzen ("Login with Steam"). Eine effektive Altersprüfung findet dabei nicht statt.

Laut der DAK spielen 90% aller Jungen zwischen 12 und 17 regelmäßig Videospiele [2]. Das o.g. Spiel bei seinen Lootboxen mehrere Mechanismen die von der BZgA als besonders riskant eingeschätzt [4] werden:
- eine hohe Ereignisfrequenz
- Fast-Gewinne
- leichter Zugang

Über den von der Plattform angebotenen Dienst "Login with Steam" kann leicht der Zugang zu Drittanbietern für Glücksspiel erlangt werden. Diese bieten zusätzlich zu Lootboxen auch die Möglichkeit, klassische Glücksspiele zu spielen, wobei die virtuellen Gegenstände mit monetärem Gegenwert als Währung für den Einsatz und Gewinn dienen. Die Ein- und Auszahlung erfolgt dabei über die Handelsschnittstelle der Plattform "Steam". Diese Art des Online-Glückspiels birgt den höchsten Anteil an riskantem oder problematischen Glücksspielverhalten mit insgesamt 45% aller regelmäßigen Spieler [5].

Auf der frei zugänglichen Präsenz des Echtzeit-Videoanbieter "Twitch Interactive, Inc." (nachfolgend "Twitch") ist das o.g. Spiel eines der meistgeschauten Spiele. 21% der Zuschauer sind zwischen 13 und 17 Jahren alt [6].
Auf Twitch bewerben in Deutschland ansässige kommerzielle Produzenten ("Streamer") auch an Minderjährige teilweise illegale Glücksspielseiten. Die Bewerbung von illegalem Glücksspiel steht nach § 284 Abs. 4 StGB unter Strafe.

[1] https://www.statista.com/statistics/808630/csgo-number-players-steam/
[2] https://www.dak.de/dak/bundesthemen/computerspielsucht-2103398.html#/
[3] https://skinbaron.de/de
[4] https://www.check-dein-spiel.de/infos/faq/welche-gluecksspiele-sind-besonders-riskant/
[5] https://www.gamblingwithlives.org/research/addictive-gambling-products/
[6] https://www.futurebiz.de/artikel/twitch-statistiken/

Von außen macht es den Eindruck, dass viele Diskussionen darum geführt werden, welche Eigenverantwortung der Plattform- und Spielebetreiber "Valve Corporation" oder die Produzenten auf "Twitch" trifft. Mit dieser Anfrage möchte ich gerne Aufmerksamkeit darauf lenken, dass es auch von Seiten der Bundesregierung eine Verantwortung zum Schutz Minderjähriger vor Glücksspiel gibt und Licht ins Dunkel darüber bringen, welche Informationen Ihnen dazu bekannt sind und welche Maßnahmen auf Grundlage dieser Informationen ergriffen werden. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis für diese umfangreiche Anfrage.
Es folgen v.a. rechtliche Hinweise.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • 0 Follower:innen
Dariush Wahdany
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Informationen darüber: - wie vie…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Dariush Wahdany
Betreff
Online Glücksspiel durch Minderjährige mit virtuellen Gegenständen im Kontext des Spiels "Counter-Strike: Global Offensive" [#285731]
Datum
8. August 2023 13:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Informationen darüber: - wie viele Jugendliche das Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" spielen. - das Suchtverhalten der jugendlichen Spieler von "Counter-Strike: Global Offensive" oder allgemein jugendlicher Spieler anderer Spiele. - das Glücksspielverhalten der jugendlichen Spieler von "Counter-Strike: Global Offensive" oder allgemein jugendlicher Spieler anderer Spiele. - ob Glücksspielgewinne in diesem oder anderen Spielen oder den Glücksspielen von Drittanbietern konforn mit § 6 Abs. 2 JuSchG sind - ob Jugendschutzmaßnahmen im Kontext von "Counter-Strike: Global Offensive" nach Kenntnis dem BMG unterlaufen werden - Maßnahmen vom BMG, um das Glücksspiel durch Minderjährige im Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" zu erfassen oder zu steuern - Informationen über die Bewerbung von Glücksspiel auf "Twitch" durch in Deutschland ansässige rechtliche oder natürliche Personen - Maßnahmen vom BMG, um die Bewerbung von Glücksspiel durch in Deutschland ansässige rechtliche oder natürliche Personen zu erfassen oder zu steuern Zum Hintergrund: Diese Anfrage zielt auf das Glücksspielverhalten Minderjähriger im Spiel oder mit virtuellen Gegenständes des Spiels "Counter-Strike: Global Offensive" ab. Eines der beliebtesten Spiele auf der Plattform "Steam" ist das Spiel "Counter-Strike: Global Offensive" mit nahezu zwei Millionen zeitgleichen Spielern [1]. Dieses Spiel ist über die o.g. Plattform ohne effektiven Jugendschutz auch für Minderjährige erhältlich, auch ermöglicht durch anonyme Zahlungsverfahren wie "PaySafe" Karten. Im o.g. Spiel sind kosmetische virtuelle Gegenstände erhältlich. Diese Gegenstände haben einen monetären Gegenwert und können sowohl auf der Plattform selber gegen Guthaben gehandelt werden oder bei externen Anbietern unkompliziert gegen echtes Geld (beispielsweise zur Auszahlung auf ein deutsches Bankkonto) getauscht werden. Auf der Seite eines beliebten externen Anbieters kosten diese Gegenstände aktuell bis zu 19.999,00€ für einen einzelnen Gegenstand [3]. Der Betreiber des Spiels ("Valve Corporation", EU 8260 00671) bietet im Spiel Lootboxen an, die gegen einen Betrag von 2,35€ pro Stück geöffnet werden können. Weiterhin ermöglicht es der Betreiber, sein System für die Authentifizierung bei anderen Glücksspielanbietern zu nutzen ("Login with Steam"). Eine effektive Altersprüfung findet dabei nicht statt. Laut der DAK spielen 90% aller Jungen zwischen 12 und 17 regelmäßig Videospiele [2]. Das o.g. Spiel bei seinen Lootboxen mehrere Mechanismen die von der BZgA als besonders riskant eingeschätzt [4] werden: - eine hohe Ereignisfrequenz - Fast-Gewinne - leichter Zugang Über den von der Plattform angebotenen Dienst "Login with Steam" kann leicht der Zugang zu Drittanbietern für Glücksspiel erlangt werden. Diese bieten zusätzlich zu Lootboxen auch die Möglichkeit, klassische Glücksspiele zu spielen, wobei die virtuellen Gegenstände mit monetärem Gegenwert als Währung für den Einsatz und Gewinn dienen. Die Ein- und Auszahlung erfolgt dabei über die Handelsschnittstelle der Plattform "Steam". Diese Art des Online-Glückspiels birgt den höchsten Anteil an riskantem oder problematischen Glücksspielverhalten mit insgesamt 45% aller regelmäßigen Spieler [5]. Auf der frei zugänglichen Präsenz des Echtzeit-Videoanbieter "Twitch Interactive, Inc." (nachfolgend "Twitch") ist das o.g. Spiel eines der meistgeschauten Spiele. 21% der Zuschauer sind zwischen 13 und 17 Jahren alt [6]. Auf Twitch bewerben in Deutschland ansässige kommerzielle Produzenten ("Streamer") auch an Minderjährige teilweise illegale Glücksspielseiten. Die Bewerbung von illegalem Glücksspiel steht nach § 284 Abs. 4 StGB unter Strafe. [1] https://www.statista.com/statistics/808630/csgo-number-players-steam/ [2] https://www.dak.de/dak/bundesthemen/computerspielsucht-2103398.html#/ [3] https://skinbaron.de/de [4] https://www.check-dein-spiel.de/infos/faq/welche-gluecksspiele-sind-besonders-riskant/ [5] https://www.gamblingwithlives.org/research/addictive-gambling-products/ [6] https://www.futurebiz.de/artikel/twitch-statistiken/ Von außen macht es den Eindruck, dass viele Diskussionen darum geführt werden, welche Eigenverantwortung der Plattform- und Spielebetreiber "Valve Corporation" oder die Produzenten auf "Twitch" trifft. Mit dieser Anfrage möchte ich gerne Aufmerksamkeit darauf lenken, dass es auch von Seiten der Bundesregierung eine Verantwortung zum Schutz Minderjähriger vor Glücksspiel gibt und Licht ins Dunkel darüber bringen, welche Informationen Ihnen dazu bekannt sind und welche Maßnahmen auf Grundlage dieser Informationen ergriffen werden. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis für diese umfangreiche Anfrage. Es folgen v.a. rechtliche Hinweise.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dariush Wahdany Anfragenr: 285731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285731/ Postanschrift Dariush Wahdany << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dariush Wahdany
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Online Glücksspiel durch Minderjährige mit virtuellen Gegenständen im Kontext des Spiels _Cou…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Online Glücksspiel durch Minderjährige mit virtuellen Gegenständen im Kontext des Spiels _Counter-S... [#285731]
Datum
9. August 2023 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wahdany, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wahdany, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG besc…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Online Glücksspiel durch Minderjährige mit virtuellen Gegenständen im Kontext des Spiels "Counter-Strike: Global Offensive" [#285731]
Datum
10. August 2023 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wahdany, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen