Online-Pilottest der elektronischen Gesundheitskarte in Rheinland-Pfalz

Laut Artikel
Gematik: Online-Pilottest der elektronischen Gesundheitskarte hat begonnen
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gematik-Online-Pilottest-der-elektronischen-Gesundheitskarte-hat-begonnen-3494377.html
wird auch in Rheinland-Pfalz der Online-Stammdatenabgleich getestet.

Senden Sie mir bitte hierzu folgende Dokumente elektronisch zu:
Ihre datenschutzrechtliche Freigabe für dieses sensible Testfeld.
Ihre Besuchs- und Prüfberichte im Zusammenhang mit diesem Testfeld.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2016
  • Frist
    28. Dezember 2016
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Kevin Müller
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Artikel G…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Online-Pilottest der elektronischen Gesundheitskarte in Rheinland-Pfalz [#19317]
Datum
25. November 2016 11:09
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Artikel Gematik: Online-Pilottest der elektronischen Gesundheitskarte hat begonnen https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gematik-Online-Pilottest-der-elektronischen-Gesundheitskarte-hat-begonnen-3494377.html wird auch in Rheinland-Pfalz der Online-Stammdatenabgleich getestet. Senden Sie mir bitte hierzu folgende Dokumente elektronisch zu: Ihre datenschutzrechtliche Freigabe für dieses sensible Testfeld. Ihre Besuchs- und Prüfberichte im Zusammenhang mit diesem Testfeld.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 25. November 2016 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinlan…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 25. November 2016
Datum
12. Dezember 2016 11:52
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 12.12.2016 Gesch.Z.: 4.04.16.008 Ihr Zeichen: Herrn Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage vom 25. November 2016 Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage über das Transparenzportal "Frag den Staat" habe ich am 25. November 2016 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
LfDI Rheinland-Pfalz AZ: 6.10.55.002:0008 Sehr geehrter Herr Müller, ich danke ihnen für Ihre Anfrage vom 25.11…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Online-Pilottest der elektronischen Gesundheitskarte in Rheinland-Pfalz [#19317]
Datum
19. Dezember 2016 09:13
Status
geschwärzt
93,0 KB
LfDI Rheinland-Pfalz AZ: 6.10.55.002:0008 Sehr geehrter Herr Müller, ich danke ihnen für Ihre Anfrage vom 25.11.2016. Die testweise Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte ist in Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/testv/BJNR312800005.html). Einer datenschutzrechtlichen "Freigabe" der Tests durch den Landesbeauftragten (LfDI) bedarf es damit nicht. Nichtsdestoweniger steht der LfDI hinsichtlich der in der Testregion Nordwest durchgeführten Erprobungen in Kontakt mit dem die Tests koordinierenden Projektbüro. Den diesbezüglichen Schriftverkehr mit Informationen zum aktuellen Verfahrensstand habe ich beigefügt. Im Rahmen des Tests soll mit dem Versichertenstammdatenmanagement als erster Anwendung die Stabilität der Telematikinfrastruktur und deren Praxistauglichkeit im Versorgungsalltag erprobt werden. Da ein Einsatz in Produktivumgebungen, d.h. Praxen und Krankenhäusern in größerem Umfang erst in der dritten Pilotphase vorgesehen ist, haben entsprechende Prüfungen oder Kontrollen bislang nicht stattgefunden; entsprechende Prüfberichte liegen damit nicht vor. Ohnehin haben die laufenden Tests keinen Einfluss auf Art und Umfang der verarbeiteten Daten, sondern dienen in erster Linie der Erprobung der Abläufe im Versorgungsalltag und der Stabilität der Telematikinfrastruktur. Welche Datenstrukturen verarbeitet werden und ob von den eingesetzten Komponenten die dabei vorgegebenen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden ist u.a. Gegenstand entsprechender Zertifizierungen (siehe https://www.gematik.de/cms/de/zulassung/zulassungsverfahren_2/komponenten_2/egk_1/zulassungsverfahrenkomponenteegk.jsp, https://www.gematik.de/cms/media/infomaterialpresse/gematik_whitepaper_web_Stand_270916.pdf). Ich hoffe, damit Ihrem Anliegen entsprochen zu haben. Mit freundlichem Gruß