Online-Umfrage und Auswertebericht zum Warntag in NRW am 09.03.23

Unter
https://www.kommunen.nrw/en/information/bulletins/database/detailansicht/dokument/landesweiter-probealarmwarntag-am-09-maerz-2023.html
heißt es am 22.02.23:

"
StGB NRW-Mitteilung 85/2023 from 22.02.2023
Landesweiter Probealarm/Warntag am 09. März 2023

Am 09.03.2023 findet der landesweite Probealarm/Warntag gemäß Warnerlass (Runderlass des Ministeriums des Innern - 32-52.08.09 – vom 26. Mai 2020 (MBI. NRW. 2020 S. 283)) statt.

In Nordrhein-Westfalen wird bereits seit 2018 regelmäßig ein landesweiter Sirenenprobealarm durchgeführt.
Diesen Probealarm wird das Innenministerium in den nächsten Jahren zu einem landesweiten Warntag weiter entwickeln, um das Thema Warnung noch mehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken.

In diesem Jahr wird eine landesweite Warnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) zentral aus dem Lagezentrum der Landesregierung in der Warnstufe 1 ausgelöst.
Erstmals können mit dieser Auslösung auch alle Stadtwerbetafeln der Firma Ströer landesweit angesteuert werden, zudem beabsichtigt das IM, dieses Medium bereits zur Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld des Warntages zu nutzen.

Dies bedeutet konkret für die Leitstellen im Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst, dass keine Probewarnungen in MoWaS zu erfolgen haben.
Es sind ausschließlich die Warnmittel außerhalb des Modularen Warnsystems zu erproben.

Zu dem Probealarm/Warntag hat das Ministerium des Innern jetzt Hinweise in einem Erlass herausgegeben.
Unsere Mitgliedsstädte und -gemeinden können den Erlass im Intranet unter Fachinformation, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen, Katastrophenschutz abrufen.

Az.: 15.2.12-005
"

Zum bundesweiten Warntag am 08.12.22 gab es eigens eine Umfrage.

Alle Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, ihre Erfahrungen am Warntag zu teilen.
Hier wurde beispielsweise erhoben, ob man Cell Broadcast empfangen oder die Probewarnung im Radio gehört hat.
Die Umfrage wurde am 8. Dezember um 11 Uhr gestartet und endete am 15. Dezember.

Diese Umfrage wird ergänzt durch eine repräsentative Feldstudie.
Die Umfragedaten und die technische Analyse werden wissenschaftlich ausgewertet und in einem Bericht zusammengestellt.
Die Auswertung ist für Februar 2023 geplant und dient als Basis für die Vorbereitungen des nächsten Warntags.

Mein Anliegen:

1) Zu dem Probealarm/Warntag am 09.03.23 hat das Ministerium des Innern jetzt Hinweise in einem Erlass herausgegeben.
Bitte stellen Sie diesen Erlass zur Verfügung bzw. nennen Sie die öffentliche Zugangsmöglichkeit.

2) Gibt es zum Probealarm/Warntag am 09.03.23 eine Umfrage, ähnlich zu der zum bundesweiten Warntag am 08.12.22 ?
Bitte nennen Sie hierzu die Kontakt-Möglichkeiten.

3) Gibt es zum Probealarm/Warntag am 09.03.23 eine repräsentative Feldstudie und eine Auswertung ?
Bitte nennen Sie hierzu den Zeitplan und die Zugangs-Möglichkeiten.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Online-Umfrage und Auswertebericht zum Warntag in NRW am 09.03.23 [#272383]
Datum
8. März 2023 10:31
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter<< Antragsteller:in >> https://www.kommunen.nrw/en/information/bulletins/database/detailansicht/dokument/landesweiter-probealarmwarntag-am-09-maerz-2023.html<< Antragsteller:in >> heißt es am 22.02.23:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> StGB NRW-Mitteilung 85/2023 from 22.02.2023<< Antragsteller:in >> Landesweiter Probealarm/Warntag am 09. März 2023<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Am 09.03.2023 findet der landesweite Probealarm/Warntag gemäß Warnerlass (Runderlass des Ministeriums des Innern - 32-52.08.09 – vom 26. Mai 2020 (MBI. NRW. 2020 S. 283)) statt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> In Nordrhein-Westfalen wird bereits seit 2018 regelmäßig ein landesweiter Sirenenprobealarm durchgeführt. << Antragsteller:in >> Diesen Probealarm wird das Innenministerium in den nächsten Jahren zu einem landesweiten Warntag weiter entwickeln, um das Thema Warnung noch mehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> In diesem Jahr wird eine landesweite Warnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) zentral aus dem Lagezentrum der Landesregierung in der Warnstufe 1 ausgelöst. << Antragsteller:in >> Erstmals können mit dieser Auslösung auch alle Stadtwerbetafeln der Firma Ströer landesweit angesteuert werden, zudem beabsichtigt das IM, dieses Medium bereits zur Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld des Warntages zu nutzen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies bedeutet konkret für die Leitstellen im Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst, dass keine Probewarnungen in MoWaS zu erfolgen haben. << Antragsteller:in >> Es sind ausschließlich die Warnmittel außerhalb des Modularen Warnsystems zu erproben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Zu dem Probealarm/Warntag hat das Ministerium des Innern jetzt Hinweise in einem Erlass herausgegeben. << Antragsteller:in >> Unsere Mitgliedsstädte und -gemeinden können den Erlass im Intranet unter Fachinformation, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen, Katastrophenschutz abrufen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Az.: 15.2.12-005<< Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Zum bundesweiten Warntag am 08.12.22 gab es eigens eine Umfrage.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Alle Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, ihre Erfahrungen am Warntag zu teilen. << Antragsteller:in >> Hier wurde beispielsweise erhoben, ob man Cell Broadcast empfangen oder die Probewarnung im Radio gehört hat. << Antragsteller:in >> Die Umfrage wurde am 8. Dezember um 11 Uhr gestartet und endete am 15. Dezember. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Diese Umfrage wird ergänzt durch eine repräsentative Feldstudie. << Antragsteller:in >> Die Umfragedaten und die technische Analyse werden wissenschaftlich ausgewertet und in einem Bericht zusammengestellt. << Antragsteller:in >> Die Auswertung ist für Februar 2023 geplant und dient als Basis für die Vorbereitungen des nächsten Warntags.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mein Anliegen:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1) Zu dem Probealarm/Warntag am 09.03.23 hat das Ministerium des Innern jetzt Hinweise in einem Erlass herausgegeben.<< Antragsteller:in >> Bitte stellen Sie diesen Erlass zur Verfügung bzw. nennen Sie die öffentliche Zugangsmöglichkeit. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2) Gibt es zum Probealarm/Warntag am 09.03.23 eine Umfrage, ähnlich zu der zum bundesweiten Warntag am 08.12.22 ?<< Antragsteller:in >> Bitte nennen Sie hierzu die Kontakt-Möglichkeiten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 3) Gibt es zum Probealarm/Warntag am 09.03.23 eine repräsentative Feldstudie und eine Auswertung ?<< Antragsteller:in >> Bitte nennen Sie hierzu den Zeitplan und die Zugangs-Möglichkeiten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272383/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Antrag: Online-Umfrage und Auswertebericht zum Warntag in NRW am 09.03.23 [#272383]
Datum
30. März 2023 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
image001.png
9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), den Sie am 08.03.2023 gestellt haben. Zu Ihren Fragen: 1) Zu dem Probealarm/Warntag am 09.03.23 hat das Ministerium des Innern jetzt Hinweise in einem Erlass herausgegeben. Bitte stellen Sie diesen Erlass zur Verfügung bzw. nennen Sie die öffentliche Zugangsmöglichkeit. Der Erlass 31-21.52.05.01-000014/2023-0002719 vom 21.02.2023 ist als Anlage beigefügt. 2) Gibt es zum Probealarm/Warntag am 09.03.23 eine Umfrage, ähnlich zu der zum bundesweiten Warntag am 08.12.22 ? Bitte nennen Sie hierzu die Kontakt-Möglichkeiten. Nein, es gibt keine öffentliche Umfrage zum landesweiten Warntag am 09.03.2023 in Nordrhein-Westfalen. 3) Gibt es zum Probealarm/Warntag am 09.03.23 eine repräsentative Feldstudie und eine Auswertung ? Bitte nennen Sie hierzu den Zeitplan und die Zugangs-Möglichkeiten. Für den landesweiten Warntag am 09.09.2023 wurde keine repräsentative Feldstudie beauftragt. Eine Auswertung über die Anwendung und Funktion der am Warntag verwendeten kommunalen Warnmittel wird durch eine Zusammenfassung der kommunalen Daten erfolgen. Wir gehen davon aus, dass uns die Auswertung Ende April vorliegt. In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Antrag: Online-Umfrage und Auswertebericht zum Warntag in NRW am 09.03.23 [#272383]
Datum
31. März 2023 07:24
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272383/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>