Online- und Social Media-Präsenz des Bundesrates

Anfrage an: Bundesrat

Ich bitte um folgende Information:
1) Über welche Web-Domains verfügt der Bundesrat und in welchen Social Media Plattformen ist er vertreten?
2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Bundesrat, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Bundesrat niedergelegt ist.
3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Bundesrat veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt?
4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Praesenzen?

Ich mache von meinem Wahlrecht aus § 1 Abs. 2 IFG Gebrauch und bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2015
  • Frist
    12. September 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um fol…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Online- und Social Media-Präsenz des Bundesrates [#11019]
Datum
11. August 2015 16:42
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um folgende Information: 1) Über welche Web-Domains verfügt der Bundesrat und in welchen Social Media Plattformen ist er vertreten? 2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Bundesrat, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Bundesrat niedergelegt ist. 3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Bundesrat veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt? 4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Praesenzen? Ich mache von meinem Wahlrecht aus § 1 Abs. 2 IFG Gebrauch und bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Online- und Social Media-Präsenz des Bund…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Online- und Social Media-Präsenz des Bundesrates [#11019]
Datum
12. September 2015 06:39
An
Bundesrat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Online- und Social Media-Präsenz des Bundesrates" vom 11.08.2015 (#11019) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Bundesrat
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wird noch bearbeitet; die notwendigen Abstimmungen dauern aufgrund der p…
Von
Bundesrat
Betreff
WG: Online- und Social Media-Präsenz des Bundesrates [#11019]
Datum
14. September 2015 15:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wird noch bearbeitet; die notwendigen Abstimmungen dauern aufgrund der parlamentarischen Sommerpause etwas länger, wofür ich um Verständnis bitte. Den Bescheid erhalten Sie in Kürze. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrat
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Fragen komme ich zurück, die ich in der von Ihnen gewählten Reihenfolge bean…
Von
Bundesrat
Betreff
WG: Online- und Social Media-Präsenz des Bundesrates [#11019]
Datum
15. September 2015 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Fragen komme ich zurück, die ich in der von Ihnen gewählten Reihenfolge beantworte: 1. Der Bundesrat verfügt über die Web-Domain www.bundesrat.de<http://www.bundesra… sowie www.vermittlungsausschuss.de<http://… und ist auf den Social-Media-Plattformen YouTube, Twitter und Flickr vertreten. 2. Die Zielrichtung des Sekretariats des Bundesrates besteht darin, über die Tätigkeit des gesetzgebenden Verfassungsorgans Bundesrat neutral zu informieren. Die Online-Redaktion orientiert sich an den verschiedenen Zielgruppen und bietet diesen politisch neutrale Informationen an. 3. Die Haushaltsmittel, die der Gesetzgeber für den Bereich Online- und Media-Präsenzen bewilligt hat, beliefen sich im Haushaltsjahr 2014 auf 214 T€ sowie im Jahr 2015 auf 234 T€. Für das Haushaltsjahr 2013 waren Ausgaben in Höhe von 483 T€ bewilligt (darin enthalten: die Kosten für den umfassenden Relaunch der Seite www.bundesrat.de<http://www.bundesra… und die Neueinrichtung der Seite www.vermittlungsausschuss.de<http://…)e>). Ein Consultingunternehmen im Sinne einer beratenden Aufgabe ist durch das Sekretariat des Bundesrates nicht beauftragt. 4. Ein Referent sowie zwei Bürosachbearbeiterinnen betreuen die Redaktion für die Online- und Social-Media-Präsenz des Bundesrates. Über Ihr Interesse am Bundesrat freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen