Online- und Social Media-Präsenz des Landtages Rheinland-Pfalz

Ich bitte um folgende Information:
1) Über welche Web-Domains verfügt der Landtag und in welchen Social Media Plattformen ist er vertreten?
2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Landtages, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Landtages niedergelegt ist.
3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Landtages veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt?
4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Präsenzen?

Ich mache von meinem Wahlrecht Gebrauch und bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2015
  • Frist
    15. September 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Online- und Social Media-Präsenz des Landtages Rheinland-Pfalz [#11024]
Datum
12. August 2015 08:48
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um folgende Information: 1) Über welche Web-Domains verfügt der Landtag und in welchen Social Media Plattformen ist er vertreten? 2) Ich bitte um Zusendung der Social Media-Strategie des Landtages, in dem die Zielrichtung der Social Media-Präsenzen des Landtages niedergelegt ist. 3) Welche Kosten sind jährlich für die Weiterentwicklung (Investivausgaben) und die laufende Pflege der Online- und Social Media-Präsenzen des Landtages veranschlagt und wurden in den Jahren 2013-14 ausgegeben? Welche externen Consultingunternehmen sind zu Unterstützungsleistungen beauftragt? 4) Wieviele Mitarbeiter umfassen die Redaktionen für die Online- und Social Media-Präsenzen? Ich mache von meinem Wahlrecht Gebrauch und bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Online- und Social Media-Präsenz des Landtages Rheinland-Pfalz" [#11024]
Datum
7. November 2015 13:28
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11024 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil der Landtag nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Eingabe vom 7. November 2015 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Eingabe vom 7. November 2015
Datum
10. November 2015 08:46
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 10.11.2015 Gesch.Z.: 4.03.15.100 Ihr Zeichen: Frau Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Ihre Eingabe vom 7. November 2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Eingabe habe ich am 9. November 2015 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Landtag Rheinland-Pfalz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und …
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Landtag Rheinland-Pfalz
Datum
13. November 2015 11:32
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 13.11.2015 Gesch.Z.: 4.03.15.100 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Landtag Rheinland-Pfalz Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe mich heute schriftlich an den Landtag Rheinland-Pfalz gewandt und um Bescheidung Ihres Antrags auf Informationszugang vom 12. August 2015 zum Thema Online- und Social Media-Präsens des Landtages gebeten. Sobald ich eine Antwort vom Landtag erhalte, werde ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wird Ihnen zwischenzeitlich der Informationszugang gewährt oder abgelehnt, bitte ich Sie, mich zu informieren. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Landtag Rheinland-Pfalz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und …
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Landtag Rheinland-Pfalz
Datum
15. Dezember 2015 16:08
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 15.12.2015 Gesch.Z.: 4.03.15.100 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Landtag Rheinland-Pfalz Sehr geehrtAntragsteller/in die Landtagsverwaltung hat mir schriftlich mitgeteilt, dass dort Ihr Antrag vom 12. August 2015 zum Thema Online- und Social Media-Präsens des Landtages nicht vorliegt. Ich würde Sie daher bitten, Ihren Antrag erneut an die Landtagsverwaltung zu senden, damit diese über den Antrag entscheiden kann. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Landtag Rheinland-Pfalz [#11024] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Landtag Rheinland-Pfalz [#11024]
Datum
16. Dezember 2015 00:48
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Frau Landesbeauftragte hat mir am 15.12.2015 mitgeteilt, dass Ihnen mein Antrag vom 12.08.2015 nicht vorliegen wuerde. Sie finden alle Unterlagen hierzu unter diesem Link: https://fragdenstaat.de/a/11024 Ich bitte um Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Antrag auf Informationszugang Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihres Antrags auf Infor…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag auf Informationszugang
Datum
18. Dezember 2015 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihres Antrags auf Informationszugang nach § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG vom 12. August 2015. Ihre Anfrage wird nunmehr der zuständigen Referentin vorgelegt. Mit freundlichen Grüßen

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Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Anfrage nach dem LTranspG:Antragsteller/in Online-Antragsteller/in und Social Media-Präsenz des Landtags Antragste…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage nach dem LTranspG:Antragsteller/in Online-Antragsteller/in und Social Media-Präsenz des Landtags Antragsteller/in(Antragsteller/in#11024)Antragsteller/in
Datum
5. Februar 2016 11:02
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Ihre o.g.Antragsteller/in Anfrage vom 16.Antragsteller/in Dezember 2016 darf ich wie folgt beantworten:Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Der Landtag verfügt Antragsteller/inüber folgende Web-Domains:Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in a)Antragsteller/in Landtagswebseite:Antragsteller/in Antragsteller/in www.landtag.rlp.de und www.landtag-rlp.de Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in b)Antragsteller/in Jugendhomepage Antragsteller/in www.jugend-im-landtag.rlp.de Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in c)Antragsteller/in Blog der Enquete-Kommission 16/2 Antragsteller/in www.verantwortung-mediale-welt.de und http:Antragsteller/in/Antragsteller/in/enquete-rlp.de.Antragsteller/in Diese Web-Seiten sind 2015 mit Ende der Tätigkeit der Enquete-Kommission geschlossen worden.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in An Social Media-Plattformen wie Facebook oder Twitter nimmt der Landtag zum jetzigen Zeitpunkt nicht teil.Antragsteller/in Im Januar 2016 startete der YouTube-Kanal des Landtags.Antragsteller/in Eine eigens verfasste Social Media-Strategie der Landtagsverwaltung existiert nicht.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Die jährlichen Kosten für die Weiterentwicklung der Landtagswebseite sowie des Jugendbereichs richten sich jeweils nach den für das kommende Haushaltsjahr geplanten oder erforderlichen Anpassungen.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Die Ausgaben für die Online-Präsenz des Landtags in den Jahren 2013-2014 sowie im laufenden Jahr stellen sich wie folgt dar:Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in·Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in www.landtag.rlp.de<http:Antragsteller/in/Antragsteller/in/www.landtag.rlp.de>Antragsteller/in:Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in 2013 Antragsteller/in Weiterentwicklung:Antragsteller/in 16.500 Euro Antragsteller/in(Video-Archiv und Mobile Webseite)Antragsteller/in Antragsteller/in Wartung Software:Antragsteller/in 10.000 Euro Antragsteller/in Antragsteller/in 2014 Antragsteller/in Weiterentwicklung:Antragsteller/in 7.200 Euro Antragsteller/in(Kalenderfunktionalität)Antragsteller/in Wartung Software:Antragsteller/in 10.000 Euro Antragsteller/in Antragsteller/in 2016 Antragsteller/in(veranschlagt)Antragsteller/in Weiterentwicklung:Antragsteller/in 90.000 Euro Antragsteller/in(Relaunch)Antragsteller/in Wartung Software:Antragsteller/in 10.000 Euro Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in ·Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in www.jugend-im-landtag.rlp.de<http://www.jugend-im-landtag.rlp.de>: 2013 Weiterentwicklung 9.000 Euro für die mobile Version der Jugendhomepage 2014 keine Ausgaben 2016 Weiterentwicklung 15.000 Euro · Aktualisierung des Jugendinternetangebots (Jugendhomepage und YouTube-Kanal) Die Kosten für die Bereitstellung der Webserver im Landesbetrieb Daten und Information belaufen sich auf insgesamt 16.000 Euro pro Jahr. Zur Unterstützung der Online-Präsenz wurde bisher noch kein Beratungsunternehmen in Anspruch genommen. Für die Neuentwicklung der Webseite in diesem Jahr wird das Hinzuziehen eines Consultingunternehmens jedoch angestrebt. Die Auswahl wird über ein Ausschreibungsverfahren stattfinden. Die Online-Redaktion der Landtagsverwaltung setzt sich derzeit aus 2,3 Stellen zusammen. Diese decken sowohl die redaktionelle als auch die administrative Betreuung der Internetseite des Landtags ab. Ressourcen zur Betreuung von Social Media-Präsenzen sind im Moment nicht vorhanden oder vorgesehen. Die Jugendhomepage und der YouTube-Kanal des Landtags werden direkt von den beiden Jugendreferenten der Landtagsverwaltung administriert und redaktionell betreut. Der hierfür erforderliche zeitliche Umfang variiert. Mit freundlichen Grüßen