Onlinemagazin Nius.de

Informationen zu laufenden oder geforderten Ermittlungsverfahren über die Onlinezeitung www.nius.de.

Ergebnis der Anfrage

Das Büro des leitenden Oberstaatsanwaltes Berlin, Staatsanwalt Müller, hat schriftlich geantwortet. Ich habe falsch angefragt .

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Christina von Haugwitz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inform…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
Christina von Haugwitz
Betreff
Onlinemagazin Nius.de [#293790]
Datum
29. November 2023 09:43
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu laufenden oder geforderten Ermittlungsverfahren über die Onlinezeitung www.nius.de.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christina von Haugwitz Anfragenr: 293790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293790/ Postanschrift Christina von Haugwitz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christina von Haugwitz
Staatsanwaltschaft Berlin
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. November 2023 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Staatsanwaltschaft Berlin
meine Anfrage vom 29.11.2023
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Via
Briefpost
Betreff
meine Anfrage vom 29.11.2023
Datum
29. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen