Onlinezugangsgesetz

- Liste der 575 OZG-Leistungen

Bitte beantworten Sie mir darüber hinaus folgende Fragen:
(1) Wieso wird auf Ihrer Website https://www.onlinezugangsgesetz.de/ keine E-Mail-Adresse im Impressum angegeben, während diese Angabe (oder eine vergleichbare) gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG verpflichtend wäre?
(2) Wieso wird auf der Website https://www.onlinezugangsgesetz.de/ keine Liste der 575 OZG-Leistungen veröffentlicht?
(3) Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der 575 OZG-Leistungen? Welche Leistungen werden bis Ende 2022 nach derzeitigem Stand nicht fristgerecht fertig und warum?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Liste der 575 O…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Onlinezugangsgesetz [#228757]
Datum
23. September 2021 14:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Liste der 575 OZG-Leistungen Bitte beantworten Sie mir darüber hinaus folgende Fragen: (1) Wieso wird auf Ihrer Website https://www.onlinezugangsgesetz.de/ keine E-Mail-Adresse im Impressum angegeben, während diese Angabe (oder eine vergleichbare) gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG verpflichtend wäre? (2) Wieso wird auf der Website https://www.onlinezugangsgesetz.de/ keine Liste der 575 OZG-Leistungen veröffentlicht? (3) Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der 575 OZG-Leistungen? Welche Leistungen werden bis Ende 2022 nach derzeitigem Stand nicht fristgerecht fertig und warum?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 228757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228757/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen