Open Data - Global Open Data Index

Deutschland schneidet beim "The Global Open Data Index" (the most comprehensive snapshot available of the state of open government data publication https://index.okfn.org/) nur mittelmäßig ab (Platz 24).

Welche Maßnahmen wurden in Ihrer Behörde unternommen um die Situation zu verbessern?

Welche Maßnahmen sind in Zukunft geplant?

Wurden oder sind Gespräche mit Taiwan (Platz 1) geplant, um von Taiwan zu lernen?

Wie ist die aktuelle Selbsteinschätzung Ihre Behörde? Welche Prozentzahlen würde Deutschland heute erreichen?

Laufen Gespräche mit der okfn um das Ranking zu aktualisier?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Deutschland schne…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open Data - Global Open Data Index [#241434]
Datum
20. Februar 2022 16:13
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Deutschland schneidet beim "The Global Open Data Index" (the most comprehensive snapshot available of the state of open government data publication https://index.okfn.org/) nur mittelmäßig ab (Platz 24). Welche Maßnahmen wurden in Ihrer Behörde unternommen um die Situation zu verbessern? Welche Maßnahmen sind in Zukunft geplant? Wurden oder sind Gespräche mit Taiwan (Platz 1) geplant, um von Taiwan zu lernen? Wie ist die aktuelle Selbsteinschätzung Ihre Behörde? Welche Prozentzahlen würde Deutschland heute erreichen? Laufen Gespräche mit der okfn um das Ranking zu aktualisier?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241434/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Februar 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfr…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Open Data - Global Open Data Index [#241434] - BMJ-ID: [26794002]
Datum
11. März 2022 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Februar 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um eine Auskunft in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Die Steigerung der Kompetenzen im Bereich Open Data ist aus Sicht des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ein wichtiges Thema, da in einer modernen Gesellschaft offene Daten weitreichende Nutzungspotentiale bilden. Für unsere Behörde kann ich Ihnen insoweit mitteilen, dass wir im letzten Jahr die Position eines Open-Data-Koordinators eingerichtet haben. Dieser ist ein zentraler Ansprechpartner und wirkt innerhalb des BMJ auf die Identifizierung, Bereitstellung und Weiterverwendung offener Daten hin. Hinsichtlich der weiteren Fragen muss ich Sie an das Bundesministerium des Innern und für Heimat verweisen. Dieses ist innerhalb der Bundesregierung federführend für das Thema Open Data zuständig. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium des Innern und für Heimat 11014 Berlin Telefon: 030 18 681-0 Telefax: 030 18 681-2926 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmi.bund.de Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen