Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn / Verfahrensbeendigungen

Presseberichten zufolge waren und sind beim Landgericht Bonn ca. 100 Klagen von Lieferanten gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem sog. Open-House-Verfahren des Bundes zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung im Frühjahr 2020 anhängig. Ich bitte um folgende Auskünfte:

1. Unter welchen Aktenzeichen wurden bzw. werden diese Verfahren beim LG Bonn geführt?
2. In welchen dieser Verfahren ergingen Vorbehaltsurteile?
3. In welchen dieser Verfahren ergingen Endurteile?
4. In welchen dieser Verfahren ergingen Versäumnisurteile?
5. In welchen dieser Verfahren ergingen Zwischenurteile?
6. Welche dieser Verfahren sind durch Klagerücknahme des Klägers / der Klägerin bereits abgeschlossen?
7. Welche dieser Verfahren sind durch Vergleich bereits abgeschlossen?
8. Welche dieser Verfahren sind durch Rechtskraft des Urteils bereits abgeschlossen?

Ich bitte um Übersendung einer entsprechenden Liste per E-Mail / PDF.

Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht; es genügt eine bloße Liste mit den Aktenzeichen des LG Bonn, in der bitte der eventuelle Abschluss der Instanz durch Vorbehaltsurteil / Endurteil / Versäumnisurteil / Zwischenurteil oder der eventuelle Abschluss des gesamten Verfahrens durch Klagerücknahme / Vergleich / Rechtskraft entsprechend kenntlich gemacht ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Presseberichten z…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn / Verfahrensbeendigungen [#232414]
Datum
5. November 2021 14:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Presseberichten zufolge waren und sind beim Landgericht Bonn ca. 100 Klagen von Lieferanten gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem sog. Open-House-Verfahren des Bundes zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung im Frühjahr 2020 anhängig. Ich bitte um folgende Auskünfte: 1. Unter welchen Aktenzeichen wurden bzw. werden diese Verfahren beim LG Bonn geführt? 2. In welchen dieser Verfahren ergingen Vorbehaltsurteile? 3. In welchen dieser Verfahren ergingen Endurteile? 4. In welchen dieser Verfahren ergingen Versäumnisurteile? 5. In welchen dieser Verfahren ergingen Zwischenurteile? 6. Welche dieser Verfahren sind durch Klagerücknahme des Klägers / der Klägerin bereits abgeschlossen? 7. Welche dieser Verfahren sind durch Vergleich bereits abgeschlossen? 8. Welche dieser Verfahren sind durch Rechtskraft des Urteils bereits abgeschlossen? Ich bitte um Übersendung einer entsprechenden Liste per E-Mail / PDF. Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht; es genügt eine bloße Liste mit den Aktenzeichen des LG Bonn, in der bitte der eventuelle Abschluss der Instanz durch Vorbehaltsurteil / Endurteil / Versäumnisurteil / Zwischenurteil oder der eventuelle Abschluss des gesamten Verfahrens durch Klagerücknahme / Vergleich / Rechtskraft entsprechend kenntlich gemacht ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn Verfahrensbeendigungen [#232414] Sehr A…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn Verfahrensbeendigungen [#232414]
Datum
5. November 2021 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn Verfahrensbeendigungen [#232414] Sehr Ant…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn Verfahrensbeendigungen [#232414]
Datum
3. Dezember 2021 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung Ihres eingegangenen IFG-Antrages gearbeitet wird. Jedoch erreichen das Bundesministerium für Gesundheit täglich mehrere IFG-Anträge, welche Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen und die vielfach sehr umfangreich sind. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheit möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der Pandemie betraut sind. Insbesondere sind Ihre insgesamt 28 umfangreichen Anträge von einer Organisationseinheit fachlich zu beantworten, so dass dort ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden ist. Zudem möchte ich Sie gerne an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Monatsfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG keine zwingende Frist ist. Die entsprechenden Informationen sind dem Antragsteller zwar grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 4 Satz 1 IFG "unverzüglich" zugänglich zu machen. Bei atypischen Fallgestaltungen darf die Monatsfrist jedoch überschritten werden (Schoch in: Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 7 Rn. 167). Solche atypischen Fallgestaltungen ergeben sich insbesondere - wie im vorliegenden Fall - aus dem Umfang und/oder der Komplexität der begehrten Informationen. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn Verfahrensbeendigungen [#232414] Sehr …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn Verfahrensbeendigungen [#232414]
Datum
7. Dezember 2021 17:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn / Verfahrensbeendigungen“ vom 05.11.2021 (#232414) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232414/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn Verfahrensbeendigungen [#232414] Sehr …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn Verfahrensbeendigungen [#232414]
Datum
7. Januar 2022 17:40
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn / Verfahrensbeendigungen“ vom 05.11.2021 (#232414) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232414/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn Verfahrensbeendigungen [#232414]
Sehr …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn Verfahrensbeendigungen [#232414]
Datum
4. März 2022 14:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Aktenzeichen des LG Bonn / Verfahrensbeendigungen“ vom 05.11.2021 (#232414) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Gesundheit
IFG-Antrag Dr. Antragsteller/in vom 5. November 2021, #232414 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antra…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
IFG-Antrag Dr. Antragsteller/in vom 5. November 2021, #232414
Datum
10. März 2022 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag vom 5. November 2021 teile ich Ihnen Folgendes mit: Zur Beantwortung Ihrer ersten Frage übersende ich Ihnen die beigefügte Übersicht. Die beantragten Informationen zu Ihren Fragen 2 bis 8, also eine Auflistung, in welchen Verfahren Vorbehaltsurteile, Endurteile, Versäumnisurteile oder Zwischenurteile ergingen und welche dieser Verfahren durch Klagerücknahme, Vergleich oder Endurteil abgeschlossen sind, sind im Bundesministerium für Gesundheit so weder in den jeweiligen Akten hinterlegt, noch werden die hierzu von Ihnen erbetenen Angaben gesondert erfasst. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt voraus, dass die begehrten Informationen bei den in Anspruch genommenen Stellen tatsächlich vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 - 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 - 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). Letzteres wäre in diesem Fall erforderlich. Mit freundlichen Grüßen