Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - nicht erteilte Zuschläge

1. alle Angebote (jeweils Angebotsformular & Vertrag), die im Rahmen des Open-House-Verfahrens „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ von interessierten Lieferanten übermittelt wurden, auf die nachfolgend aber kein Zuschlag erteilt wurde.

Laut Antwort auf Frage 17 der Kleinen Anfrage 19/22173 der Fraktion der FDP (BT-Drs. 19/23045 vom 01.10.2020) sind im Open-House-Verfahren mehr als 1.000 Angebote eingegangen, es wurden aber lediglich 738 Zuschläge erteilt.
Demnach müssen mindestens 262 Angebote vorliegen, auf die nachfolgend kein Zuschlag erteilt wurde.
Ich bitte um Übersendung dieser mind. 262 Angebote (jeweils Angebotsformular & Vertrag) – personenbezogene Daten sowie die Namen der anbietenden Unternehmen können geschwärzt werden.

2. Jegliche Kommunikation innerhalb der Generalzolldirektion sowie mit
- Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG),
- Vertretern der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG und / oder
- Vertretern der Kanzlei Müller-Wrede & Partner

aus der hervorgeht

- aus welchen Gründen auf diese mindestens 262 Angebote kein Zuschlag erfolgte, obwohl es ja gerade bei Open-House-Verfahren definitionsgemäß zu keinen Auswahlentscheidungen des öffentlichen Auftraggebers kommen sollte.
- ob Lieferanten, denen kein Zuschlag im Open-House-Verfahren erteilt wurde, alternative Verträge im Rahmen der Direktbeschaffung des BMG angeboten wurden.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. alle Angebote (jeweils Angebotsfor…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - nicht erteilte Zuschläge [#267482]
Datum
10. Januar 2023 18:46
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. alle Angebote (jeweils Angebotsformular & Vertrag), die im Rahmen des Open-House-Verfahrens „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ von interessierten Lieferanten übermittelt wurden, auf die nachfolgend aber kein Zuschlag erteilt wurde. Laut Antwort auf Frage 17 der Kleinen Anfrage 19/22173 der Fraktion der FDP (BT-Drs. 19/23045 vom 01.10.2020) sind im Open-House-Verfahren mehr als 1.000 Angebote eingegangen, es wurden aber lediglich 738 Zuschläge erteilt. Demnach müssen mindestens 262 Angebote vorliegen, auf die nachfolgend kein Zuschlag erteilt wurde. Ich bitte um Übersendung dieser mind. 262 Angebote (jeweils Angebotsformular & Vertrag) – personenbezogene Daten sowie die Namen der anbietenden Unternehmen können geschwärzt werden. 2. Jegliche Kommunikation innerhalb der Generalzolldirektion sowie mit - Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), - Vertretern der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG und / oder - Vertretern der Kanzlei Müller-Wrede & Partner aus der hervorgeht - aus welchen Gründen auf diese mindestens 262 Angebote kein Zuschlag erfolgte, obwohl es ja gerade bei Open-House-Verfahren definitionsgemäß zu keinen Auswahlentscheidungen des öffentlichen Auftraggebers kommen sollte. - ob Lieferanten, denen kein Zuschlag im Open-House-Verfahren erteilt wurde, alternative Verträge im Rahmen der Direktbeschaffung des BMG angeboten wurden. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267482/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2023.00005-DI.B.16 (202300008250) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfra…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - nicht erteilte Zuschläge
Datum
12. Januar 2023 15:49
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00005-DI.B.16 (202300008250) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 10. Januar 2023 bezüglich der 'Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - nicht erteilte Zuschläge' ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Open-house-Verfahren "Lieferverträge über Schutzausrüstung" Generalzo…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Open-house-Verfahren "Lieferverträge über Schutzausrüstung"
Datum
10. Februar 2023 08:19
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00004-DI.B.16 (202300037377) O 1004-2023.00005-DI.B.16 (202300037378) O 1004-2023.00006-DI.B.16 (202300037386) Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezug auf Ihre drei Anträge vom 10. Januar 2023 zu Lieferverträgen über Schutzausrüstung teile ich Ihnen mit, dass für deren Bearbeitung noch etwas Zeit benötigt wird. So betreffen Ihre Anträge einen Themenkomplex, der aktuell auch in der Rechtsprechung behandelt wird, vgl. u. a. die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln 13 K 2382/21 und 13 K 3485/21. Mögliche Erkenntnisse aus den Urteilstexten sollen hierbei in die laufenden Verfahren mit einfließen. Des Weiteren betreffen Ihre Anträge eine Vielzahl an Unterlagen, deren Sichtung aufgrund des Umfangs noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Für die Verzögerung bitte ich um Verständnis. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2023.00005-DI.B.16 (202300063806) Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer A…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - nicht erteilte Zuschläge
Datum
10. März 2023 13:37
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00005-DI.B.16 (202300063806) Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage zum Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - nicht erteilte Zuschläge“ baten Sie in Ihrer ersten Frage um die Übersendung aller Angebote (jeweils Angebotsformular & Vertrag), die im Rahmen des Open-House-Verfahrens „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ von interessierten Lieferanten übermittelt wurden, auf die nachfolgend aber kein Zuschlag erteilt wurde. Nach Schwärzung der personenbezogenen Daten und der Namen der anbietenden Unternehmen verbleiben ausschließlich die Informationen zu den angebotenen Mengen, sowie der standardisierte und ansonsten gleichlautende Angebots- bzw. Vertragstext. Ich weise Sie darauf hin, dass bei der Übermittlung sämtlicher entsprechender Angebotsformulare und Verträge die Auskunft nicht kostenfrei erbracht werden kann. Die Kosten werden sich aufgrund des Aufwands voraussichtlich auf den Höchstsatz der Gebühren gem. § 1 Nr. 1.3 bzw. 2.2 IFGGebV bewegen. Eine genaue Bezifferung ist aktuell nicht möglich, allerdings ist der Gebührenbetrag von 500 Euro wahrscheinlich. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass Angebote allein aufgrund der Nichteinhaltung der formalen Anforderungen ausgeschlossen wurden. Bei formal korrekt eingereichten Angeboten wurde keine Auswahlentscheidung getroffen. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Sie unter diesen Voraussetzungen die Übersendung aller teilweise geschwärzten Unterlagen wünschen und die hierfür anfallenden Gebühren übernehmen wollen, oder ob Ihnen die Übersendung nur eines beispielhaften Exemplars genügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Ich würde mich bzgl. meiner ersten Frage z…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - nicht erteilte Zuschläge [#267482]
Datum
13. März 2023 15:46
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Ich würde mich bzgl. meiner ersten Frage zunächst mit der Übersendung eines beispielhaften Exemplars eines Angebots, auf das nachfolgend kein Zuschlag erteilt wurde, begnügen. Es sollte allerdings ersichtlich sein, welche formalen Anforderungen an ein Angebot im Open-House-Verfahren dabei nicht eingehalten worden sind. Meine zweite Frage sehe ich durch Ihren pauschalen Verweis darauf, dass Angebote allein aufgrund der Nichteinhaltung der formalen Anforderungen ausgeschlossen wurden, noch nicht als beantwortet an. Ich gehe davon aus, dass es zu diesen Angeboten jeweils durchaus dokumentierte Kommunikation innerhalb der GZD bzw. zwischen GZD, BMG, EY und /oder Müller-Wrede & Partner gibt, und bitte weiterhin um Übermittlung dieser Dokumente. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267482/

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2023.00005-DI.B.16 (202300087008) Sehr << Antragsteller:in >> an Ihrem A…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - nicht erteilte Zuschläge
Datum
6. April 2023 10:02
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00005-DI.B.16 (202300087008) Sehr << Antragsteller:in >> an Ihrem Antrag wird weiterhin intensiv gearbeitet, jedoch ist die Abstimmung hierzu noch nicht abgeschlossen. Ich bitte Sie daher um Geduld und Verständnis. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen