Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - nicht erteilte Zuschläge
1. alle Angebote (jeweils Angebotsformular & Vertrag), die im Rahmen des Open-House-Verfahrens „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ von interessierten Lieferanten übermittelt wurden, auf die nachfolgend aber kein Zuschlag erteilt wurde.
Laut Antwort auf Frage 17 der Kleinen Anfrage 19/22173 der Fraktion der FDP (BT-Drs. 19/23045 vom 01.10.2020) sind im Open-House-Verfahren mehr als 1.000 Angebote eingegangen, es wurden aber lediglich 738 Zuschläge erteilt.
Demnach müssen mindestens 262 Angebote vorliegen, auf die nachfolgend kein Zuschlag erteilt wurde.
Ich bitte um Übersendung dieser mind. 262 Angebote (jeweils Angebotsformular & Vertrag) – personenbezogene Daten sowie die Namen der anbietenden Unternehmen können geschwärzt werden.
2. Jegliche Kommunikation innerhalb der Generalzolldirektion sowie mit
- Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG),
- Vertretern der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG und / oder
- Vertretern der Kanzlei Müller-Wrede & Partner
aus der hervorgeht
- aus welchen Gründen auf diese mindestens 262 Angebote kein Zuschlag erfolgte, obwohl es ja gerade bei Open-House-Verfahren definitionsgemäß zu keinen Auswahlentscheidungen des öffentlichen Auftraggebers kommen sollte.
- ob Lieferanten, denen kein Zuschlag im Open-House-Verfahren erteilt wurde, alternative Verträge im Rahmen der Direktbeschaffung des BMG angeboten wurden.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. Januar 2023
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14. Februar 2023
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