Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - Zahlungsabwicklung
Jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ (nachfolgend OHV) im Frühjahr 2020 innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und / oder mit
- Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
- Vertretern der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG,
- Vertretern der Kanzlei Müller-Wrede & Partner,
- Vertretern der Generalzolldirektion (GZD)
- oder anderen Behörden
hinsichtlich der Zahlungsabwicklung im OHV im Allgemeinen, sowohl im Vorfeld der Veröffentlichung des OHV, im Zusammenhang mit der Erstellung des OHV-Vertrags als auch während der Laufzeit des OHV – hier insbesondere (aber nicht abschließend) alle Dokumente, aus denen hervorgeht
1. wie sichergestellt werden sollte, dass die den Lieferanten vertraglich zugesicherte, in der Bundesbeschaffung unüblich kurze Zahlungsfrist von 7 Tagen nach Anlieferung der Schutzausrüstung verbindlich eingehalten werden kann.
2. ob und wenn ja zu welchem Zeitpunkt ein genereller Stopp der Zahlung fälliger Rechnungen aus dem Open-House-Verfahren angeordnet oder kommuniziert wurde.
3. auf wessen Weisung und mit welcher Begründung ein solcher eventueller Zahlungsstopp veranlasst wurde.
Die Frage erstreckt sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle, sowie auf interne Dienstanweisungen.
Einzelne Zahlungsanweisungen an Lieferanten sind von dieser Anfrage selbstverständlich nicht umfasst.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (ausgenommen Vertreter der BRD ab Referatsleiterebene aufwärts) geschwärzt werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. März 2023
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18. April 2023
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