Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - Zahlungsabwicklung

Jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ im Frühjahr 2020 innerhalb der Generalzolldirektion (GZD) und / oder mit

- Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
- Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
- Vertretern der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG,

aus der hervorgeht

1. wie sichergestellt werden sollte, dass die den Lieferanten vertraglich zugesicherte, in der Bundesbeschaffung unüblich kurze Zahlungsfrist von 7 Tagen nach Anlieferung der Schutzausrüstung verbindlich eingehalten werden kann.
2. ob und wenn ja zu welchem Zeitpunkt ein genereller Stopp der Zahlung fälliger Rechnungen aus dem Open-House-Verfahren angeordnet wurde.
3. auf wessen Weisung und mit welcher Begründung ein solcher eventueller Zahlungsstopp veranlasst wurde.

Die Frage erstreckt sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle, sowie auf interne Dienstanweisungen.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche Kommunikation im Zusammenhan…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - Zahlungsabwicklung [#267491]
Datum
10. Januar 2023 20:48
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ im Frühjahr 2020 innerhalb der Generalzolldirektion (GZD) und / oder mit - Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) - Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) - Vertretern der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG, aus der hervorgeht 1. wie sichergestellt werden sollte, dass die den Lieferanten vertraglich zugesicherte, in der Bundesbeschaffung unüblich kurze Zahlungsfrist von 7 Tagen nach Anlieferung der Schutzausrüstung verbindlich eingehalten werden kann. 2. ob und wenn ja zu welchem Zeitpunkt ein genereller Stopp der Zahlung fälliger Rechnungen aus dem Open-House-Verfahren angeordnet wurde. 3. auf wessen Weisung und mit welcher Begründung ein solcher eventueller Zahlungsstopp veranlasst wurde. Die Frage erstreckt sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle, sowie auf interne Dienstanweisungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2023.00006-DI.B.16 (202300008261) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfra…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - Zahlungsabwicklung
Datum
11. Januar 2023 08:54
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00006-DI.B.16 (202300008261) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 10. Januar 2023 bezüglich der 'Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - Zahlungsabwicklung' ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Open-house-Verfahren "Lieferverträge über Schutzausrüstung" Generalzo…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Open-house-Verfahren "Lieferverträge über Schutzausrüstung"
Datum
10. Februar 2023 08:19
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00004-DI.B.16 (202300037377) O 1004-2023.00005-DI.B.16 (202300037378) O 1004-2023.00006-DI.B.16 (202300037386) Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezug auf Ihre drei Anträge vom 10. Januar 2023 zu Lieferverträgen über Schutzausrüstung teile ich Ihnen mit, dass für deren Bearbeitung noch etwas Zeit benötigt wird. So betreffen Ihre Anträge einen Themenkomplex, der aktuell auch in der Rechtsprechung behandelt wird, vgl. u. a. die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln 13 K 2382/21 und 13 K 3485/21. Mögliche Erkenntnisse aus den Urteilstexten sollen hierbei in die laufenden Verfahren mit einfließen. Des Weiteren betreffen Ihre Anträge eine Vielzahl an Unterlagen, deren Sichtung aufgrund des Umfangs noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Für die Verzögerung bitte ich um Verständnis. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
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Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen