Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ - Zahlungsabwicklung
Jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren „Lieferverträge über Schutzausrüstung“ im Frühjahr 2020 innerhalb der Generalzolldirektion (GZD) und / oder mit
- Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
- Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
- Vertretern der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG,
aus der hervorgeht
1. wie sichergestellt werden sollte, dass die den Lieferanten vertraglich zugesicherte, in der Bundesbeschaffung unüblich kurze Zahlungsfrist von 7 Tagen nach Anlieferung der Schutzausrüstung verbindlich eingehalten werden kann.
2. ob und wenn ja zu welchem Zeitpunkt ein genereller Stopp der Zahlung fälliger Rechnungen aus dem Open-House-Verfahren angeordnet wurde.
3. auf wessen Weisung und mit welcher Begründung ein solcher eventueller Zahlungsstopp veranlasst wurde.
Die Frage erstreckt sich auch auf die Dokumentation mündlicher Kommunikation z.B. durch Gesprächsnotizen oder Sitzungsprotokolle, sowie auf interne Dienstanweisungen.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Information nicht vorhanden
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Datum10. Januar 2023
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14. Februar 2023
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