Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30.04.2020

Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Den Teilnahmebedingungen des Open-House-Verfahrens zufolge war spätester Liefertermin der 30.04.2020. Ich bitte um folgende Auskunft:

Wie vielen Lieferanten, die mit dem Bund Open-House-Verträge über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung bis zum 30.04.2020 geschlossen hatten, boten der Bund bzw. dessen Logistikfirmen Fiege und DHL Liefertermine für die Zeit nach dem 30.04.2020 an?

Bitte stellen Sie mir die erbetene Information per E-Mail zur Verfügung.

Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht. Es genügt eine bloße zahlenmäßige Angabe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Frühjahr 2020 …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30.04.2020 [#232412]
Datum
5. November 2021 14:44
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Den Teilnahmebedingungen des Open-House-Verfahrens zufolge war spätester Liefertermin der 30.04.2020. Ich bitte um folgende Auskunft: Wie vielen Lieferanten, die mit dem Bund Open-House-Verträge über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung bis zum 30.04.2020 geschlossen hatten, boten der Bund bzw. dessen Logistikfirmen Fiege und DHL Liefertermine für die Zeit nach dem 30.04.2020 an? Bitte stellen Sie mir die erbetene Information per E-Mail zur Verfügung. Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht. Es genügt eine bloße zahlenmäßige Angabe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232412/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30 04 2020 [#232412] Sehr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30 04 2020 [#232412]
Datum
5. November 2021 14:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30 04 2020 [#232412] Sehr A…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30 04 2020 [#232412]
Datum
3. Dezember 2021 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung Ihres eingegangenen IFG-Antrages gearbeitet wird. Jedoch erreichen das Bundesministerium für Gesundheit täglich mehrere IFG-Anträge, welche Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen und die vielfach sehr umfangreich sind. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheit möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der Pandemie betraut sind. Insbesondere sind Ihre insgesamt 28 umfangreichen Anträge von einer Organisationseinheit fachlich zu beantworten, so dass dort ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden ist. Zudem möchte ich Sie gerne an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Monatsfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG keine zwingende Frist ist. Die entsprechenden Informationen sind dem Antragsteller zwar grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 4 Satz 1 IFG "unverzüglich" zugänglich zu machen. Bei atypischen Fallgestaltungen darf die Monatsfrist jedoch überschritten werden (Schoch in: Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 7 Rn. 167). Solche atypischen Fallgestaltungen ergeben sich insbesondere - wie im vorliegenden Fall - aus dem Umfang und/oder der Komplexität der begehrten Informationen. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30 04 2020 [#232412] Seh…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30 04 2020 [#232412]
Datum
7. Dezember 2021 17:42
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30.04.2020“ vom 05.11.2021 (#232412) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232412/
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AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30 04 2020 [#232412] Seh…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30 04 2020 [#232412]
Datum
7. Januar 2022 17:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30.04.2020“ vom 05.11.2021 (#232412) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232412/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30 04 2020 [#232412] - 3…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30 04 2020 [#232412]
Datum
1. März 2022 16:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- 3. Mahnung - Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30.04.2020“ vom 05.11.2021 (#232412) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
4. Mahnung betr. meinen IFG-Antrag vom 3. November 2021, Az.: #232412 [#232412] Sehr geehrte Damen und Herren, me…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
4. Mahnung betr. meinen IFG-Antrag vom 3. November 2021, Az.: #232412 [#232412]
Datum
4. April 2022 18:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30.04.2020“ vom 05.11.2021 (#232412) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 119 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag vom 5. November 2021 (#232412) erteile ich Ihnen folg…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre IFG-Anträge: Open-House-Verfahren - Vom BMG angebotene Liefertermine nach dem 30.04.2020, #232412, sowie #234860
Datum
19. April 2022 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,3 KB


Sehr Antragsteller/in auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag vom 5. November 2021 (#232412) erteile ich Ihnen folgende Information: Die Informationen, zu denen Sie Zugang begehren, sind im BMG nicht vorhanden. Der Anspruch nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG beschränkt sich auf die bei der Behörde vorhandenen Informationen (allg. Auffassung, s. nur BVerwG, Urt. v. 17.03.2016 – 7 C 2/15 –, juris Rn. 41; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 37). Sie begehren mit Ihrem Antrag jedoch die Generierung neuer Informationen. Einen solchen Anspruch auf Informationsbeschaffung vermittelt § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG jedoch nicht (s. OVG Münster, Urt. v. 01.03.2011 – 8 A 3357/08 –, juris Rn. 194; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 37; Polenz, in: Brink/Polenz/Blatt, IFG, 2017, § 2 Rn. 6). Die Generierung neuer Informationen sowie die inhaltliche Aufbereitung von Informationen ist nach dem IFG nicht geschuldet (Schoch, in: NVwZ 2019, 257, 260 m.w.N.). Die von Ihnen begehrten Informationen müssten – unterstellt, sie wären jeweils einzeln vorhanden – vielmehr jedenfalls erst errechnet werden, bevor sie existieren; damit sind sie nicht als Teil eines Vorgangs im Sinne von § 2 Nummer 1 IFG vorhanden. Ihre Frage, wie vielen Lieferanten, die mit dem Bund Open-House Verträge über die Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung bis zum 30. April 2020 geschlossen hätten, der Bund bzw. dessen Logistikfirmen Fiege und DHL Liefertermine für die Zeit nach dem 30. April 2020 angeboten hätten, bezieht sich nämlich auf eine quantitative Erhebung. Sie fragen dabei die Anzahl der Lieferanten ab, deren Qualifikation sich durch näher bezeichnete Parameter ergibt. Hierbei ist unerheblich, ob tatsächlich „qualifizierte Lieferanten“ existieren. Sowohl eine entsprechende Addition als auch die Feststellung, dass keine der Lieferanten die bezeichneten Parameter erfüllen, würde eine quantitative Auswertung aller Lieferungen erfordern, welche im BMG nicht vorhanden ist, sondern erst generiert werden müsste. Hinsichtlich Ihres Antrages vom 8. Dezember 2021 (#234860) kann ich Ihnen nur mitteilen, dass dieser Antrag derzeit noch von dem Fachreferat bearbeitet wird. Dieses hat derzeit durch die Corona-Pandemie jedoch eine hohe Arbeitsbelastung zu stemmen. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie zuständig. Aus diesem Grund muss ich Sie weiterhin um Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen