Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege / Korrespondenz mit Fiege

Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Hierzu hieß es in Ziff. 3.2 des mit Lieferanten geschlossenen, jeweiligen "Vertrags über die Lieferung von Schutzausrüstung", dass die Lieferung der Produkte an die Fiege Logistik Stiftung & Co. KG ("Fiege") während der üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen habe. Ich bitte um folgende Auskünfte und Dokumentation:

1. Welche Weisungen erteilte der Bund an Fiege betreffend die Abwicklung von Open-House-Verträgen?
Ich bitte um eine Auflistung und um Kopien der Dokumentation.

2. Welche Korrespondenz wechselten der Bund und Fiege betreffend die Abwicklung von Open-House-Verträgen?
Ich bitte um eine Auflistung und um Kopien der Dokumentation.

Bitte stellen Sie mir das erbetene Material per E-Mail / PDF zur Verfügung.

Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht. Soweit in der zwischen dem Bund und Fiege zum Thema "Abwicklung von Open-House-Verträgen" gewechselten Korrespondenz personenbezogene Daten Dritter enthalten sind, können diese gerne anonymisiert werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Frühjahr 2020 …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege / Korrespondenz mit Fiege [#232476]
Datum
6. November 2021 17:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Frühjahr 2020 führte die Bundesrepublik Deutschland ein sog. Open-House-Verfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch. Hierzu hieß es in Ziff. 3.2 des mit Lieferanten geschlossenen, jeweiligen "Vertrags über die Lieferung von Schutzausrüstung", dass die Lieferung der Produkte an die Fiege Logistik Stiftung & Co. KG ("Fiege") während der üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen habe. Ich bitte um folgende Auskünfte und Dokumentation: 1. Welche Weisungen erteilte der Bund an Fiege betreffend die Abwicklung von Open-House-Verträgen? Ich bitte um eine Auflistung und um Kopien der Dokumentation. 2. Welche Korrespondenz wechselten der Bund und Fiege betreffend die Abwicklung von Open-House-Verträgen? Ich bitte um eine Auflistung und um Kopien der Dokumentation. Bitte stellen Sie mir das erbetene Material per E-Mail / PDF zur Verfügung. Die Bekanntgabe personenbezogener Daten Dritter begehre ich nicht. Soweit in der zwischen dem Bund und Fiege zum Thema "Abwicklung von Open-House-Verträgen" gewechselten Korrespondenz personenbezogene Daten Dritter enthalten sind, können diese gerne anonymisiert werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232476/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege Korrespondenz mit Fiege [#232476] Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege Korrespondenz mit Fiege [#232476]
Datum
9. November 2021 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 3 UIG und § 1 VIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Wenn kein Ausschlussgrund entgegensteht, haben Sie nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Das bedeutet, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – eine Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage ist aus diesem Grund kein IFG-Antrag, sondern ein sonstiges Auskunftsersuchen und wurde daher an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken.. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege Korrespondenz mit Fiege [#232476] Sehr Antragst…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege Korrespondenz mit Fiege [#232476]
Datum
9. November 2021 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Leider habe ich Ihnen eben zu diesem IFG Antrag anstatt einer Eingangsbestätigung irrtümlich eine andere Email gesandt. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege Korrespondenz mit Fiege [#232476] Sehr Antragstelle…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege Korrespondenz mit Fiege [#232476]
Datum
6. Dezember 2021 09:24
Status
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung Ihres eingegangenen IFG-Antrages gearbeitet wird. Jedoch erreichen das Bundesministerium für Gesundheit täglich mehrere IFG-Anträge, welche Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen und die vielfach sehr umfangreich sind. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheit möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der Pandemie betraut sind. Insbesondere sind Ihre insgesamt 28 umfangreichen Anträge von einer Organisationseinheit fachlich zu beantworten, so dass dort ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden ist. Zudem möchte ich Sie gerne an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Monatsfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG keine zwingende Frist ist. Die entsprechenden Informationen sind dem Antragsteller zwar grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 4 Satz 1 IFG "unverzüglich" zugänglich zu machen. Bei atypischen Fallgestaltungen darf die Monatsfrist jedoch überschritten werden (Schoch in: Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 7 Rn. 167). Solche atypischen Fallgestaltungen ergeben sich insbesondere - wie im vorliegenden Fall - aus dem Umfang und/oder der Komplexität der begehrten Informationen. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege Korrespondenz mit Fiege [#232476] Sehr geehrte D…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege Korrespondenz mit Fiege [#232476]
Datum
10. Dezember 2021 10:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege / Korrespondenz mit Fiege“ vom 06.11.2021 (#232476) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232476/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege Korrespondenz mit Fiege [#232476] Sehr geehrte D…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege Korrespondenz mit Fiege [#232476]
Datum
17. Januar 2022 16:30
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege / Korrespondenz mit Fiege“ vom 06.11.2021 (#232476) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232476/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege Korrespondenz mit Fiege [#232476] Sehr geehrte D…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege Korrespondenz mit Fiege [#232476]
Datum
4. März 2022 15:22
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Open-House-Verfahren - Weisungen an Fiege / Korrespondenz mit Fiege“ vom 06.11.2021 (#232476) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in