Sehr geehrteAntragsteller/in
ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 07.08.2019 mit der Sie unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um die Beantwortung mehrerer Fragen zum Einsatz von proprietären und Open-Source-Anwendungen im Beschaffungsamt des BMI baten.
Nach § 1 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Unter einer amtlichen Information ist gemäß § 2 Nr. 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, zu verstehen.
Aus den von Ihnen gestellten Fragen ergibt sich, dass Ihr Begehren auf die Zurverfügungstellung amtlicher Informationen gerichtet ist.
Auf Ihren Antrag hin erteile ich folgenden
Bescheid:
Ihrem Antrag auf Auskunftserteilung vom 07.08.2019 gebe ich statt.
1. Welche Open-Source-Anwendungen werden im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums eingesetzt und für welche Aufgaben?
In den vom Beschaffungsamt des BMI betreuten Fachanwendungen werden Tomcat und JBoss als Application Server, Icinga für das Monitoring, Firefox als Web Browser, Linux als Betriebssystem eingesetzt.
2. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen?
In den vom Beschaffungsamt des BMI betreuten Fachanwendungen werden zu 99% Linux-Betriebssysteme eingesetzt. Die Fachanwendungen sind Individual-Software.
3. Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums eingesetzt?
UBL, PKCS #11.
4. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS?
Hierzu existiert keine Auswertung. Es fehlt die Basis, gegen die der prozentuale Anteil gemessen werden soll.
5. Welche proprietären Anwendungen und Betriebssysteme werden im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums eingesetzt und für welche Auf-gaben?
In den Fachwendungen des Beschaffungsamtes des BMI kommen VMWare ESX zur Virtualisierung, MS Windows für Administrationszwecke, Oracle RDBMS als Datenbanksystem zum Einsatz.
Bzgl. der sonstigen vom Beschaffungsamt des BMI genutzten IT müsste die Frage (insbesondere bzgl. Arbeitsplatzausstattung und der eingesetzten Standardanwendungen) an unseren zentralen Dienstleister, das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), gerichtet werden.
6. Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen?
Über den veröffentlichten Haushalt hinaus, der die Ausgaben nicht nach Open-Source-Anwendungen und proprietären Anwendungen differenziert, existieren hierzu keine Auswertungen.
7. Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen?
Über den veröffentlichten Haushalt hinaus, der die Ausgaben nicht nach Open-Source-Anwendungen und proprietären Anwendungen differenziert, existieren hierzu keine Auswertungen.
8. Plant das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum?
Entscheidungen über mögliche IT-Lösungen werden nach Wirtschaftlichkeitsaspekten getroffen.
9. Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft?
Ja. Beschaffungen von IT-Lösungen werden nach Wirtschaftlichkeitsaspekten getroffen.
10. Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse? Wenn nein, weshalb nicht?
Für die vom Beschaffungsamt des BMI betreuten Fachanwendungen existieren keine alternativen Open-Source-Lösungen.
Diese Auskunft ist für Sie kosten- und gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Referat Z 13, Brühler Straße 3, 53119 Bonn, zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen