Open Source im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Stand: 2019)

Welche Open-Source-Anwendungen werden im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bund) eingesetzt und für welche Aufgaben?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen?
Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bund) eingesetzt?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS?
Welche proprietären Anwendungen und Betriebssyteme werden im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bund) eingesetzt und für welche Aufgaben?
Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen?
Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen?
Plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bund) weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum?
Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse ? Wenn nein, weshalb nicht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Open-Source-…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open Source im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Stand: 2019) [#150563]
Datum
14. Juni 2019 09:43
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Open-Source-Anwendungen werden im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bund) eingesetzt und für welche Aufgaben? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen? Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bund) eingesetzt? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS? Welche proprietären Anwendungen und Betriebssyteme werden im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bund) eingesetzt und für welche Aufgaben? Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen? Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen? Plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bund) weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum? Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse ? Wenn nein, weshalb nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Open Source im Bundesministerium für Bildung und…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Open Source im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Stand: 2019) [#150563]
Datum
16. Juli 2019 12:13
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Open Source im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Stand: 2019)“ vom 14.06.2019 (#150563) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 14.06.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 14.06.2019
Datum
17. Juli 2019 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 18501/64(2019) Bonn: 17.07.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 14.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema „Open Source im Bundesministerium für Bildung und Forschung“ vom 14.06.2019. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nur in Teilen nachkommen: 1. Der Antrag wird nach § 3 Nr. 1 lit. c) IFG teilweise abgelehnt (Dazu II.). 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. I. Teilweise Stattgabe Ihre nachfolgend aufgelisteten Fragen kann ich wie folgt beantworten: Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen? Open Source Proprietär Serverbetriebssysteme: 45% 55% Anwendungen: 10% 90% Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden im Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bund) eingesetzt? Es werden keine Standards gemäß der Organization for the Advancement of Structured Information Standards eingesetzt. Was kosteten jeweils die Open-Source-Anwendungen und was kosteten jeweils die proprietären Anwendungen? Open Source: 15.026 € Proprietär: 1.155.507 € Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Open-Source-Anwendungen und welche zusätzlichen Kosten entstehen für die proprietären Anwendungen pro Jahr etwa für die Betreuung und für Schulungen? Open Source: - Proprietär: 103.779 € Plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bund) weiterhin proprietäre Anwendungen einzusetzen, wenn ja warum? Ja, wenn wirtschaftliche und/oder technische Gründe für den Einsatz dieser Anwendungen sprechen. Wird stets die mögliche Umstellung auf Open Source Anwendungen geprüft? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse ? Wenn nein, weshalb nicht? Die Möglichkeiten des Einsatzes von Open-Source-Software werden regelmäßig nach wirtschaftlichen und technischen Kriterien geprüft, z.B. im Rahmen jeder Neubeschaffung. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind durchaus unterschiedlich und lassen sich nicht zusammenfassen. II. Teilweise Ablehnung Weiterhin haben Sie Auskunft über die Nutzung von Open Source und proprietärer Anwendungen und Betriebssysteme im Bundesministerium für Bildung und Forschung erbeten. Sie baten um Aufschlüsselung, welche Produkte für welche Aufgaben eingesetzt werden. Diesem Begehren kann nicht stattgegeben werden, da die Herausgabe der Informationen nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit haben könnte. Gemäß § 3 Nr. 1 lit. c) IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann. Nachteilige Auswirkungen auf die innere Sicherheit sind dann anzunehmen, wenn eine Veröffentlichung der begehrten Informationen den Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Organe bedroht. Dies ist vorliegend der Fall. Konkrete Angaben über die im Bundesministerium für Bildung und Forschung eingesetzten Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie könnten die Durchführung von IT-Angriffen ermöglichen oder erleichtern. Hierunter fallen insbesondere Angaben zu Herstellern, Produktbezeichnungen und Versionsständen. Dies gilt auch, wenn diese erst in Kombination mit weiteren Informationen tatsächlich für IT-Angriffe genutzt werden könnten. Aufgrund der ständig wachsenden Bedrohungslage kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Gegensatz zu früheren IFG-Anfragen in absehbarer Zeit entsprechende Informationen nicht mehr zur Verfügung stellen. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Im Auftrag