Open Source in den Verwaltungen

In welchen Behörden und öffentlichen Stellen werden Open-Source-Anwendungen eingesetzt ? Welche Open-Source-Anwendungen werden in diesen Behörden und öffentlichen Stellen eingesetzt ?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen in den Verwaltungen. In welchen Behörden und öffentlichen Stellen werden offene Standards, offene Formate nach OASIS und standardisierte APIs genutzt?
Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden eingesetzt ?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS in den Verwaltungen ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. März 2013
  • Frist
    27. April 2013
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open Source in den Verwaltungen
Datum
26. März 2013 23:51
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchen Behörden und öffentlichen Stellen werden Open-Source-Anwendungen eingesetzt ? Welche Open-Source-Anwendungen werden in diesen Behörden und öffentlichen Stellen eingesetzt ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen in den Verwaltungen. In welchen Behörden und öffentlichen Stellen werden offene Standards, offene Formate nach OASIS und standardisierte APIs genutzt? Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden eingesetzt ? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS in den Verwaltungen ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, wie von Ihnen erwünscht bestätige ich hiermit den Eingang Ihrer Anfrage. Mit…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Open Source in den Verwaltungen
Datum
27. März 2013 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, wie von Ihnen erwünscht bestätige ich hiermit den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Dr. Markus Brakmann Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Referat 54 Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Tel: 0211-871-2056 Fax: 0211-871-3355 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.mik.nrw.de

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung werden keine regelmäßigen Um…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Open Source in den Verwaltungen
Datum
6. Mai 2013 15:30
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
8,6 MB
405,5 KB
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung werden keine regelmäßigen Umfragen oder Erhebungen zum Einsatz von Open Source Software in den Verwaltungen durchgeführt. Teile Ihrer Anfrage werden durch die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 4 vom 15.02.2012 (Landtags-Drucksache 15/2046, hier insbesondere zu den Fragen 197 und 198) sowie durch die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 847 vom 26.02.2013 (Landtags-Drucksache 16/2196, hier insbesondere zu den Fragen 1 und 2) abgedeckt. Beide Antworten habe ich beigefügt. Bitte beachten Sie, sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, dass sich die Antworten nur auf die Landesverwaltung NRW beziehen und den Kommunalbereich nicht einschließen. Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag gez. Dr. Brakmann Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Referat 54 Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Tel: 0211-871-2056 Fax: 0211-871-3355 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.mik.nrw.de<http://www.mik.nrw.de/>