Open Source Software in der Verwaltung

- Welche Endanwender-Software bzw. Server-Software (Betriebssysteme nicht inbegriffen) werden von der öffentlichen Verwaltung in Hamburg eingesetzt, welche unter einer Open-Source-Lizenz steht, bitte nennen Sie die Lizenz je Software oder gruppieren sie nach Lizenzen?

- Wie viele Softwareentwicklungen wurden von der öffentlichen Verwaltung diese und letzte Legislaturperiode in Auftrag gegeben oder deren erste nutzbare Version fertiggestellt, wie viele dieser Aufträge wurde unter einer Open-Source-Lizenz entwickelt und ggf. unter dieser veröffentlicht?

Sollten Ihnen die Daten zu meinen Fragen nicht aus allen Behörden vorliegen, beantworten Sie mir diese bitte mit den Ihnen vorliegenden Daten, mit der Angabe aus welcher Behörde Ihnen die Daten vorliegen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. November 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Open Source Software in der Verwaltung [#264410]
Datum
29. November 2022 23:40
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Welche Endanwender-Software bzw. Server-Software (Betriebssysteme nicht inbegriffen) werden von der öffentlichen Verwaltung in Hamburg eingesetzt, welche unter einer Open-Source-Lizenz steht, bitte nennen Sie die Lizenz je Software oder gruppieren sie nach Lizenzen? - Wie viele Softwareentwicklungen wurden von der öffentlichen Verwaltung diese und letzte Legislaturperiode in Auftrag gegeben oder deren erste nutzbare Version fertiggestellt, wie viele dieser Aufträge wurde unter einer Open-Source-Lizenz entwickelt und ggf. unter dieser veröffentlicht? Sollten Ihnen die Daten zu meinen Fragen nicht aus allen Behörden vorliegen, beantworten Sie mir diese bitte mit den Ihnen vorliegenden Daten, mit der Angabe aus welcher Behörde Ihnen die Daten vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264410/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags #264410 vom 29.11.…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung und Gebührenhinweis: [EXTERN]-Open Source Software in der Verwaltung [#264410]
Datum
30. November 2022 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags #264410 vom 29.11.2022 (23:41 Uhr) zum Thema "Open Source Software in der Verwaltung" nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Er ist hier im Shared Service für die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 30.11.2022 zugegangen und wird aktuell bearbeitet. Sollten die gewünschten Informationen hier vorliegen, werden sie nur die Behörden BWI und BVM und nicht die gesamte Hamburger Verwaltung betreffen. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO). Durch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme der Gebühren einverstanden. Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag zurückzuziehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle bis zum 05.12.2022, sofern Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie entsprechend in Bezug auf Ihre Antwort um Beratung für voraussichtli…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung und Gebührenhinweis: [EXTERN]-Open Source Software in der Verwaltung [#264410]
Datum
30. November 2022 15:23
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie entsprechend in Bezug auf Ihre Antwort um Beratung für voraussichtlichen anfallende Gebühren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264410/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> eine Benennung von in dieser Anfrage voraussichtlich anfallender Gebühren…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Beratung möglicher Gebühren zu Ihrem HmbTG-Antrag -Open Source Software in der Verwaltung [#264410]
Datum
1. Dezember 2022 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> eine Benennung von in dieser Anfrage voraussichtlich anfallender Gebühren ist zum jetzigen Zeitpunkt, wie auch im Gebührenhinweis der gestrigen Email beschrieben, leider nicht machbar. Für eine -mögliche- Festsetzung von Gebühren kommt es darauf an, wie hoch der Bearbeitungsaufwand bei dem jeweiligen Antrag ist. Dieser Aufwand (gesamte Bearbeitungszeit, Personal, mögliche Schwärzungen usw.) ergibt sich konkret erst nach Beendigung der Bearbeitung. Grundsätzlich gilt zu möglichen Gebühren bei der Bearbeitung eines Antrags nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz folgendes: sollte der Antrag mit einer einfachen Antwort beantwortet werden können, fallen keine Gebühren an. Kann die Erteilung der Auskunft mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand durchgeführt werden, können laut Gebührentatbestand Nr. 1.1.1 zur Gebührenordnung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTGGebO) Gebühren von 30 - 250 € festgesetzt werden. Besteht darüber hinaus ein besonderer Prüfungsaufwand bei der Beantwortung, können laut Nr. 1.1.2. HmbTGGebO Gebühren von 60 - 500 € entstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Nachricht vom 30.11.2022 schreiben Sie "Durch Ihre Antragstellung er…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beratung möglicher Gebühren zu Ihrem HmbTG-Antrag -Open Source Software in der Verwaltung [#264410]
Datum
1. Dezember 2022 16:56
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Nachricht vom 30.11.2022 schreiben Sie "Durch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme der Gebühren einverstanden", ich bitte wie in meiner Nachricht vom 29.11.2022 bereits geschrieben das Sie mich vorab in Kenntnissetzen falls Sie der Meinung sind das meine Anfrage gebührenpflichtig ist. Ich konnte ebenfalls keine gesetzlichen Vorschrift finden im HmbTG bzw. in der HmbTGGebO die festlegt das ich automatisch der Übernahme der Gebühren zustimme. Entsprechend bitte ich Sie mir mitzuteilen nach welche Vorschrift dies vorschreibt, da in diesen lediglich eine mögliche Gebühr erwähnt wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264410/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> eine (von Ihnen gewünschte) vorab-in-Kenntnissetzung von Gebühren, insbe…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Beratung möglicher Gebühren zu Ihrem HmbTG-Antrag -Open Source Software in der Verwaltung [#264410]
Datum
2. Dezember 2022 11:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> eine (von Ihnen gewünschte) vorab-in-Kenntnissetzung von Gebühren, insbesondere zur konkreten Höhe, ist aus den bereits dargelegten Gründen nicht möglich. Die Entstehung von (möglichen) Gebühren für den Antragsteller/ die Antragstellerin ergibt sich aus dem Gesetz (§ 13 Absatz 6, insbesondere Satz 1 HmbTG). Hierbei sind Gebühren öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die dem Gebührenschuldner aufgrund ihm individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen auferlegt werden. Es ist nicht notwendig, antragstellende Personen vorher darauf hinzuweisen, im Gesetz existiert keine ausdrückliche Warnpflicht bei Stellung eines HmbTG-Antrags. Es ist wesentliche Aufgabe des § 13 Absatz 6, Informationsersuchen erwägende Personen darüber zu informieren, dass der Antrag zur Erhebung von Gebühren und Auslagen führen kann: "(6) Für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 werden Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 14. Dezember 2010 (HmbGVBl. S. 667), in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die nach § 2 Absatz 3 als Behörden gelten, können für die Übermittlung von Informationen nach diesem Gesetz von der antragstellenden Person Kostenerstattung verlangen. Die Höhe der zu erstatten- den Kosten bemisst sich nach den Gebührensätzen für Amtshandlungen von informationspflichtigen Stellen der öffentlichen Verwaltung in Hamburg." Ihre Zustimmung wird somit gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG vorausgesetzt, sofern Sie einen Transparenzgesetz-Antrag stellen. Unabhängig von einer rechtlich nicht vorhandenen Warnpflicht informiert die Behörde für Wirtschaft und Innovation die Antragsteller/innen von HmbTG-Anträgen bürgerfreundlich über eine mögliche Gebührenerhebung. So geschehen in unserer Mail zur Eingangsbestätigung vom 30.11.2022. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Open Source Software in der Verwaltung“ [#264410]
Datum
3. Dezember 2022 04:14
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264410/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich der Auffassung bin das ich bei Erkenntnis von einer Gebührenpflicht gem. meiner Anfrage eine vorherige Informationen zu erhalten habe, anders als in den Antworten dargelegt automatisch der Gebühr zustimme mit Antragsstellung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 264410.pdf Anfragenr: 264410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264410/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Gebührenforderung BWI (I3/2851/2022) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 3.1…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Gebührenforderung BWI (I3/2851/2022)
Datum
6. Dezember 2022 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 3.12.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2851/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle in dieser Angelegenheit an. Sie haben mitgeteilt, Sie haben bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) Zugang beantragt zu Informationen über die Verwendung von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung. Die BWI hat Sie in einer Eingangsbestätigung darauf hingewiesen, dass die weitere Bearbeitung Ihres Antrags Gebühren auslösen könnte. Sie wurden gebeten, bis zum 5.12.2022 zu entscheiden, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Bedingungen zurückziehen möchten. Auf Ihre Rückfrage hin konnte die BWI die Gebühren nicht genau beziffern, da ihre Höhe – innerhalb der gesetzlichen Gebührenrahmen - vom tatsächlichen Bearbeitungsaufwand abhänge. Sie zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens. Sie sind der Ansicht, die BWI müsse Ihnen die Gebührenhöhe im Voraus mitteilen. Sie würden nicht allein durch Stellung ihres Antrags den Gebühren in noch unbestimmter Höhe zustimmen. Leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen. Die BWI hat das Gesetz korrekt angewendet. Die Aussage, dass Sie durch das Stellen bzw. das Aufrechterhalten Ihres Antrags einer Gebühr „zustimmen“, ist etwas irreführend. Gebühren entstehen nicht dadurch, dass Sie mit ihrer Erhebung einverstanden sind, sondern durch das Gesetz (§ 13 Abs. 6 HmbTG in Verbindung mit der Gebührenordnung zum HmbTG, HmbTGGebO). Nach dem Gesetz könnte die Behörde ihren Antrag auch einfach beantworten und Ihnen später einen Gebührenbescheid zuschicken, ohne Sie vorzuwarnen. In der Praxis kündigen die meisten Behörden wie hier auch die BWI vorher an, dass Gebühren entstehen können, um zu verhindern, dass Antragstellende sich nachträglich ärgern und/oder die Behörde ihr Geld nicht bekommt. Die Gebühren dürfen – bis zur Obergrenze des Gebührenrahmens – nach dem Zeitaufwand für die Bearbeitung Ihres Antrags berechnet werden. Im Gebührenbescheid wird man Ihnen mitteilen, wie lange die Behörde an Ihrem Antrag gearbeitet hat. Die Behörden können aber nicht immer schon im Voraus genau abschätzen, wie viel Zeit sie benötigen, ob z.B. viele Rückfragen zu klären sind oder unerwartete Probleme auftreten. Eine solche Schätzung wäre auch nicht bindend. Sie schließen ja keinen Vertrag mit der Behörde zu einem bestimmten Preis, sondern die Gebühren müssen gezahlt werden, weil das Gesetz dies vorsieht. Die Obergrenzen der Gebührenrahmen schützen sie davor, dass die Kosten für Antragstellende völlig unvorhersehbar explodieren, auch wenn die Obergrenze von 600 Euro in Ihrem Fall schon sehr hoch erscheint. Wenn Sie weiterhin Interesse an der Information haben, werden Sie sich daher leider bereiterklären müssen, die gesetzlichen Gebühren zu übernehmen. Viele Behörden sind zumindest zu einer groben Einschätzung bereit, welcher Gebührenrahmen hier einschlägig ist und ob Gebühren eher im niedrigen oder im hohen Bereich des Rahmens erwartet werden. Ich würde daher anregen, hierzu noch einmal freundlich bei der BWI nachzufragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. Gebührenforderung BWI (I3/2851/2022) [#264410] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Gebührenforderung BWI (I3/2851/2022) [#264410]
Datum
7. Dezember 2022 08:11
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich die IFG Anfrage zurückziehen. Bitte bestätigen Sie mit dies auf elektronischem Wege. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264410/
<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#264410] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Open So…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#264410]
Datum
7. Dezember 2022 08:12
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Open Source Software in der Verwaltung“ (29.11.2022, #264410) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Bestätigung Rücknahme AW: [EXTERN]-Zurückziehen meines IFG-Antrags [#264410] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Bestätigung Rücknahme AW: [EXTERN]-Zurückziehen meines IFG-Antrags [#264410]
Datum
7. Dezember 2022 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen hiermit Ihre Rücknahme des Antrags #264410 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Frohe und friedliche Adventstage wünscht Ihren die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) Für Anträge nach dem HmbTG im Shared Service auch für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) <<E-Mail-Adresse>>