(Open-Source)-Verträge mit Open Talk und FJD (ThAVEL)
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich auf dem 2. E-Government Kongress lernen dürfte hat Thüringen erstaunlich gute Open-Source-Verträge mit der OpenTalk GmbH, aber schlechte Verträge mit der FJD AG bzgl. ThAVEL.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Verträge mit der OpenTalk GmbH.
2. Die Verträge mit der FJD AG bzgl. ThAVEL
3. Bei meiner Publikumsnachfrage an die FJD AG im Anschluss an deren Vortrag auf dem 2. E-Government Kongress fühlte ich mich an die typischen Microsoft-Ausreden erinnert warum Open Source schlecht sei. Es verwunderte mich dann doch ein wenig, dass es hier von Seiten Thüringens keinen Widerspruch gab, wenn man mit der anwesenden Open Talk GmbH doch das Gegenteil hätte darlegen können. Inwiefern leistet Thüringen hier Aufklärung gegenüber seinen IT-Dienstleistern, Software-Lieferanten & ähnlichem? Gibt es hier Info-Material für diese Anbieter? Gibt es hier Musterverträge? Wenn ja, bitte senden Sie mir diese zu.
4. Welche weiteren Verträge gibt es die auf einem mit Open Talk vergleichbaren Open-Source-konformen Stand sind? Welche Produkte bzw. Dienstleistungen betrifft dies?
5. Welche Open-Source-Lizenz-Vorgaben/-Empfehlungen macht Thüringen bei solcherlei Verträgen? Die Spanne von der sehr freien Apache v2.0 bis hin zur AGPL hat ja immensen Einfluss auf die Nachnutzbarkeit im Sinne von Open Source. An dieser Stelle meine ich explizit nicht die Nachnutzbarkeit im Sinne von klassischer Closed Source Software, auch wenn ich mehr und mehr den Eindruck habe, dass Thüringen die Vorteile von Open Source bislang nicht mal ansatzweise verstanden zu haben scheint.
6. Wenn Thüringen mit seiner Open-Source-Strategie die eigene digitale Souveränität steigern will und auch kleinen (thüringer) 3rd-Parties ermöglichen will an diesen Open Source Projekten mitzuwirken, dann muss Thüringen in den Verträgen mit den Open-Source-Softwareanbietern ja auch regeln wie mit 3rd-Party-Contributions umzugehen ist. Welche Vorgaben macht Thüringen hierbei? Wie wird sichergestellt, dass der Open-Source-Softwareanbieter 3rd-Party Contributions auch wirklich in sein Open Source Produkt aufnimmt?
7. Durch 3rd-Party Contributions kann es natürlich vorkommen, dass eine Open-Source-Software sinnvolle und beliebte neue Funktionen erhält, welche weder vom eigentlichen Open-Source-Softwareanbieter noch von Thüringen vorgesehen und in Auftrag gegeben wurde. Doch durch die Aufnahme dieses Features in die Software steigen die Kosten für Wartung und Support. Welche Regelungen hat Thüringen hier vorgesehen um 3rd-Party Contributions nicht nur zu ermöglichen, sondern auch nachhaltig zu fördern und zu finanzieren?
8. Software ist voller Fehler und unvorhergesehener Seiteneffekte. Ein probates Mittel hierbei sind externe Software-Review und Bug Bounties. Gibt es so etwas für die in Thüringen verwendete Open-Source-Software? Gibt es Regelungen in den Verträgen mit den Open-Source-Softwareanbietern hierzu? Hintergrund ist, dass auch Bug Bounties eine Kooperationsbereitschaft des jeweiligen Open-Source-Softwareanbieters benötigt um kosteneffizient realisierbar zu sein. Ohne diese werden die Bugs zwar auch gefunden, aber es dauert halt länger, oder sie werden schneller von Leuten gefunden die keine gesellschaftlich wünschenswerten Absichten besitzen.
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Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Juli 2022
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10. August 2022
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