Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail vom 4. November 2022, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige.
Sie bitten um Übersendung der strategischen Zielbeschreibung des SMK, von operativen Zielen, Metriken, die genutzt werden um die Zielerreichung zu erreichen, Informationen in welchen Zeiträumen die Zielerreichung geprüft wird und Informationen in welchen Zeiträumen die Ziele ggf. überprüft und ggf. angepasst werden.
Sie beziehen sich auf diverse Gesetze. Ein Anspruch folgt jedoch nicht aus dem Sächsischen Transparenzgesetz, da dieses Gesetz erst am 01.01.2023 in Kraft tritt. Ein Anspruch besteht zudem nicht gemäß § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) bzw. § 3 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG), da es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen nicht um Umweltinformationen im Sinne des § 3 Abs. 2 SächsUIG bzw. § 2 Abs. 3 UIG handelt. Bei den angefragten Informationen ist kein hinreichender Umweltbezug erkennbar. Ein Anspruch folgt auch nicht aus § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Es ist nicht ersichtlich, auf welche Weise die Auskunft über die von Ihnen genannten Informationen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten dienlich wäre. Weitere Rechtsgrundlagen, aus denen sich ein Anspruch auf Auskunft der angefragten Informationen ergeben könnte, sind nicht ersichtlich.
Dennoch möchte ich auf die Aufgabenbereiche des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus hinweisen. Zusammengefasst ist das Kultusministerium zuständig für Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, für Bildung und Erziehung an allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen, für Bildungsplanung, Lehrplanarbeit, Schulentwicklungsplanung und Schulevaluation, für Förderung des Schulhausbaus, Sicherung des Lehrerbedarfs und Personalangelegenheiten der Lehrkräfte, Lehreraus- und -fortbildung, Durchführung der Lehramtsprüfungen, Schulsport, Förderung von Ganztagsangeboten, Anerkennung und Bewertung von Bildungsabschlüssen, Entsendung von Lehrkräften an deutsche Schulen im Ausland, Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie für Prüfung und Anerkennung von Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer. Bitte haben Sie Verständnis, dass für ein so umfangreiches Aufgabengebiet keine übergreifende und allgemeingültige strategische Zielbeschreibung sowie operative Ziele formuliert werden.
Mit freundlichen Grüßen