ÖPNV-Ausbauplanungen von Bahnstrecken in Schleswig-Holstein

1. Den aktuellen Planungsstand des Ausbaus der Linie A1 zur S21 sowie den voraussichtlichen Beginn des nächsten Planungsabschnittes
2. Den aktuellen Planungsstand der Optionen für die künftige Verbindung von Norderstedt Mitte über Ulzburg Süd nach Kaltenkirchen, die entweder vollständig von der AKN Eisenbahn GmbH oder gemeinsam von der AKN Eisenbahn GmbH und Hamburger Hochbahn AG betrieben wird.
3. Den aktuellen Planungsstand über die Reaktivierung der Bahnstrecke Hamburg-Bergedorf <> Geesthacht, die derzeitig im Besitz der AKN Eisenbahn GmbH ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2019
  • Frist
    12. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Oliver Schramm
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den akt…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
ÖPNV-Ausbauplanungen von Bahnstrecken in Schleswig-Holstein [#56662]
Datum
10. Februar 2019 21:22
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den aktuellen Planungsstand des Ausbaus der Linie A1 zur S21 sowie den voraussichtlichen Beginn des nächsten Planungsabschnittes 2. Den aktuellen Planungsstand der Optionen für die künftige Verbindung von Norderstedt Mitte über Ulzburg Süd nach Kaltenkirchen, die entweder vollständig von der AKN Eisenbahn GmbH oder gemeinsam von der AKN Eisenbahn GmbH und Hamburger Hochbahn AG betrieben wird. 3. Den aktuellen Planungsstand über die Reaktivierung der Bahnstrecke Hamburg-Bergedorf <> Geesthacht, die derzeitig im Besitz der AKN Eisenbahn GmbH ist.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Schramm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm
Oliver Schramm
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ÖPNV-Ausbauplanungen von Bahnstrecken in Schle…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
AW: ÖPNV-Ausbauplanungen von Bahnstrecken in Schleswig-Holstein [#56662]
Datum
14. März 2019 01:59
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ÖPNV-Ausbauplanungen von Bahnstrecken in Schleswig-Holstein“ vom 10.02.2019 (#56662) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 56662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Schramm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr geehrter Herr Schramm, aufgrund von krankheits- und urlaubbedingten Abwesenheiten von Kolleginnen und Kolleg…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
ÖPNV-Ausbauplanungen von Bahnstrecken in Schleswig-Holstein [#56662]
Datum
19. März 2019 15:01
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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104,7 KB
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44,3 KB


Sehr geehrter Herr Schramm, aufgrund von krankheits- und urlaubbedingten Abwesenheiten von Kolleginnen und Kollegen konnte Ihr Antrag bis heute noch nicht abschließend bearbeitet werden. Leider haben Sie bisher auch keine Zwischennachricht erhalten. Dies bedaure ich außerordentlich und bitte um Entschuldigung. Ich kann Ihnen versichern, dass Ihr Antrag in Kürze beantwortet wird. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr geehrter Herr Schramm, Zu den von Ihnen im Schreiben vom 10.02.2019 erwähnten Schieneninfrastrukturprojekten…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
ÖPNV-Ausbauplanungen von Bahnstrecken in Schleswig-Holstein [#56662]
Datum
29. März 2019 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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104,7 KB
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44,3 KB


Sehr geehrter Herr Schramm, Zu den von Ihnen im Schreiben vom 10.02.2019 erwähnten Schieneninfrastrukturprojekten kann ich Ihnen folgenden Planungsstand mitteilen: Ausbau der AKN-Linie A1 zur S21 Die AKN-Strecke Hamburg-Eidelstedt - Kaltenkirchen soll für den S-Bahn-Verkehr auf 30 Kilometern Länge ausgebaut und hergerichtet werden. Die Strecke wird mit Oberleitungen elektrifiziert und die Ausfädelung aus dem derzeitigen S-Bahn-Netz in Eidelstedt sowie der Abschnitt zwischen Quickborn und Ellerau werden zweigleisig ausgebaut. Es sollen moderne, barrierefreie S-Bahn-Züge der neuesten Generation zum Einsatz kommen. Für einen barrierefreien Zugang zu den S-Bahn-Zügen müssen die Bahnsteige erhöht und verlängert werden. Weitere Details zum Projekt finden Sie auf www.nah.sh/projekte/s21/<http://www.nah.sh/projekte/s21/> Das Planfeststellungsamt in Hamburg hat den Planfeststellungsabschnitt 1 am 01.11.18 festgestellt. Die Unterlagen lagen vom 07.12.18 bis 20.12.18 aus. In Schleswig-Holstein wurden die Planfeststellungsunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 2 im Mai 2016 eingereicht. Ein Erörterungstermin fand vom 29.01. - 02.02.2018 statt. Es wurden anschließend weitere Gutachten eingereicht. Derzeit wird der Bereich Ellerau - Tanneneck umgeplant. Dort wird nach einer Entscheidung von Schleswig-Holstein und Hamburg auf den zweigleisigen Ausbau verzichtet. Mit einem Planfeststellungsbeschluss wird Ende 2020 gerechnet. Optionen für die künftige Verbindung von Norderstedt Mitte über Ulzburg Süd nach Kaltenkirchen Das Besondere an der AKN-Strecke A2 ist, dass das Land nicht (wie sonst landesweit üblich) unmittelbarer Aufgabenträger ist. Im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Stadtzentrums in Norderstedt Mitte im Jahr 1987 haben die Stadt Norderstedt, der Kreis Segeberg und das Land 1987 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf der Strecke von Norderstedt-Garstedt bis Ulzburg-Süd geschlossen. In diesem Zusammenhang wurde die bisher in Norderstedt-Garstedt endende U-Bahnstrecke bis Norderstedt-Mitte verlängert. Außerdem sieht der Vertrag die Gründung der Verkehrsgesellschaft Norderstedt (VGN) vor, deren Gesellschafter der Kreis Segeberg und die Stadtwerke Norderstedt als hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Norderstedt sind. Die VGN ist zugleich Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag sieht vor, dass die Verkehrsleistungen nicht durch die VGN selbst erbracht werden, sondern die VGN zu diesem Zweck einen Betriebsführungsvertrag mit der Hamburger Hochbahn AG für die U-Bahnleistungen bis Norderstedt-Mitte und einen Betriebsführungsvertrag mit der AKN für die SPNV-Leistungen von Norderstedt-Mitte bis Ulzburg-Süd abschließt. Der Vertrag ist bisher in der Weise umgesetzt worden, dass die AKN unter Nutzung eigener Züge, aber auch unter Einsatz der vier von der VGN zur Verfügung gestellten Züge (die auch in anderen Teilen des AKN-Netzes eingesetzt werden), den SPNV auf der Strecke Norderstedt-Mitte bis Ulzburg-Süd durchführt, während der Streckenteil von Norderstedt-Mitte bis Norderstedt-Garstedt als Teil der U1 von der Hamburger Hochbahn betrieben wird. Nach Verlängerung der S21 nach Kaltenkirchen sollen nach den Planungen des Landes die Züge der AKN-Strecke A1 von Neumünster über Kaltenkirchen hinaus bis nach Norderstedt Mitte fahren. In der Stadt Norderstedt gibt es allerdings Überlegungen, die U1 über Norderstedt-Mitte hinaus in Richtung Norden zu verlängern. Die Hamburger Hochbahn hat daher der Stadt Norderstedt bei der konzeptionellen Voruntersuchung zu baulichen, betrieblichen und verkehrlichen Aspekten verschiedener Varianten einer U1-Verlängerung ab Norderstedt-Mitte fachlich unterstützt. Parallel dazu hat die AKN der Stadt Norderstedt eine Optimierung der AKN-Linie A2 (sog. Expresszugkonzept) vorgeschlagen. Beide Vorschläge wurden im Fachausschuss der Stadt Norderstedt vorgestellt. Die jeweiligen Folien füge ich diesem Schreiben als Anlage bei. Bisher hat sich die Stadt Norderstedt nach unserer Erkenntnis noch nicht zu den Vorschlägen abschließend geäußert. Reaktivierung der Bahnstrecke Hamburg-Bergedorf - Geesthacht Die Stadt Geesthacht im Kreis Herzogtum Lauenburg ist mit ihren über 30.000 Einwohnern die größte Stadt des Landes Schleswig-Holsteins ohne direkten Anschluss an das Netz des SPNV. Während andere relevante Verkehrsachsen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein mit leistungsfähigen und schnellen Nahverkehrsangeboten auf der Schiene angebunden sind, deren weiterer Ausbau zum Teil derzeit geplant wird, wird die Stadt Geesthacht nur durch den Busverkehr erschlossen. Seitens der Stadt Geesthacht, die derzeit umfangreiche Wohnprojekte umsetzt, besteht aufgrund der engen verkehrlichen Verflechtung mit der Hansestadt Hamburg daher ein großes Interesse an einer Aufwertung des Öffentlichen Verkehrs. Die NAH.SH GmbH als SPNV-Aufgabenträgergesellschaft des Landes Schleswig-Holstein hat eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die die mögliche zukünftige Nutzung der vorhandenen Eisenbahninfrastruktur zwischen Geesthacht und Hamburg-Bergedorf/ -Nettelnburg untersuchen soll. Diese wird derzeit unter enger Beteiligung der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, des Hamburger Verkehrsverbundes, des Kreises Herzogtum Lauenburg, der Stadt Geesthacht, des Amtes Hohe Elbgeest, der Gemeinden Escheburg und Börnsen sowie des zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmens AKN Eisenbahn GmbH und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH als betroffene Grundeigentümerin erstellt. Untersucht werden dabei ergebnisoffen verschiedene verkehrstechnische Nutzungen der vorhandenen Trasse. Der Abschluss der Machbarkeitsstudie wird zum Sommer 2019 erwartet. Mit freundlichen Grüßen

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Oliver Schramm
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für diese äußerst ausführliche Antwort. :) Ich wünsche Ihne…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
AW: ÖPNV-Ausbauplanungen von Bahnstrecken in Schleswig-Holstein [#56662]
Datum
1. April 2019 14:50
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für diese äußerst ausführliche Antwort. :) Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag! Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 56662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Schramm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>