ÖPNV Richtung Barmin

Anfrage an: Landkreis Uckermark

alle Dokumente, die Untersuchungen und Planungen für zukünftige Veränderungen an den Buslinien zwischen Angermünde und Lunow-Stolzenhagen beinhalten

alle Dokumente, die Gründe über die geschehende Ausweitung des Rufbusnetzes auf gleichem Abschnitt beinhalten (Ausweitung auf die Ortschaften Parstein, Lüdersdorf und Stolzenhagen). Insbesondere derer, die die Entscheidung zur Nichtbedienung von Lunow betreffen

alle Dokumente, die Zeitpläne für barrierefreie Angebote sowie Integration in die Echtzeit-Busverfolgung des VBB auf dem genannten Abschnitt beinhalten

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2019
  • Frist
    3. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landkreis Uckermark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ÖPNV Richtung Barmin [#153752]
Datum
30. Juni 2019 23:22
An
Landkreis Uckermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente, die Untersuchungen und Planungen für zukünftige Veränderungen an den Buslinien zwischen Angermünde und Lunow-Stolzenhagen beinhalten alle Dokumente, die Gründe über die geschehende Ausweitung des Rufbusnetzes auf gleichem Abschnitt beinhalten (Ausweitung auf die Ortschaften Parstein, Lüdersdorf und Stolzenhagen). Insbesondere derer, die die Entscheidung zur Nichtbedienung von Lunow betreffen alle Dokumente, die Zeitpläne für barrierefreie Angebote sowie Integration in die Echtzeit-Busverfolgung des VBB auf dem genannten Abschnitt beinhalten
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Uckermark
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vom 30.06.2019 ist…
Von
Landkreis Uckermark
Betreff
Antw: ÖPNV Richtung Barmin [#153752]
Datum
5. Juli 2019 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vom 30.06.2019 ist bei uns eingegangen. Ich möchte Sie jedoch darum bitten, Ihr Anliegen zu konkretisieren. Welche konkreten Unterlagen sollen zur Verfügung gestellt werden? Im Übrigen möchte ich jedoch jetzt schon darauf hinweisen, dass sich die Orte Lunow, Stolzenhagen, Parstein und Lüdersdorf auf dem Gebiet des Landkreises Barnim befinden. Daher ist der Landkreis Barnim Aufgabenträger und Besteller der Verkehrsleistung auf diesem Gebiet. Sobald Sie Ihr Anliegen konkretisiert haben, kann ich Ihnen mitteilen, inwieweit die benötigten Unterlagen in unserem Hause vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: ÖPNV Richtung Barnim [#153752] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte mich entschuldigen, wenn die Aus…
An Landkreis Uckermark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: ÖPNV Richtung Barnim [#153752]
Datum
15. Juli 2019 11:37
An
Landkreis Uckermark
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte mich entschuldigen, wenn die Aussagen nicht konkret genug waren. Mit „alle Dokumente, die Untersuchungen und Planungen für zukünftige Veränderungen an den Buslinien zwischen Angermünde und Lunow-Stolzenhagen beinhalten“ möchte ich sie bitten mir gemachte Untersuchungen, wie z. B. Auslastungsüberprüfungen auf dieser Linie zu übersenden, insofern diese für zukünftige Fahrplanveränderungen relevant sind. Dazu, die von ihnen daraus gezogenen Schlussfolgerungen. Mir ist bekannt, dass der Landkreis Uckermark nur für seinen Abschnitt zuständig ist, so wie ich ihren aktuellen und vergangene Nahverkehrspläne verstehe, wird der letztendliche Auftrag an die UVG aber allein vom Landkreis Uckermark getätigt, daher sollten bei ihnen auch entsprechende Daten für die gesamte Linie 463 vorliegen. Sollten sie diese Frage andernfalls nicht beantworten könnten, würden mir die entsprechenden Texte für den uckermärkischen Teil genügen. Mit „alle Dokumente, die Gründe über die geschehende Ausweitung des Rufbusnetzes auf gleichem Abschnitt beinhalten (Ausweitung auf die Ortschaften Parstein, Lüdersdorf und Stolzenhagen). Insbesondere derer, die die Entscheidung zur Nichtbedienung von Lunow betreffen“ möchte ich sie bitten, mir den letztendlichen Grund für die Erweiterung des Rufbusnetzes zu übersenden, das kann einerseits eine vom Landkreis Uckermark gemachte Untersuchung bezüglich des Bedarfes sein, aber natürlich auch eine Bitte des Landkreises Barnim. Da solch eine mehrkostenverursachenede Leistung nicht ohne Grund angeboten wird, gehe ich davon aus, dass solch ein Dokument bei ihnen vorliegt. Voraussetzung für diese Bitte ist allerdings, dass die Rufbusleistungen auch vom Landkreis Uckermark bestellt werden, sollte das nicht so sein, bitte ich sie mir das mitzuteilen. Mit „alle Dokumente, die Zeitpläne für barrierefreie Angebote sowie Integration in die Echtzeit-Busverfolgung des VBB auf dem genannten Abschnitt beinhalten“ möchte ich sie bitten, mir aktuelle Vorgaben des Landkreises Uckermark an die UVG zu übersenden, die den Einsatz barrierefreier Fahrzeuge und Integration in die Echtzeit-Busverfolgung des VBB betreffen, sowie zeitliche Fristen für den vollständigen Einsatz barrierefreier Fahrzeuge und die Umsetzung Letzterem. Da bei beiden Punkten keine Veränderung während einer Fahrt möglich ist, sollten auch hier alle Vorgaben bei ihnen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: ÖPNV Richtung Barnim [#153752] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ÖPNV Ri…
An Landkreis Uckermark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: ÖPNV Richtung Barnim [#153752]
Datum
19. November 2019 21:30
An
Landkreis Uckermark
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „ÖPNV Richtung Barmin“ vom 30.06.2019 (#153752) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/153752

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Landkreis Uckermark
Ihre Anfrage vom 30.06.2019 i. V. m. Ihrer Anfrage vom 15.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen scho…
Von
Landkreis Uckermark
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.06.2019 i. V. m. Ihrer Anfrage vom 15.07.2019
Datum
26. November 2019 19:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen schon in unserer Mail vom 05.07.2019 mitteilten betrifft Ihr Anliegen das Gebiet des Landkreises Barnim. Der Landkreis Barnim ist Aufgabenträger ud Besteller der Verkehrsleistung auf diesem Gebiet. Da der Großteil Ihrer Anfragen den Ort Lunow betreffen, möchte ich Sie bitten sich diesbezüglich an die Kreisverwaltung Barnim zu wenden. Weiterhin kann ich Ihnen mitteilen, dass es den Rufbus Angermünde seit fast 15 Jahren gibt. Seit dem werden auch die im Landkreis Barnim befindlichen Orte Stolzenhagen, Lüdersdorf und Parstein durch diesen Rufbus bedient. Vor welchen Hintergrund eine Entscheidung zur Anbindung dieser Orte erfolgte kann nicht mehr nachvollzogen werden. Ich übersende Ihnen eine Anzeige zum Rufbus Angermünde aus dem Fahrplanbuch 2005. Andere Dokumente liegen unserem Haus bezüglich Ihrer Frage nicht vor. Bis 2022 soll die "vollständig Barrierefreiheit" im ÖPNV in Deutschland hergestellt sein. Unter Berücksichtigung des § 8 Abs. 3 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) erarbeitet der Landkreis Uckermark in Zusammenarbeit mit der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) derzeit einen Regelkatalog zur Umsetzung dieses Ziels auf seinem Gebiet. Dokumente die wir Ihnen zur Verfügung stellen könnten liegen noch nicht vor. Bezüglich Ihrer Anfrage zur VBB-Live-Karte ist unserer aktueller Stand, dass es zwischen dem RBL-System der UVG und der VBB-Live-Karte Schnittstellenprobleme gibt. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen