Sehr geehrteAntragsteller/in
Ich möchte mich entschuldigen, wenn die Aussagen nicht konkret genug waren.
Mit „alle Dokumente, die Untersuchungen und Planungen für zukünftige Veränderungen an den Buslinien zwischen Angermünde und Lunow-Stolzenhagen beinhalten“ möchte ich sie bitten mir gemachte Untersuchungen, wie z. B. Auslastungsüberprüfungen auf dieser Linie zu übersenden, insofern diese für zukünftige Fahrplanveränderungen relevant sind. Dazu, die von ihnen daraus gezogenen Schlussfolgerungen.
Mir ist bekannt, dass der Landkreis Uckermark nur für seinen Abschnitt zuständig ist, so wie ich ihren aktuellen und vergangene Nahverkehrspläne verstehe, wird der letztendliche Auftrag an die UVG aber allein vom Landkreis Uckermark getätigt, daher sollten bei ihnen auch entsprechende Daten für die gesamte Linie 463 vorliegen. Sollten sie diese Frage andernfalls nicht beantworten könnten, würden mir die entsprechenden Texte für den uckermärkischen Teil genügen.
Mit „alle Dokumente, die Gründe über die geschehende Ausweitung des Rufbusnetzes auf gleichem Abschnitt beinhalten (Ausweitung auf die Ortschaften Parstein, Lüdersdorf und Stolzenhagen). Insbesondere derer, die die Entscheidung zur Nichtbedienung von Lunow betreffen“ möchte ich sie bitten, mir den letztendlichen Grund für die Erweiterung des Rufbusnetzes zu übersenden, das kann einerseits eine vom Landkreis Uckermark gemachte Untersuchung bezüglich des Bedarfes sein, aber natürlich auch eine Bitte des Landkreises Barnim. Da solch eine mehrkostenverursachenede Leistung nicht ohne Grund angeboten wird, gehe ich davon aus, dass solch ein Dokument bei ihnen vorliegt. Voraussetzung für diese Bitte ist allerdings, dass die Rufbusleistungen auch vom Landkreis Uckermark bestellt werden, sollte das nicht so sein, bitte ich sie mir das mitzuteilen.
Mit „alle Dokumente, die Zeitpläne für barrierefreie Angebote sowie Integration in die Echtzeit-Busverfolgung des VBB auf dem genannten Abschnitt beinhalten“ möchte ich sie bitten, mir aktuelle Vorgaben des Landkreises Uckermark an die UVG zu übersenden, die den Einsatz barrierefreier Fahrzeuge und Integration in die Echtzeit-Busverfolgung des VBB betreffen, sowie zeitliche Fristen für den vollständigen Einsatz barrierefreier Fahrzeuge und die Umsetzung Letzterem. Da bei beiden Punkten keine Veränderung während einer Fahrt möglich ist, sollten auch hier alle Vorgaben bei ihnen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 153752
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Zeige die zitierte Nachricht an