Optimierung der Gefahrenabwehr im Wald

übersenden Sie mir bitte alle Unterlagen bzgl des Maßnahmenmanagement "Optimierung der Gefahrenabwehr im Wald" und nach welchen Kriterien Sie hier die Auswahl der entsprechdenen Rodungen und Verbreiterung der Wege (auch auf privaten Flurstücken) in Ihrere städtischen Zugehörigkeit treffen und aus welchen Gründen eine Maßnahme an anderen Stellen nicht erfolgt. In dieser Auskunft sollte auch ersichtlich sein, wie die Vorgehensweise bei privaten Flurstücken ist und wie die Flurstücksbesitzer informiert werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: üb…
An Kommunalverwaltung Bergneustadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Optimierung der Gefahrenabwehr im Wald [#290942]
Datum
24. Oktober 2023 22:11
An
Kommunalverwaltung Bergneustadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
übersenden Sie mir bitte alle Unterlagen bzgl des Maßnahmenmanagement "Optimierung der Gefahrenabwehr im Wald" und nach welchen Kriterien Sie hier die Auswahl der entsprechdenen Rodungen und Verbreiterung der Wege (auch auf privaten Flurstücken) in Ihrere städtischen Zugehörigkeit treffen und aus welchen Gründen eine Maßnahme an anderen Stellen nicht erfolgt. In dieser Auskunft sollte auch ersichtlich sein, wie die Vorgehensweise bei privaten Flurstücken ist und wie die Flurstücksbesitzer informiert werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290942/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bergneustadt
Unterhaltung Waldwirtschaftswege Hallo << Antragsteller:in >> der BBH führt halbjährlich eine Kontroll…
Von
Kommunalverwaltung Bergneustadt
Betreff
Unterhaltung Waldwirtschaftswege
Datum
28. November 2023 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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628 Bytes


Hallo << Antragsteller:in >> der BBH führt halbjährlich eine Kontrolle der Waldwirtschaftswege zur Befahrbarkeit bei Waldbrand oder zur Holzabfuhr der Waldanlieger durch. Sollte bei der Kontrolle festgestellt werden, dass Freischneidearbeiten, Mäharbeiten, Wegeoberflächenarbeiten oder Wasserführungsarbeiten durchgeführt werden müssen, werden diese nach Personal- und Maschinenverfügbarkeit nach Priorität ausgeführt. Bei mehr als 300 Wege- und Straßenkilometer ist es logisch, dass nicht jeder Anlieger informiert werden kann. Mit freundlichen Grüßen