Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz

Anfrage an: Kreis Wesel

Optionserklärung des Kreises Wesel gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) einschließlich etwaiger Widerrufe jener Erklärung und etwaiger Rücknahmen dieser Widerrufe

oder alternativ

eine Bestätigung, dass eine solche Optionserklärung bisher nicht abgegeben wurde und auch nicht mehr bis zum 31.12.2016 abgegeben wird,

sowie

eine Auflistung aller Leistungen des Kreises Wesel als Juristischer Person des öffentlichen Rechts, die ab dem 1. Januar 2017 ohne eine Optionserklärung umsatzsteuerpflichtig werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2016
  • Frist
    17. Januar 2017
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Gotthilf Kaus
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Wesel Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz [#19580]
Datum
15. Dezember 2016 08:11
An
Kreis Wesel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Optionserklärung des Kreises Wesel gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) einschließlich etwaiger Widerrufe jener Erklärung und etwaiger Rücknahmen dieser Widerrufe oder alternativ eine Bestätigung, dass eine solche Optionserklärung bisher nicht abgegeben wurde und auch nicht mehr bis zum 31.12.2016 abgegeben wird, sowie eine Auflistung aller Leistungen des Kreises Wesel als Juristischer Person des öffentlichen Rechts, die ab dem 1. Januar 2017 ohne eine Optionserklärung umsatzsteuerpflichtig werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus
Kreis Wesel
Ihre Nachricht ist bei der Kreisverwaltung Wesel eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die…
Von
Kreis Wesel
Betreff
Antwort: Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz [#19580]
Datum
15. Dezember 2016 08:20
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht ist bei der Kreisverwaltung Wesel eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese Antwort wurde automatisch erstellt, bitte antworten Sie nicht darauf. Besuchen Sie den Kreis Wesel im Internet unter: http://www.kreis-wesel.de/ Kreis Wesel Der Landrat Reeser Landstraße 31 46483 Wesel email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.kreis-wesel.de Tel.: 0281/207-0 Fax : 0281/207-4043
Kreis Wesel
Anfrage vom 15.12.16 - Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG Sehr geehrter Herr Kaus, zu Ihrem Antrag vom 1…
Von
Kreis Wesel
Betreff
Anfrage vom 15.12.16 - Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG
Datum
12. Januar 2017 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kaus, zu Ihrem Antrag vom 15.12.2016 übersende ich Ihnen als Datei die für die Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2016 gefertigte Drucksache 1022/IX. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung die Drucksache 1022/IX in öffentlicher Beratung zur Kenntnis genommen. In dieser Drucksache hat die Verwaltung sowohl über den Umgang mit der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz - UStG als auch darüber informiert, dass der Kreis Wesel von den der Optionsmöglichkeit Gebrauch machen wird. Zudem wurde ausführlich über den verwaltungsinternen Prozess berichtet, der zu diesem Ergebnis geführt hat. Die entsprechende Erklärung wurde gegenüber dem Finanzamt inzwischen abgegeben und nicht widerrufen. (See attached file: Kreis Wesel Drucksache-Nr. 1022IX.pdf) Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Gotthilf Kaus
AW: Anfrage vom 15.12.16 - Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG [#19580] Sehr geehrte Damen und Herren, viele…
An Kreis Wesel Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
AW: Anfrage vom 15.12.16 - Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG [#19580]
Datum
12. Januar 2017 14:19
An
Kreis Wesel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort und die Überlassung der Drucksache Nr. 1022/IX. Hinsichtlich der Informationen zum Thema Optionserklärung gemäß Umsatzsteuergesetz ist Ihre Antwort auf meine Anfrage mehr als erwartet ausgefallen. Hinsichtlich des konkreten Schreibens mit der Optionserklärung hatte ich jedoch auch die Erwartung, dass mir eine elektronische Kopie der für die Akten der Kreisverwaltung bestimmten Zweitschrift des an die Finanzverwaltung geschickten Schreibens mit Datum des Schriftstücks und mit den üblichen Versandvermerken zugänglich gemacht worden wäre. Da Sie in Ihrer Antwort weder das Datum dieses Schriftstücks noch dessen genaues Versanddatum erwähnt haben und das Wort "inzwischen" am heutigen Tage, dem 12. Januar 2017, auch bedeuten kann, dass die Erklärung erst nach dem 31. Dezember 2016 erfolgt sein könnte, bestehe ich nach wie vor auf die Zugänglichmachung der in meiner Anfrage genannten Informationen, nämlich erstens die Optionserklärung und zweitens die Auflistung aller Leistungen des Kreises Wesel als Juristischer Person des öffentlichen Rechts, die ab dem 1. Januar 2017 ohne eine Optionserklärung (bis zum 31.12.2016) umsatzsteuerpflichtig werden. Für den Fall, dass die mir zugänglich zu machende Ablichtung der Zweitschrift des Schreibens des Kreises Wesel an die Finanzverwaltung mit der Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz auch solche Inhalte aufweisen sollte, die nicht allgemein veröffentlicht werden sollten oder dürfen, bitte ich außerdem um eine veröffentlichungsfähige Version der mir zugänglich zu machenden Informationen. Sofern die Optionserklärung doch noch in 2016 erfolgt ist, erübrigt sich zum jetzigen Zeitpunkt die Zugänglichmachung der Liste der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen des Kreises Wesel, da aus der überlassenen Drucksache Nr. 1022/IX ersichtlich wird, dass Sie noch eine Einnahmen-Inventur vornehmen wollen. Deshalb wäre für mich in diesem Zusammenhang von Interesse, bis wann Sie diese Arbeiten so weit abgeschlossen haben werden, dass auch eine Auflistung der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen vorliegen wird. Anderenfalls bitte ich um Mitteilung, in welcher Weise die Kreisverwaltung verfahren will, um mir diese Auflistung nach deren Fertigstellung zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus Anfragenr: 19580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gotthilf Kaus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Wesel
Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG - Anfrage vom 15.12.2016 sowie vom 12.01.2017 Eingang des Schreibens des K…
Von
Kreis Wesel
Via
Briefpost
Betreff
Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG - Anfrage vom 15.12.2016 sowie vom 12.01.2017
Datum
27. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Eingang des Schreibens des Kreises Wesel, Fachdienst Finanzen und Beteiligungen, vom 25.01.2017, Poststempel: 27.01.17, am 28. Januar 2017 beim Antragsteller / Anfragesteller: Betreff: Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG hier: Ihre Anfrage vom 15.12.2016 sowie vom 12.01.2017 Sehr geehrter Herr Kaus, mit Optionserklärung vom 12.12.2016 hat der Kreis Wesel bewirkt, dass die Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der bisherigen Fassung bis Ende 2020 weiter fortgelten. Die Optionserklärung ist zu Ihrer Kenntnis beigefügt. Es ist geplant, bis zum Ablauf der Frist eine Übersicht über alle demnach steuerpflichtigen Sachverhalte zu erstellen. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Wesel
Erklärung der Ausübung der Option gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz Eingang der Kopie des Schreibens des Landra…
Von
Kreis Wesel
Via
Briefpost
Betreff
Erklärung der Ausübung der Option gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Datum
27. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Eingang der Kopie des Schreibens des Landrates des Kreises Wesel mit der Optionserklärung des Kreises Wesel vom 12.12.2016 an das Finanzamt Wesel als Anlage zur Antwort des Kreises Wesel vom 25.01.2017 am 28.01.2017 beim Antragsteller / Anfragesteller: Betreff: Erklärung der Ausübung der Option gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Bundestag hat mit dem "Jahressteuergesetz 2016" als Artikelgesetz den § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zur Umsatzsteuerfreiheit der sog. Beistandsleistungen beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 16.10.2015 zugestimmt. Es trat in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Artikel 12, der den neuen § 2b UStG sowie die Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG beinhaltet, trat am 01.01.2016 in Kraft. Hiermit erkläre ich gem. § 27 Abs. 22 UStG, dass der Kreis Wesel § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen

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Gotthilf Kaus
AW: Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG - Anfrage vom 15.12.2016 sowie vom 12.01.2017 [#19580] Sehr geehrte Da…
An Kreis Wesel Details
Von
Gotthilf Kaus
Betreff
AW: Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG - Anfrage vom 15.12.2016 sowie vom 12.01.2017 [#19580]
Datum
29. Januar 2017 13:02
An
Kreis Wesel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, für die Beantwortung meiner Informationsfreiheitsanfrage und für die Übersendung der Kopie der Optionserklärung des Kreises Wesel vom 12.12.2016 danke ich Ihnen. Die übersandten Unterlagen und Antworten habe ich teilanonymisiert auf der Internetplattform FragDenStaat.de (Kurz-URL: https://fragdenstaat.de/a/19580) veröffentlicht. Offen geblieben ist zwar die Frage nach dem genauen Zeitpunkt, wann die Liste der steuerpflichtigen Leistungen zur Verfügung stehen wird und wie ich davon Kenntnis erlange. Dennoch habe ich den Status der Anfrage nach Erhalt Ihrer Antwort vom 25.01.2017 und der Kopie der Optionserklärung jetzt auf "erfolgreich abgeschlossen" gesetzt. Mit freundlichen Grüßen Gotthilf Kaus Anfragenr: 19580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gotthilf Kaus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>