Ordnung und Sauberkeit
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Stadt in Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden um die mit Zusammenkünften von Jugendlichen verbundenen Vermüllungen und Ruhestörungen im Bereich der Fußgängerzone bis tief in die Nacht zu unterbinden. Dies ist für die meist älteren Bewohner aber auch für Besucher der Stadt unzumutbar. Hierbei wird offensichtlich gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Halberstadt vom 05.09.2019 und die 5. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Eindämmungsverordnung, verstoßen. Wie soll der Fahrzeugverkehr, einschließlich Fahrräder und e-Scooter, aus der Fußgängerzone unterbunden werden, da eine Beschilderung an den jeweiligen Zugängen nicht wirksam ist.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. Mai 2020
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20. Juni 2020
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