Ordnung und Sauberkeit

Anfrage an: Stadt Halberstadt

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Stadt in Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden um die mit Zusammenkünften von Jugendlichen verbundenen Vermüllungen und Ruhestörungen im Bereich der Fußgängerzone bis tief in die Nacht zu unterbinden. Dies ist für die meist älteren Bewohner aber auch für Besucher der Stadt unzumutbar. Hierbei wird offensichtlich gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Halberstadt vom 05.09.2019 und die 5. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Eindämmungsverordnung, verstoßen. Wie soll der Fahrzeugverkehr, einschließlich Fahrräder und e-Scooter, aus der Fußgängerzone unterbunden werden, da eine Beschilderung an den jeweiligen Zugängen nicht wirksam ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
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Dietmar Fügemann
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Stadt Halberstadt Details
Von
Dietmar Fügemann
Betreff
Ordnung und Sauberkeit [#186918]
Datum
17. Mai 2020 17:27
An
Stadt Halberstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Stadt in Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden um die mit Zusammenkünften von Jugendlichen verbundenen Vermüllungen und Ruhestörungen im Bereich der Fußgängerzone bis tief in die Nacht zu unterbinden. Dies ist für die meist älteren Bewohner aber auch für Besucher der Stadt unzumutbar. Hierbei wird offensichtlich gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Halberstadt vom 05.09.2019 und die 5. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Eindämmungsverordnung, verstoßen. Wie soll der Fahrzeugverkehr, einschließlich Fahrräder und e-Scooter, aus der Fußgängerzone unterbunden werden, da eine Beschilderung an den jeweiligen Zugängen nicht wirksam ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dietmar Fügemann Anfragenr: 186918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186918 Postanschrift Dietmar Fügemann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dietmar Fügemann

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Stadt Halberstadt
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Fügemann, als Anlage die Antwort zu Ihrer Anfrage Nr. 186918. Mit freundlichen G…
Von
Stadt Halberstadt
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
15. Juni 2020 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fügemann, als Anlage die Antwort zu Ihrer Anfrage Nr. 186918. Mit freundlichen Grüßen