Ordnungsamt Teil 2
Musteraufgabenverteilung Bezirk Allgemeiner Außendienst
1. Es ist vereinfacht möglich eine Personalstärke in einem Musterbezirk darzustellen, jedoch variieren die Bezirke selbstverständlich aufgrund ihrer Gegebenheiten. Die Aufgabenstellungen sind jedoch vergleichbar.
A) Welche Übersichten/Berechnungen liegen vor, um einem Rechtsgebiet die notwendige Mindeststärke an Ordnungsdienstmitarbeitern zu Verfügung zu stellen?
B) Wie viele Aufgabengebiete existieren im Allgemeinen Ordnungsamt?
C) Wenn als Beispiel jedem Aufgabengebiet je bezirksteil (bezirksteil = bei zusammengefassten Bezirken z.B. Treptow + Köpenick / Friedrichshain + Kreuzberg, der jeweilige einzelne Bezirksbereich oder vergleichbarer Polizeiabschnittsbereich) eine Doppelstreife des Allgemeinen Außendienstes zuzuordnen wäre, um damit zu dem Zeitpunkt die Aufgabe wahrzunehmen, welche Personalanzahl entsteht dadurch?
D) Wenn für das Berechnungsbeispiel von B eine Mitarbeiterstärke berechnet wurde, dann gilt diese für einen Zeitrahmen einer Dienstzeit. Jedoch existieren vermehrt 2 oder 3 Schichtsysteme um die Tageszeiten/Ruhezeiten abzudecken. Somit wäre die Summe aus logischen Gesichtsgründen mit den Schichtsystemen zu multiplizieren oder existieren andere Regelungen der Hauptverwaltung um die notwendigen Aufgaben nicht artgerecht zu bewerkstelligen?
E) Bei einer realistischen Berechnung zu D von 3 Schichtgruppen, könnten 154 Außendienstkräfte notwendig sein. Zusätzlich wird eine sinnvolle kalkulierte Reserve hinzugefügt (ganz optimistisch 27 VZÄ). Erfolgt eine Hinzuziehung von einer mittleren Führungsebene und Produktzugehörigen mit zirka 14 VZÄ. Wäre im Ergebnis eine Summe von 195 Dienstkräften. Wie kann ein aktueller Bestand von 42 Dienstkräften damit begründet werden?
F) Es wird von einer Mindestausstattung oftmals gesprochen, wie wird diese begründet wenn ein tatsächlicher Bedarf (siehe Drucksachen Nrn. unten)zur Zielerreichung notwendig ist um dem Ursprung der Gründung in Gänze auch Rechnung zu tragen?
Drucksachen Nrn. 18/2178 und 18/2581 Konsequent gegen Falschparker vorgehen
1. Die Thematik mit dem Konsequenten Umgang mit Falschparkern ist keine neue. Fehlerhaft ist bloß die Herangehensweise unqualifizierte Dienstkräfte in andere Aufgabengebiete zur Zielerreichung zu verlagern.
A) Liegen Überprüfungen vor, wie viele verkehrsrechtliche Anordnungen vorliegen welche in der Folge ordnungsbehördliche Maßnahmen wie eine Umsetzung eines festinstallierten oder mobilen Haltverbotes bei Filmdreharbeiten, Umzugsunternehmen, Veranstaltungen, Baustelleneinrichtungen, Sonderfahrstreifen, Lieferzonen, Ladezonen, Radfahrinfrastruktur, Sicherheitsbereichen, Taxistände, oder private Einrichtungen?
B) Weshalb finden Ordnungsbehördliche und Polizeiliche Absprachen zur Vermeidung von Verkehrsbehinderung statt aber keine vorab Überprüfungen zur Sicherstellung und Umsetzung dieser Anordnungen?
C) Welche Maßnahmen können ergriffen werden, sodass die Genehmigungsflut dem Personalbedarf zur zeitnahen Erfüllung der Aufgaben gerecht wird?
D) Welche Ausschreibungskriterien der Umsetzunternehmen existieren?
E) Wie können Umsetzungsunternehmen an bezirksteile gebunden werden, sodass keine langen Wartezeiten entstehen?
F) Welche Regelungen liegen vor, bei nicht rechtzeitigem Erscheinen von Umsetzfahrzeugen?
G) Die Halterabfragen haben sich insoweit geändert, dass die alleinige Fahndungsüberprüfung bei der Polizei angesiedelt ist. Die Folge ist, dass bei Versicherungsfällen, Fahndungsersuchen, Entsiegelungen die Polizei den Umsetzvorgang übernehmen muss.
A) Welche Regelungen, Möglichkeiten und Überlegungen gibt die ersten Einsatzkräfte vor Ort zur schnellen VBH-Beseitigungen auszustatten und die weitere Strafverfolgung parallel oder im Nachgang laufen zu lassen?
B) In wie weit sind die alten Regelungen der Fahrzeugentsiegelungen seitens des Ordnungsamtes zur Entlastung der Polizei überprüft worden?
C) Welche Maßnahmen werden bei fahndungsrelevanten Fahrzeugen von der Polizei ergriffen?
Zukunftspakt Verwaltung Pkt. 26 Zukunftsfähige Ordnungsämter
1. Die Federführung liegt bei SenInnDS eine Geschäftsprozessoptimierung durchzuführen.
A) Welche inhaltlichen Stichpunkte liegen zur Zielerreichung beim Projektsteckbrief 26 „Zukunftsfähige Ordnungsämter“ vor?
B) Wie sieht die aktuelle detaillierte Terminplanung diesbezüglich aus?
C) An wem und in welchem Umfang (Art, Inhalt etc) werden/wurden externen Beratungen werden vergeben?
D) Welche Ergebnisse liegen aufgrund der Beratungen vor?
E) Wie ist die zeitliche Umsetzung erst im 2.Quartal 2021 zu begründen?
Personalpolitisches Aktionsprogramm 2019/2020
1. In wie weit wird die AG Ressourcensteuerung im Bereich der Berliner Ordnungsämter mit einbezogen?
2. Wieso wird eine Ordnungs- und Sicherheitsbehörde wie das Ordnungsamt nicht als eigenständige Sonderbehörde behandelt um aufgabenorientiert Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen, um nicht von bezirklichen Schwerpunktsetzungen abhängig zu sein?
Anfrage eingeschlafen
-
Datum11. September 2020
-
13. Oktober 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!