Ordnungsamt Teil 2

Musteraufgabenverteilung Bezirk Allgemeiner Außendienst
1. Es ist vereinfacht möglich eine Personalstärke in einem Musterbezirk darzustellen, jedoch variieren die Bezirke selbstverständlich aufgrund ihrer Gegebenheiten. Die Aufgabenstellungen sind jedoch vergleichbar.
A) Welche Übersichten/Berechnungen liegen vor, um einem Rechtsgebiet die notwendige Mindeststärke an Ordnungsdienstmitarbeitern zu Verfügung zu stellen?
B) Wie viele Aufgabengebiete existieren im Allgemeinen Ordnungsamt?
C) Wenn als Beispiel jedem Aufgabengebiet je bezirksteil (bezirksteil = bei zusammengefassten Bezirken z.B. Treptow + Köpenick / Friedrichshain + Kreuzberg, der jeweilige einzelne Bezirksbereich oder vergleichbarer Polizeiabschnittsbereich) eine Doppelstreife des Allgemeinen Außendienstes zuzuordnen wäre, um damit zu dem Zeitpunkt die Aufgabe wahrzunehmen, welche Personalanzahl entsteht dadurch?
D) Wenn für das Berechnungsbeispiel von B eine Mitarbeiterstärke berechnet wurde, dann gilt diese für einen Zeitrahmen einer Dienstzeit. Jedoch existieren vermehrt 2 oder 3 Schichtsysteme um die Tageszeiten/Ruhezeiten abzudecken. Somit wäre die Summe aus logischen Gesichtsgründen mit den Schichtsystemen zu multiplizieren oder existieren andere Regelungen der Hauptverwaltung um die notwendigen Aufgaben nicht artgerecht zu bewerkstelligen?
E) Bei einer realistischen Berechnung zu D von 3 Schichtgruppen, könnten 154 Außendienstkräfte notwendig sein. Zusätzlich wird eine sinnvolle kalkulierte Reserve hinzugefügt (ganz optimistisch 27 VZÄ). Erfolgt eine Hinzuziehung von einer mittleren Führungsebene und Produktzugehörigen mit zirka 14 VZÄ. Wäre im Ergebnis eine Summe von 195 Dienstkräften. Wie kann ein aktueller Bestand von 42 Dienstkräften damit begründet werden?
F) Es wird von einer Mindestausstattung oftmals gesprochen, wie wird diese begründet wenn ein tatsächlicher Bedarf (siehe Drucksachen Nrn. unten)zur Zielerreichung notwendig ist um dem Ursprung der Gründung in Gänze auch Rechnung zu tragen?

Drucksachen Nrn. 18/2178 und 18/2581 Konsequent gegen Falschparker vorgehen
1. Die Thematik mit dem Konsequenten Umgang mit Falschparkern ist keine neue. Fehlerhaft ist bloß die Herangehensweise unqualifizierte Dienstkräfte in andere Aufgabengebiete zur Zielerreichung zu verlagern.
A) Liegen Überprüfungen vor, wie viele verkehrsrechtliche Anordnungen vorliegen welche in der Folge ordnungsbehördliche Maßnahmen wie eine Umsetzung eines festinstallierten oder mobilen Haltverbotes bei Filmdreharbeiten, Umzugsunternehmen, Veranstaltungen, Baustelleneinrichtungen, Sonderfahrstreifen, Lieferzonen, Ladezonen, Radfahrinfrastruktur, Sicherheitsbereichen, Taxistände, oder private Einrichtungen?
B) Weshalb finden Ordnungsbehördliche und Polizeiliche Absprachen zur Vermeidung von Verkehrsbehinderung statt aber keine vorab Überprüfungen zur Sicherstellung und Umsetzung dieser Anordnungen?
C) Welche Maßnahmen können ergriffen werden, sodass die Genehmigungsflut dem Personalbedarf zur zeitnahen Erfüllung der Aufgaben gerecht wird?
D) Welche Ausschreibungskriterien der Umsetzunternehmen existieren?
E) Wie können Umsetzungsunternehmen an bezirksteile gebunden werden, sodass keine langen Wartezeiten entstehen?
F) Welche Regelungen liegen vor, bei nicht rechtzeitigem Erscheinen von Umsetzfahrzeugen?
G) Die Halterabfragen haben sich insoweit geändert, dass die alleinige Fahndungsüberprüfung bei der Polizei angesiedelt ist. Die Folge ist, dass bei Versicherungsfällen, Fahndungsersuchen, Entsiegelungen die Polizei den Umsetzvorgang übernehmen muss.
A) Welche Regelungen, Möglichkeiten und Überlegungen gibt die ersten Einsatzkräfte vor Ort zur schnellen VBH-Beseitigungen auszustatten und die weitere Strafverfolgung parallel oder im Nachgang laufen zu lassen?
B) In wie weit sind die alten Regelungen der Fahrzeugentsiegelungen seitens des Ordnungsamtes zur Entlastung der Polizei überprüft worden?
C) Welche Maßnahmen werden bei fahndungsrelevanten Fahrzeugen von der Polizei ergriffen?

Zukunftspakt Verwaltung Pkt. 26 Zukunftsfähige Ordnungsämter
1. Die Federführung liegt bei SenInnDS eine Geschäftsprozessoptimierung durchzuführen.
A) Welche inhaltlichen Stichpunkte liegen zur Zielerreichung beim Projektsteckbrief 26 „Zukunftsfähige Ordnungsämter“ vor?
B) Wie sieht die aktuelle detaillierte Terminplanung diesbezüglich aus?
C) An wem und in welchem Umfang (Art, Inhalt etc) werden/wurden externen Beratungen werden vergeben?
D) Welche Ergebnisse liegen aufgrund der Beratungen vor?
E) Wie ist die zeitliche Umsetzung erst im 2.Quartal 2021 zu begründen?
Personalpolitisches Aktionsprogramm 2019/2020
1. In wie weit wird die AG Ressourcensteuerung im Bereich der Berliner Ordnungsämter mit einbezogen?
2. Wieso wird eine Ordnungs- und Sicherheitsbehörde wie das Ordnungsamt nicht als eigenständige Sonderbehörde behandelt um aufgabenorientiert Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen, um nicht von bezirklichen Schwerpunktsetzungen abhängig zu sein?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
Franz Schulz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Franz Schulz
Betreff
Ordnungsamt Teil 2 [#196989]
Datum
11. September 2020 20:01
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Musteraufgabenverteilung Bezirk Allgemeiner Außendienst 1. Es ist vereinfacht möglich eine Personalstärke in einem Musterbezirk darzustellen, jedoch variieren die Bezirke selbstverständlich aufgrund ihrer Gegebenheiten. Die Aufgabenstellungen sind jedoch vergleichbar. A) Welche Übersichten/Berechnungen liegen vor, um einem Rechtsgebiet die notwendige Mindeststärke an Ordnungsdienstmitarbeitern zu Verfügung zu stellen? B) Wie viele Aufgabengebiete existieren im Allgemeinen Ordnungsamt? C) Wenn als Beispiel jedem Aufgabengebiet je bezirksteil (bezirksteil = bei zusammengefassten Bezirken z.B. Treptow + Köpenick / Friedrichshain + Kreuzberg, der jeweilige einzelne Bezirksbereich oder vergleichbarer Polizeiabschnittsbereich) eine Doppelstreife des Allgemeinen Außendienstes zuzuordnen wäre, um damit zu dem Zeitpunkt die Aufgabe wahrzunehmen, welche Personalanzahl entsteht dadurch? D) Wenn für das Berechnungsbeispiel von B eine Mitarbeiterstärke berechnet wurde, dann gilt diese für einen Zeitrahmen einer Dienstzeit. Jedoch existieren vermehrt 2 oder 3 Schichtsysteme um die Tageszeiten/Ruhezeiten abzudecken. Somit wäre die Summe aus logischen Gesichtsgründen mit den Schichtsystemen zu multiplizieren oder existieren andere Regelungen der Hauptverwaltung um die notwendigen Aufgaben nicht artgerecht zu bewerkstelligen? E) Bei einer realistischen Berechnung zu D von 3 Schichtgruppen, könnten 154 Außendienstkräfte notwendig sein. Zusätzlich wird eine sinnvolle kalkulierte Reserve hinzugefügt (ganz optimistisch 27 VZÄ). Erfolgt eine Hinzuziehung von einer mittleren Führungsebene und Produktzugehörigen mit zirka 14 VZÄ. Wäre im Ergebnis eine Summe von 195 Dienstkräften. Wie kann ein aktueller Bestand von 42 Dienstkräften damit begründet werden? F) Es wird von einer Mindestausstattung oftmals gesprochen, wie wird diese begründet wenn ein tatsächlicher Bedarf (siehe Drucksachen Nrn. unten)zur Zielerreichung notwendig ist um dem Ursprung der Gründung in Gänze auch Rechnung zu tragen? Drucksachen Nrn. 18/2178 und 18/2581 Konsequent gegen Falschparker vorgehen 1. Die Thematik mit dem Konsequenten Umgang mit Falschparkern ist keine neue. Fehlerhaft ist bloß die Herangehensweise unqualifizierte Dienstkräfte in andere Aufgabengebiete zur Zielerreichung zu verlagern. A) Liegen Überprüfungen vor, wie viele verkehrsrechtliche Anordnungen vorliegen welche in der Folge ordnungsbehördliche Maßnahmen wie eine Umsetzung eines festinstallierten oder mobilen Haltverbotes bei Filmdreharbeiten, Umzugsunternehmen, Veranstaltungen, Baustelleneinrichtungen, Sonderfahrstreifen, Lieferzonen, Ladezonen, Radfahrinfrastruktur, Sicherheitsbereichen, Taxistände, oder private Einrichtungen? B) Weshalb finden Ordnungsbehördliche und Polizeiliche Absprachen zur Vermeidung von Verkehrsbehinderung statt aber keine vorab Überprüfungen zur Sicherstellung und Umsetzung dieser Anordnungen? C) Welche Maßnahmen können ergriffen werden, sodass die Genehmigungsflut dem Personalbedarf zur zeitnahen Erfüllung der Aufgaben gerecht wird? D) Welche Ausschreibungskriterien der Umsetzunternehmen existieren? E) Wie können Umsetzungsunternehmen an bezirksteile gebunden werden, sodass keine langen Wartezeiten entstehen? F) Welche Regelungen liegen vor, bei nicht rechtzeitigem Erscheinen von Umsetzfahrzeugen? G) Die Halterabfragen haben sich insoweit geändert, dass die alleinige Fahndungsüberprüfung bei der Polizei angesiedelt ist. Die Folge ist, dass bei Versicherungsfällen, Fahndungsersuchen, Entsiegelungen die Polizei den Umsetzvorgang übernehmen muss. A) Welche Regelungen, Möglichkeiten und Überlegungen gibt die ersten Einsatzkräfte vor Ort zur schnellen VBH-Beseitigungen auszustatten und die weitere Strafverfolgung parallel oder im Nachgang laufen zu lassen? B) In wie weit sind die alten Regelungen der Fahrzeugentsiegelungen seitens des Ordnungsamtes zur Entlastung der Polizei überprüft worden? C) Welche Maßnahmen werden bei fahndungsrelevanten Fahrzeugen von der Polizei ergriffen? Zukunftspakt Verwaltung Pkt. 26 Zukunftsfähige Ordnungsämter 1. Die Federführung liegt bei SenInnDS eine Geschäftsprozessoptimierung durchzuführen. A) Welche inhaltlichen Stichpunkte liegen zur Zielerreichung beim Projektsteckbrief 26 „Zukunftsfähige Ordnungsämter“ vor? B) Wie sieht die aktuelle detaillierte Terminplanung diesbezüglich aus? C) An wem und in welchem Umfang (Art, Inhalt etc) werden/wurden externen Beratungen werden vergeben? D) Welche Ergebnisse liegen aufgrund der Beratungen vor? E) Wie ist die zeitliche Umsetzung erst im 2.Quartal 2021 zu begründen? Personalpolitisches Aktionsprogramm 2019/2020 1. In wie weit wird die AG Ressourcensteuerung im Bereich der Berliner Ordnungsämter mit einbezogen? 2. Wieso wird eine Ordnungs- und Sicherheitsbehörde wie das Ordnungsamt nicht als eigenständige Sonderbehörde behandelt um aufgabenorientiert Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen, um nicht von bezirklichen Schwerpunktsetzungen abhängig zu sein?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franz Schulz Anfragenr: 196989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196989/
Mit freundlichen Grüßen Franz Schulz
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Ordnungsamt Teil 2 [#196989]
Datum
11. September 2020 20:01
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen

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Franz Schulz
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungsamt Teil 2“ vom 11.09.2020 (#196…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Franz Schulz
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ordnungsamt Teil 2 [#196989]
Datum
22. Oktober 2020 15:26
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungsamt Teil 2“ vom 11.09.2020 (#196989) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Franz Schulz Anfragenr: 196989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196989/