Ordnungsbehörde

Anfrage an: Stadt Erfurt

eine Übersicht über Befugnisse der in Erfurt im Außendienst tätigen Angestellten des Ordnungsamtes, insbesondre in Bezug auf den direkten Umgang mit Menschen und den damit verbundenen Unterschied zur Polizei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2023
  • Frist
    11. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Sebastian Koch
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht über Befugniss…
An Stadt Erfurt Details
Von
Sebastian Koch
Betreff
Ordnungsbehörde [#280645]
Datum
6. Juni 2023 22:21
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über Befugnisse der in Erfurt im Außendienst tätigen Angestellten des Ordnungsamtes, insbesondre in Bezug auf den direkten Umgang mit Menschen und den damit verbundenen Unterschied zur Polizei.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Koch Anfragenr: 280645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280645/ Postanschrift Sebastian Koch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Koch
Stadt Erfurt
WG: bitte weiterleiten an: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Koch, nach …
Von
Stadt Erfurt
Betreff
WG: bitte weiterleiten an: <<E-Mail-Adresse>>
Datum
16. Juni 2023 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koch, nach erfolgter Prüfung teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Befugnisse der Mitarbeiter der Ordnungsbehörden sind im Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) geregelt. Der Zweite Abschnitt des OBG befasst sich in den §§ 15 bis 25 mit den ordnungsbehördlichen Einzelmaßnahmen. Die ordnungsbehördlichen Einzelmaßnahmen, auch als Standartmaßnahmen bezeichnet, umfassen die Identitätsfeststellung (Ausweiskontrolle), die Befragung und Vorladung, die Platzverweisung, die Durchsuchung von Personen, Sachen, Wohnungen, und Grundstücken sowie Sicherstellung. Ordnungsbehörden und Polizei haben die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall auftretenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren (§ 2 Abs. 1 Satz 1 PAG und § 2 Abs. 1 OBG). Damit unterscheidet sich die Aufgabe der Polizei grundsätzlich in nichts von den Aufgaben der Ordnungsbehörden (vgl.§ 54 Nr. 4 OBG). Zur Abgrenzung zu den Polizeibehörden kann folgendes ausgeführt werden: Neben der Aufgabe der Gefahrenabwehr obliegt der Polizei die Aufgabe, Straftaten zu verhüten und solche zu verfolgen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 PAG). Die Allgemeinen und besonderen Befugnisse finden sich im Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (§§ 12 bis 30 PAG). Anhand der Gegenüberstellung der Befugnisse nach dem OBG und PAG lassen sich Unterschiede aufzeigen (zum Beispiel ist eine Gewahrsamnahme nach § 19 PAG nur der Polizei vorbehalten). Für Rückfragenstehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Koch
AW: WG: bitte weiterleiten an: <<E-Mail-Adresse>> [#280645] Guten Tag, vielen…
An Stadt Erfurt Details
Von
Sebastian Koch
Betreff
AW: WG: bitte weiterleiten an: <<E-Mail-Adresse>> [#280645]
Datum
19. Juni 2023 20:58
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Koch Anfragenr: 280645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/280645/upload/c25271cca44bc781935c3c49df942caf836f7e77/ Postanschrift Sebastian Koch << Adresse entfernt >>