Ordnungswidrigkeitanzeigen durch Privatpersonen
Ich bitte Sie um Informationen zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen im ruhenden Verkehr durch Zivilpersonen, insbesondere wenn diese per Mail zugestellt werden.
Konkret:
1. Bearbeitet die Stadt Witten Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Privatpersonen die den (ruhenden) Verkehr betreffen? Beispielsweise bei Verstößen gegen das Halteverbot auf Radwegen und Schutzstreifen; Parkverbot im Kreuzungsbereich; Parken auf Fuß- und Gehwegen u.Ä.
2. Wie viele solcher Anzeigen sind in der Stadt Witten im Jahr 2021 eingegangen? Wie viele führten zu Bußgeldbescheiden oder anderweiten Maßnahmen?
3. Falls solche Anzeigen nicht bearbeitet, weßhalb? Falls nur einzelne Anzeigen bearbeitet werden, nach welchen Kriterien wird die Entscheidung über eine Bearbeitung getroffen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum26. Februar 2022
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2. April 2022
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Kosten dieser Information:1000,00 Euro
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Ich bin zwar kein Anwalt, aber Anfragen mit einer einfachen schriftlichen Auskunft sind nicht gebührenpflichtig. Vielleicht ist eine teilweise Beantwortung der Anfrage gebührenfrei.
siehe Verwaltungsgebührenverordnung NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an…
bzw. die zugehörige Anlage:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_an…