Ordnungswidrigkeitanzeigen durch Privatpersonen

Ich bitte Sie um Informationen zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen im ruhenden Verkehr durch Zivilpersonen, insbesondere wenn diese per Mail zugestellt werden.

Konkret:
1. Bearbeitet die Stadt Witten Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Privatpersonen die den (ruhenden) Verkehr betreffen? Beispielsweise bei Verstößen gegen das Halteverbot auf Radwegen und Schutzstreifen; Parkverbot im Kreuzungsbereich; Parken auf Fuß- und Gehwegen u.Ä.
2. Wie viele solcher Anzeigen sind in der Stadt Witten im Jahr 2021 eingegangen? Wie viele führten zu Bußgeldbescheiden oder anderweiten Maßnahmen?
3. Falls solche Anzeigen nicht bearbeitet, weßhalb? Falls nur einzelne Anzeigen bearbeitet werden, nach welchen Kriterien wird die Entscheidung über eine Bearbeitung getroffen?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    1000,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Witten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitanzeigen durch Privatpersonen [#241981]
Datum
26. Februar 2022 19:26
An
Kommunalverwaltung Witten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um Informationen zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen im ruhenden Verkehr durch Zivilpersonen, insbesondere wenn diese per Mail zugestellt werden. Konkret: 1. Bearbeitet die Stadt Witten Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Privatpersonen die den (ruhenden) Verkehr betreffen? Beispielsweise bei Verstößen gegen das Halteverbot auf Radwegen und Schutzstreifen; Parkverbot im Kreuzungsbereich; Parken auf Fuß- und Gehwegen u.Ä. 2. Wie viele solcher Anzeigen sind in der Stadt Witten im Jahr 2021 eingegangen? Wie viele führten zu Bußgeldbescheiden oder anderweiten Maßnahmen? 3. Falls solche Anzeigen nicht bearbeitet, weßhalb? Falls nur einzelne Anzeigen bearbeitet werden, nach welchen Kriterien wird die Entscheidung über eine Bearbeitung getroffen? Vielen Dank und freundliche Grüße
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241981/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitanzeigen durch Privatpersone…
An Kommunalverwaltung Witten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitanzeigen durch Privatpersonen [#241981]
Datum
10. April 2022 22:22
An
Kommunalverwaltung Witten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitanzeigen durch Privatpersonen“ vom 26.02.2022 (#241981) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitanzeigen durch Privatpersone…
An Kommunalverwaltung Witten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitanzeigen durch Privatpersonen [#241981]
Datum
3. Mai 2022 14:28
An
Kommunalverwaltung Witten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitanzeigen durch Privatpersonen“ vom 26.02.2022 (#241981) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Witten Ausländerbehörde
Auskunft nach dem IFG Sehr << Antragsteller:in >> Auskünfte nach dem IFG sind gebührenpflichtig. Nach…
Von
Stadt Witten Ausländerbehörde
Betreff
Auskunft nach dem IFG
Datum
17. Juni 2022 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Auskünfte nach dem IFG sind gebührenpflichtig. Nach Rücksprache mit dem Fachamt ist für Ihre Anfrage ein hoher Arbeitsaufwand erforderlich, der entsprechende Kosten zur Folge hat. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Anfrage dennoch aufrecht erhalten möchten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach dem IFG [#241981] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswi…
An Stadt Witten Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem IFG [#241981]
Datum
5. August 2022 13:34
An
Stadt Witten Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitanzeigen durch Privatpersonen“ vom 26.02.2022 (#241981). Können Sie mir mitteilen wie hoch die Kosten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Teilfragen, wären? Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Witten Ausländerbehörde
AW: [EXTERN] AW: Auskunft nach dem IFG [#241981] Sehr << Antragsteller:in >> da es sich hier nach Rüc…
Von
Stadt Witten Ausländerbehörde
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Auskunft nach dem IFG [#241981]
Datum
5. August 2022 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> da es sich hier nach Rücksprache mit dem Fachamt um eine Beantwortung mit erheblichen Arbeitsaufwand handeln würde , könnte die Gebührenordnung des IFG mit 1000 Euro greifen. Darüber hinaus würde ich nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung einen Gebührenbescheid in Vorkasse erlassen. Weitere Anfragen Ihrerseits werde ich nur noch bearbeiten, wenn diese mit ihren persönlichen Adressdaten zur Identitätsfeststellung versehen sind,t und nicht pseudonymisiert über eine Internetplattform gestellt werden, da ansonsten keine Anspruchsberechtigung nach dem IFG vorliegt. Mit freundlichen Grüßen