Polizeipräsidium Bochum
Direktion Verkehr
Führungsstelle Bochum, 15.01.2024
Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Dezember 2023.
In obiger Sache kann ich Ihnen mitteilen, dass vom Polizeipräsidium Bochum folgende Daten erhoben und ausgewertet werden:
- Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein.
§ 5 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 23 BKat , TBNE 105112
--> 10 Verfahren, alles überholte Radfahrer (alles angezeigt von Radfahrern)
- Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.
§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 2 BKat TBNR 102100
--> 78 Verfahren davon 42 gegen Radfahrer
- Sie benutzten als Nichtberechtigter (Pkw) einen Radweg (Zeichen 237).
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140 BKat TBNR 141154
-->Kein Verfahren
- Sie benutzten als Nichtberechtigter (PKW Führer) einen Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140.1 BKat; § 19 OWiG TBNR 141155
-->Keine Verfahren
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erhoben werden. Die Klage ist gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Bochum, zu richten. Sie muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden zur Verfügung.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55 a Absatz 4 VwGO eingereicht werden.
Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803).
Falls die Frist durch das Verschulden eines vom Adressaten in der Sache Bevollmächtigten versäumt werden würde, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Hinweise:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de. Seite 3 von 3
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter
www.egvp.de aufgeführt.
Sofern die Klage durch einen Rechtsanwalt eingereicht wird, besteht seit dem 01.01.2022 gem. § 55d VwGO die Pflicht zur Übermittlung in elektronischer Form. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Durch das zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) vom 9. Oktober 2007 wurde das Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft. Es besteht gem. § 110 Abs. 1 JustG NRW keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Daneben haben Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, anzurufen.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen zudem als Datenschutzbeauftragter des Polizeipräsidiums Bochum gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass die Bearbeitung von Auskunftsersuchen grundsätzlich die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Folge hat. Ein entsprechendes Informationsschreiben ist der Schriftlage als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen,