Ordnungswidrigkeiten bei Abstandsverstößen und vorschriftswidriger Benutzung des Gehwegs

- Wieviele Ordnungswidrigkeiten wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern beim Überholen (§ 5 Absatz 4 Satz 2, 3 StVO; bzw. Nr. 23 BKat) wurden im vergangenen Jahr im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidums Bochum verfolgt?
- Wenn vorhanden, bitte ich sie mir mitzuteilen, wieviele dieser Verstöße das Überholen von Radfahrern beinhaltet haben.

- Wieviele Ordnungswidrigkeiten wegen vorschriftswidriger Benutzung des Gehwegs (§ 2 Absatz 1 StVO; bzw. Nr. 2 BKat) wurden im vergangenen Jahr im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidums Bochum verfolgt?
- Wenn vorhanden, bitte ich sie mir mitzuteilen, wieviele dieser Verstöße durch Radfahrende begangen wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Polizeipräsidium Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten bei Abstandsverstößen und vorschriftswidriger Benutzung des Gehwegs [#286645]
Datum
22. August 2023 17:54
An
Polizeipräsidium Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wieviele Ordnungswidrigkeiten wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern beim Überholen (§ 5 Absatz 4 Satz 2, 3 StVO; bzw. Nr. 23 BKat) wurden im vergangenen Jahr im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidums Bochum verfolgt? - Wenn vorhanden, bitte ich sie mir mitzuteilen, wieviele dieser Verstöße das Überholen von Radfahrern beinhaltet haben. - Wieviele Ordnungswidrigkeiten wegen vorschriftswidriger Benutzung des Gehwegs (§ 2 Absatz 1 StVO; bzw. Nr. 2 BKat) wurden im vergangenen Jahr im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidums Bochum verfolgt? - Wenn vorhanden, bitte ich sie mir mitzuteilen, wieviele dieser Verstöße durch Radfahrende begangen wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286645/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten bei Abstandsverstößen und vorschriftswidriger…
An Polizeipräsidium Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten bei Abstandsverstößen und vorschriftswidriger Benutzung des Gehwegs [#286645]
Datum
11. Oktober 2023 11:40
An
Polizeipräsidium Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten bei Abstandsverstößen und vorschriftswidriger Benutzung des Gehwegs“ vom 22.08.2023 (#286645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten bei Abstandsverstößen und vorschriftswidriger…
An Polizeipräsidium Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten bei Abstandsverstößen und vorschriftswidriger Benutzung des Gehwegs [#286645]
Datum
21. Dezember 2023 08:52
An
Polizeipräsidium Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten bei Abstandsverstößen und vorschriftswidriger Benutzung des Gehwegs“ vom 22.08.2023 (#286645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Polizeipräsidium Bochum
Polizeipräsidium Bochum Direktion Verkehr Führungsstelle Bochum, 15.01.2024 Sehr << Antragst…
Von
Polizeipräsidium Bochum
Betreff
WG: Ordnungswidrigkeiten bei Abstandsverstößen und vorschriftswidriger Benutzung des Gehwegs [#286645]
Datum
15. Januar 2024 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Bochum Direktion Verkehr Führungsstelle Bochum, 15.01.2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Dezember 2023. In obiger Sache kann ich Ihnen mitteilen, dass vom Polizeipräsidium Bochum folgende Daten erhoben und ausgewertet werden: - Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein. § 5 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 23 BKat , TBNE 105112 --> 10 Verfahren, alles überholte Radfahrer (alles angezeigt von Radfahrern) - Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 2 BKat TBNR 102100 --> 78 Verfahren davon 42 gegen Radfahrer - Sie benutzten als Nichtberechtigter (Pkw) einen Radweg (Zeichen 237). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140 BKat TBNR 141154 -->Kein Verfahren - Sie benutzten als Nichtberechtigter (PKW Führer) einen Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 140.1 BKat; § 19 OWiG TBNR 141155 -->Keine Verfahren Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erhoben werden. Die Klage ist gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Bochum, zu richten. Sie muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden zur Verfügung. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55 a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Falls die Frist durch das Verschulden eines vom Adressaten in der Sache Bevollmächtigten versäumt werden würde, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweise: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Seite 3 von 3 Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. Sofern die Klage durch einen Rechtsanwalt eingereicht wird, besteht seit dem 01.01.2022 gem. § 55d VwGO die Pflicht zur Übermittlung in elektronischer Form. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Durch das zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) vom 9. Oktober 2007 wurde das Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft. Es besteht gem. § 110 Abs. 1 JustG NRW keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Daneben haben Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, anzurufen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen zudem als Datenschutzbeauftragter des Polizeipräsidiums Bochum gerne zur Verfügung. Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass die Bearbeitung von Auskunftsersuchen grundsätzlich die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Folge hat. Ein entsprechendes Informationsschreiben ist der Schriftlage als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen,