Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen

Anfrage an: Stadt Erfurt

Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen im Jahr 2021, 2022 und 2023.
- Die Anzahl der daraus resultierende Verfahren
- Anzahl der daraus resultierenden Verwarngelder
- falls Informationen vorhanden: Wie viele unterschiedliche Privatpersonen eine Anzeige erstellt haben.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei meiner Anfrage um eine kostenlose Anfrage handelt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Ordnungswidrigkeit…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen [#303946]
Datum
23. März 2024 21:39
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen im Jahr 2021, 2022 und 2023. - Die Anzahl der daraus resultierende Verfahren - Anzahl der daraus resultierenden Verwarngelder - falls Informationen vorhanden: Wie viele unterschiedliche Privatpersonen eine Anzeige erstellt haben. Ich gehe davon aus, dass es sich bei meiner Anfrage um eine kostenlose Anfrage handelt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303946/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Erfurt
Sehr << Antragsteller:in >> unter der Annahme, dass sich ihre Anfrage auf Halt- und Parkverstöße bezi…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
WG: Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen [#303946]
Datum
27. März 2024 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> unter der Annahme, dass sich ihre Anfrage auf Halt- und Parkverstöße bezieht, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: • Anzahl der OWI-Anzeigen durch Privatpersonen im Jahr 2021,2022,2023: Eine Auskunft ist nicht möglich, da keine Statistik über die eingegangenen Anzeigen geführt wird. • Die Anzahl der daraus resultierende Verfahren: eingeleitete Verfahren 2021 2022 2023 1582 1223 1022 • Anzahl der daraus resultierenden Verwarngelder Die Anzahl der Verwarngeldangebote entspricht den o.a. Verfahren • Wie viele unterschiedliche Privatpersonen haben eine Anzeige erstellt? Eine Auskunft ist nicht möglich, da keine entsprechende Statistik geführt wird. Mit freundlichen Grüßen