Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm 12 StVO (Unzulässiges Parken und Halten)

Wieviele Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm 12 StVO (Unzulässiges Parken und Halten) hat das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf im Jahr 2023 festgestellt?
Wieviele vorstehend näher beschriebenen Ordnungswidrigkeiten sind dem Ordnungsamt aufgrund Drittanzeigen bekannt worden?

Welche Beträge kommen so zustande, aufgeteilt nach Drittanzeigen und eigenständigen Anzeigen des Ordnungsamtes?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm 12 StVO (Unzulässiges Parken und Halten) [#302164]
Datum
6. März 2024 14:13
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm 12 StVO (Unzulässiges Parken und Halten) hat das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf im Jahr 2023 festgestellt? Wieviele vorstehend näher beschriebenen Ordnungswidrigkeiten sind dem Ordnungsamt aufgrund Drittanzeigen bekannt worden? Welche Beträge kommen so zustande, aufgeteilt nach Drittanzeigen und eigenständigen Anzeigen des Ordnungsamtes?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302164/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
302164 - Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm 12 StVO (Unzulässiges Parken und Halten Sehr << An…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
302164 - Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm 12 StVO (Unzulässiges Parken und Halten
Datum
6. März 2024 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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11,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen beantragten Informationen sind fast alle unter folgendem Link https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/verkehrueb/jahresberichte öffentlich zugänglich. Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass -von den dort genannten Einnahmen- annährend 916.000 Euro auf erfasste Drittanzeigen des Jahres 2023 entfallen. Mit freundlichen Grüßen