Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm 12 StVO (Unzulässiges Parken und Halten)
Anfrage an:
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Wieviele Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm 12 StVO (Unzulässiges Parken und Halten) hat das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf im Jahr 2023 festgestellt?
Wieviele vorstehend näher beschriebenen Ordnungswidrigkeiten sind dem Ordnungsamt aufgrund Drittanzeigen bekannt worden?
Welche Beträge kommen so zustande, aufgeteilt nach Drittanzeigen und eigenständigen Anzeigen des Ordnungsamtes?
Anfrage erfolgreich
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Datum6. März 2024
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9. April 2024
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