Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm § 12 StVO auf der Karl-Hohmann-Straße und Eichelstraße

Wieviele Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm 12 StVO (Unzulässiges Parken und Halten) hat das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf im Jahr 2023 auf der Karl-Hohmann-Straße und der Eichelstraße festgestellt?
Wieviele vorstehend näher beschriebenen Ordnungswidrigkeiten sind dem Ordnungsamt aufgrund Drittanzeigen bekannt worden?
Bitte geben Sie die Zahl jeweils getrennt für die Karl-Hohmann-Straße und die Eichelstraße an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm § 12 StVO auf der Karl-Hohmann-Straße und Eichelstraße [#296925]
Datum
11. Januar 2024 20:37
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm 12 StVO (Unzulässiges Parken und Halten) hat das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf im Jahr 2023 auf der Karl-Hohmann-Straße und der Eichelstraße festgestellt? Wieviele vorstehend näher beschriebenen Ordnungswidrigkeiten sind dem Ordnungsamt aufgrund Drittanzeigen bekannt worden? Bitte geben Sie die Zahl jeweils getrennt für die Karl-Hohmann-Straße und die Eichelstraße an.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296925/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> im Jahr 2023 wurden 68 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der Karl…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
WG: Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm § 12 StVO auf der Karl-Hohmann-Straße und Eichelstraße [#296925]
Datum
15. Januar 2024 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> im Jahr 2023 wurden 68 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der Karl-Hohmann-Straße eingeleitet; 53 Verfahren aufgrund von Verstößen gegen Halt- und Parkvorschriften. 60 der 86 Verstöße wurden durch Dienstkräfte des Ordnungsamtes und 8 Verstöße durch die Polizei erfasst. Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Drittanzeigen ergingen im Jahr 2023 im Bereich der Karl-Hohmann-Straße nicht. Die Gesamtzahl aller eingegangenen Drittanzeigen wird nicht erfasst. Es werden lediglich solche Anzeigen dokumentiert, die den Anforderungen entsprechen ( s. hierzu den Link: https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/verkehrueb/drittanzeige ) und dadurch eine rechtlich sichere Auswertung ermöglichen. Im Bereich der Eichelstraße wurden im Jahr 2023 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet; 25 Verfahren aufgrund von Verstößen gegen Halt- und Parkvorschriften. 31 der 36 Verstöße wurden durch Dienstkräfte des Ordnungsamtes und 1 Verstoß durch die Polizei erfasst. 4 Ordnungswidrigkeiten wurden aufgrund von Anzeigen Dritter eingeleitet. Die Dienstkräfte der Verkehrsüberwachung kontrollieren beide Straßen sowohl anlassunabhängig, als auch anlassbezogen (z.B. aufgrund eingegangener Meldungen) in regelmäßigen Abständen. Dabei achten Sie auf die Einhaltung aller gängigen Halt- und Parkvorschriften. Mit freundlichem Gruß