Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm § 12 StVO im Bereich Lessingplatz (LP)

Wieviele Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm 12 StVO (Unzulässiges Parken und Halten) hat das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf im Jahr 2023 im Bereich des Lessingplatz festgestellt?
Wieviele vorstehend näher beschriebenen Ordnungswidrigkeiten sind dem Ordnungsamt aufgrund Drittanzeigen bekannt worden?
Gibt es Pläne die Kontrollen zu erhöhen, insbesondere im Bereich nach 20 Uhr?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm § 12 StVO im Bereich Lessingplatz (LP) [#297896]
Datum
21. Januar 2024 00:17
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm 12 StVO (Unzulässiges Parken und Halten) hat das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf im Jahr 2023 im Bereich des Lessingplatz festgestellt? Wieviele vorstehend näher beschriebenen Ordnungswidrigkeiten sind dem Ordnungsamt aufgrund Drittanzeigen bekannt worden? Gibt es Pläne die Kontrollen zu erhöhen, insbesondere im Bereich nach 20 Uhr?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297896/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm § 12 StVO im Bere…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm § 12 StVO im Bereich Lessingplatz (LP) [#297896]
Datum
25. Februar 2024 15:47
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm § 12 StVO im Bereich Lessingplatz (LP)“ vom 21.01.2024 (#297896) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm § 12 StVO im Bere…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm § 12 StVO im Bereich Lessingplatz (LP) [#297896]
Datum
6. März 2024 16:26
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm § 12 StVO im Bereich Lessingplatz (LP)“ vom 21.01.2024 (#297896) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> im Jahr 2023 wurden am Lessingplatz 27 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
WG: AW: Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 12 iVm § 12 StVO im Bereich Lessingplatz (LP) [#297896]
Datum
8. März 2024 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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11,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> im Jahr 2023 wurden am Lessingplatz 27 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet; 6 Verfahren aufgrund von Verstößen gegen Halt- und Parkvorschriften. Auf der gesamten Lessingstraße, die sich unmittelbar am Lessingplatz befindet, wurden 372 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (5 aufgrund von Drittanzeigen), 348 Verfahren sind auf Verstöße gegen Halt- und Parkvorschriften zurückzuführen. Auf der gesamten Siemensstraße, die sich ebenfalls am Lessingplatz befindet, wurden 388 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (13 aufgrund von Drittanzeigen), 350 Verfahren sind auf Verstöße gegen Halt- und Parkvorschriften zurückzuführen. Kontrollen erfolgen im Rahmen der personellen Möglichkeiten und unter Beachtung der aktuellen Einsatzlage. Der Lessingplatz wird weiterhin im Rahmen der gesamtstädtischen Einsatzplanung berücksichtigt. Bei akuten Störungen haben Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus die Möglichkeit, sich direkt an die Leitstelle des Ordnungsamtes zu wenden. Diese ist täglich unter der Telefonnummer (0211) 89-94000 zu erreichen und leitet die Beschwerde an die Außendienstmitarbeiter zur weiteren Bearbeitung weiter. Kontrollen erfolgen im Rahmen der personellen Möglichkeiten und unter Beachtung der aktuellen Einsatzlage. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Mit freundlichem Gruß