Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar

1. Wird der „Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 11. Mai 2020 im Bereich der Stadt Rottenburg am Neckar konsequent angewandt und umgesetzt?
2. Falls der o. g. Erlass von der Stadt Rottenburg am Neckar nicht konsequent angewandt und umgesetzt wird: Was sind die Gründe dafür?
3. Wie viele Anzeigen zu Verstößen bzw. Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr wurden im Jahr 2022 vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg am Neckar insgesamt bearbeitet?
4. In wie vielen Fällen von diesen Anzeigen insgesamt (aus 3.) wurden diese als Ordnungswidrigkeiten vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg am Neckar verfolgt und ein Bußgeldbescheid erstellt und versandt?
5. Wie viele Anzeigen zu Verstößen bzw. Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr hat die Stadt Rottenburg am Neckar im Jahr 2022 von Bürger:innen erhalten (sogenannte private Anzeigen)?
6. Was macht die Stadt Rottenburg am Neckar mit den von Bürger:innen erhaltenen privaten Anzeigen?
7. In wie vielen Fällen von diesen privaten Anzeigen (aus 5.) wurden diese als Ordnungswidrigkeiten vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg verfolgt und ein Bußgeldbescheid erstellt und versandt?
8. Welche Gründe gab oder gibt es, dass private Anzeigen vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg nicht weiter verfolgt wurden oder werden?
9. Im „Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 11. Mai 2020 heißt es zu privaten Anzeigen u. a.:
„An den Anzeigenden ist eine Einstellung mitzuteilen, wenn er am Fortgang des Verfahrens ein eigenes Interesse hat und die Anzeige nicht missbräuchlich war (Karlsruher Kommentar, 5. Aufl., OWiG-Mitsch § 47 Rn. 89). Im Sinne eines bürgerfreundlichen Verwaltungshandelns wird auch darüber hinaus eine Benachrichtigung des Anzeigenden über eine Verfahrenseinstellung in geeigneter Weise unter Angabe von Gründen empfohlen.“
Wird das Vorgenannte von der Stadt Rottenburg am Neckar beachtet und umgesetzt und werden die Anzeigenden entsprechend informiert?
Falls nein: Aus welchen Gründen?
10. Werden Anzeigende bei privaten Anzeigen von der Stadt Rottenburg am Neckar informiert, wenn deren Anzeigen von dieser gegebenenfalls überhaupt nicht weiter bearbeitet werden?
Vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage


Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wird der „Erlass zur Überwachun…
An Stadt Rottenburg am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar [#290658]
Datum
20. Oktober 2023 16:58
An
Stadt Rottenburg am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wird der „Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 11. Mai 2020 im Bereich der Stadt Rottenburg am Neckar konsequent angewandt und umgesetzt? 2. Falls der o. g. Erlass von der Stadt Rottenburg am Neckar nicht konsequent angewandt und umgesetzt wird: Was sind die Gründe dafür? 3. Wie viele Anzeigen zu Verstößen bzw. Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr wurden im Jahr 2022 vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg am Neckar insgesamt bearbeitet? 4. In wie vielen Fällen von diesen Anzeigen insgesamt (aus 3.) wurden diese als Ordnungswidrigkeiten vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg am Neckar verfolgt und ein Bußgeldbescheid erstellt und versandt? 5. Wie viele Anzeigen zu Verstößen bzw. Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr hat die Stadt Rottenburg am Neckar im Jahr 2022 von Bürger:innen erhalten (sogenannte private Anzeigen)? 6. Was macht die Stadt Rottenburg am Neckar mit den von Bürger:innen erhaltenen privaten Anzeigen? 7. In wie vielen Fällen von diesen privaten Anzeigen (aus 5.) wurden diese als Ordnungswidrigkeiten vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg verfolgt und ein Bußgeldbescheid erstellt und versandt? 8. Welche Gründe gab oder gibt es, dass private Anzeigen vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg nicht weiter verfolgt wurden oder werden? 9. Im „Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 11. Mai 2020 heißt es zu privaten Anzeigen u. a.: „An den Anzeigenden ist eine Einstellung mitzuteilen, wenn er am Fortgang des Verfahrens ein eigenes Interesse hat und die Anzeige nicht missbräuchlich war (Karlsruher Kommentar, 5. Aufl., OWiG-Mitsch § 47 Rn. 89). Im Sinne eines bürgerfreundlichen Verwaltungshandelns wird auch darüber hinaus eine Benachrichtigung des Anzeigenden über eine Verfahrenseinstellung in geeigneter Weise unter Angabe von Gründen empfohlen.“ Wird das Vorgenannte von der Stadt Rottenburg am Neckar beachtet und umgesetzt und werden die Anzeigenden entsprechend informiert? Falls nein: Aus welchen Gründen? 10. Werden Anzeigende bei privaten Anzeigen von der Stadt Rottenburg am Neckar informiert, wenn deren Anzeigen von dieser gegebenenfalls überhaupt nicht weiter bearbeitet werden? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290658/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich meine Anfrage vom 20.10.2023 ergänzen und die …
An Stadt Rottenburg am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar [#290658]
Datum
24. Oktober 2023 13:03
An
Stadt Rottenburg am Neckar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich meine Anfrage vom 20.10.2023 ergänzen und die Fragen 4. und 7. folgendermaßen präzisieren: 4. In wie vielen Fällen von diesen Anzeigen/Verstößen insgesamt (aus 3.) wurden diese als Ordnungswidrigkeiten vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg am Neckar verfolgt und mit einer Geldbuße (Verwarnungsgeld oder Bußgeld) entsprechend dem aktuell gültigen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (Bußgeldkatalog) geahndet? 7. In wie vielen Fällen von diesen privaten Anzeigen/Verstößen (aus 5.) wurden diese als Ordnungswidrigkeiten vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg verfolgt und mit einer Geldbuße (Verwarnungsgeld oder Bußgeld) entsprechend dem aktuell gültigen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (Bußgeldkatalog) geahndet? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290658/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar“ …
An Stadt Rottenburg am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar [#290658]
Datum
29. November 2023 10:08
An
Stadt Rottenburg am Neckar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar“ vom 20.10.2023 (#290658) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben diese Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Anfrage vom 20.10.2023 ist angefügt. Bis heute habe ich von Ihnen darauf keinerlei Reaktion erhalten. Ergänzend möchte ich auch auf die 2. Nachricht dazu vom 24.10.2023 verweisen. Mit dieser Ergänzung, die ebenfalls über den Webservice fragdenstaat.de an <<E-Mail-Adresse>> versendet wurde, wurden die Fragen/Punkte 4. und 7. aus der ursprünglichen und angefügten Anfrage vom 20.10.2023 konkretisiert: "4. In wie vielen Fällen von diesen Anzeigen/Verstößen insgesamt (aus 3.) wurden diese als Ordnungswidrigkeiten vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg am Neckar verfolgt und mit einer Geldbuße (Verwarnungsgeld oder Bußgeld) entsprechend dem aktuell gültigen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (Bußgeldkatalog) geahndet? 7. In wie vielen Fällen von diesen privaten Anzeigen/Verstößen (aus 5.) wurden diese als Ordnungswidrigkeiten vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg verfolgt und mit einer Geldbuße (Verwarnungsgeld oder Bußgeld) entsprechend dem aktuell gültigen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (Bußgeldkatalog) geahndet?" Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar“ [#290658]
Datum
12. Dezember 2023 12:34
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/290658/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise von der Stadt Rottenburg am Neckar (nicht) bearbeitet. Diese hat bisher weder auf die ursprüngliche Anfrage vom 20.10.2023, noch auf deren Konkretisierung vom 24.10.2023 oder auf die Erinnerung vom 29.11.2023 in irgendeiner Form reagiert. Ich halte diesen "Umgang" mit Anfragen von Bürgern, die ein berechtigtes Interesse an den angefragten Informationen haben und dieses gegebenenfalls auch gerne nachweisen können, nicht (mehr) für angemessen oder zeitgemäß. Andere Verwaltungen oder Behörden sind auch in der Lage, auf entsprechende Anfragen zu reagieren und diese angemessen zu beantworten, wie bei FragDenStaat umfassend dokumentiert ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 290658.pdf Anfragenr: 290658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290658/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar“ [#290658]
Datum
12. Dezember 2023 12:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Rottenburg am Neckar
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Der Erlass zur Überwachun…
Von
Stadt Rottenburg am Neckar
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar [#290658]
Datum
21. Dezember 2023 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Der Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 11.Mai 2020 wird seitens der Stadt Rottenburg angewandt und umgesetzt. Es wurden im Jahr 2022 insgesamt 7944 Anzeigen im ruhenden Verkehr bearbeitet. Da seitens der Stadt Rottenburg Privatanzeigen nicht anders behandelt werden als jeder andere Vorgang, ist es nicht einfach, die Frage nach der Anzahl der privaten Anzeigen zu beantworten. Es müsste in jedem einzelnen Vorgang manuell nachgeforscht werden, ob das jeweilige Ordnungswidrigkeitenverfahren seinen Anfang in einer Privatanzeige nahm; dies stellt einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand dar. Ebenso verhält es sich mit Ihrer Frage nach der Geldbuße. Der Empfehlung seitens des Ministeriums, die Anzeigenden über Einstellungen etc. zu informieren, wird seitens der Stadt Rottenburg nicht angewandt. Dies hat seinen Grund darin, dass dies angesichts des allgemein hohen Arbeitsaufkommens einen großen zusätzlichen Aufwand darstellen würde. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich beziehe mich auf meine Bitte um Ihre Vermittlung vom 12.12.2023 bei der o. g. Anfrage an die Stadt…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar [#290658]
Datum
6. Januar 2024 11:42
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich beziehe mich auf meine Bitte um Ihre Vermittlung vom 12.12.2023 bei der o. g. Anfrage an die Stadt Rottenburg am Neckar vom 20.10.2023. Die Stadt Rottenburg hat die Anfrage per E-Mail vom 21.12.2023 inzwischen teilweise beantwortet und begründet, weshalb sie nicht alles umfassend beantworten kann. Dies ist weitgehend nachvollziehbar und akzeptabel. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290658/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: AW: Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar [#290658]
Datum
6. Januar 2024 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen