Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar
1. Wird der „Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 11. Mai 2020 im Bereich der Stadt Rottenburg am Neckar konsequent angewandt und umgesetzt?
2. Falls der o. g. Erlass von der Stadt Rottenburg am Neckar nicht konsequent angewandt und umgesetzt wird: Was sind die Gründe dafür?
3. Wie viele Anzeigen zu Verstößen bzw. Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr wurden im Jahr 2022 vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg am Neckar insgesamt bearbeitet?
4. In wie vielen Fällen von diesen Anzeigen insgesamt (aus 3.) wurden diese als Ordnungswidrigkeiten vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg am Neckar verfolgt und ein Bußgeldbescheid erstellt und versandt?
5. Wie viele Anzeigen zu Verstößen bzw. Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr hat die Stadt Rottenburg am Neckar im Jahr 2022 von Bürger:innen erhalten (sogenannte private Anzeigen)?
6. Was macht die Stadt Rottenburg am Neckar mit den von Bürger:innen erhaltenen privaten Anzeigen?
7. In wie vielen Fällen von diesen privaten Anzeigen (aus 5.) wurden diese als Ordnungswidrigkeiten vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg verfolgt und ein Bußgeldbescheid erstellt und versandt?
8. Welche Gründe gab oder gibt es, dass private Anzeigen vom Ordnungsamt bzw. der Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg nicht weiter verfolgt wurden oder werden?
9. Im „Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 11. Mai 2020 heißt es zu privaten Anzeigen u. a.:
„An den Anzeigenden ist eine Einstellung mitzuteilen, wenn er am Fortgang des Verfahrens ein eigenes Interesse hat und die Anzeige nicht missbräuchlich war (Karlsruher Kommentar, 5. Aufl., OWiG-Mitsch § 47 Rn. 89). Im Sinne eines bürgerfreundlichen Verwaltungshandelns wird auch darüber hinaus eine Benachrichtigung des Anzeigenden über eine Verfahrenseinstellung in geeigneter Weise unter Angabe von Gründen empfohlen.“
Wird das Vorgenannte von der Stadt Rottenburg am Neckar beachtet und umgesetzt und werden die Anzeigenden entsprechend informiert?
Falls nein: Aus welchen Gründen?
10. Werden Anzeigende bei privaten Anzeigen von der Stadt Rottenburg am Neckar informiert, wenn deren Anzeigen von dieser gegebenenfalls überhaupt nicht weiter bearbeitet werden?
Vielen Dank.
Ergebnis der Anfrage
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. Oktober 2023
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22. November 2023
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar [#290658]
- Datum
- 20. Oktober 2023 16:58
- An
- Stadt Rottenburg am Neckar
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar [#290658]
- Datum
- 24. Oktober 2023 13:03
- An
- Stadt Rottenburg am Neckar
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- Betreff
- AW: Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar [#290658]
- Datum
- 29. November 2023 10:08
- An
- Stadt Rottenburg am Neckar
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar“ [#290658]
- Datum
- 12. Dezember 2023 12:34
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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- Betreff
- EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar“ [#290658]
- Datum
- 12. Dezember 2023 12:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Stadt Rottenburg am Neckar
- Betreff
- AW: Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar [#290658]
- Datum
- 21. Dezember 2023 16:56
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in Rottenburg am Neckar [#290658]
- Datum
- 6. Januar 2024 11:42
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- Datum
- 6. Januar 2024 11:42
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