Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr

Anfrage an: Gemeinde Dietzenbach

Die Anzahl der bei den Behörden der Stadt Dietzenbach im Kalenderjahr 2023 jeweils über die Plattform wegheld, weg.li und über sonstige durch Privatpersonen eingegangen Anzeigen von
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und eine Aufstellung, wieviele
dieser Anzeigen tatsächlich bearbeitet wurden und in ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren mündeten. Für die nicht bearbeiteten Anzeigen
- falls vorgekommen - erläutern Sie bitte die Gründe der Nichtbearbeitung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der bei den Behörden d…
An Gemeinde Dietzenbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#305182]
Datum
5. April 2024 21:48
An
Gemeinde Dietzenbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der bei den Behörden der Stadt Dietzenbach im Kalenderjahr 2023 jeweils über die Plattform wegheld, weg.li und über sonstige durch Privatpersonen eingegangen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und eine Aufstellung, wieviele dieser Anzeigen tatsächlich bearbeitet wurden und in ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mündeten. Für die nicht bearbeiteten Anzeigen - falls vorgekommen - erläutern Sie bitte die Gründe der Nichtbearbeitung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305182/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Dietzenbach
Sehr << Antragsteller:in >> nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 des Hessischen Daten- und Informationsfreiheitsge…
Von
Gemeinde Dietzenbach
Betreff
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
Datum
10. April 2024 16:01
Status
Warte auf Antwort
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2,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 des Hessischen Daten- und Informationsfreiheitsgesetzes gelten die Vorschriften über den Informationszugang nur dann für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Gemeinden, soweit die Anwendung des Vierten Teils des HDSIG durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird. Eine solche Satzungsbestimmung hat die Kreisstadt Dietzenbach nicht getroffen; Ihr Auskunftsersuchen findet im HDSIG keine Rechtsgrundlage. Auch sind die weiteren von Ihnen genannten Rechtsvorschriften inhaltlich nicht einschlägig, sodass Ihr geltend gemachter Auskunftsanspruch insgesamt zurückgewiesen wird. Mit freundlichen Grüßen