Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 und verhängte Bußgeldbescheide in diesem ZUsammenhang seit dem 01.03.2020

Anfrage an: Stadtverwaltung Verl

- Dokumente aus denen hervorgeht, welche Ordnungswidrigkeiten von Ihnen im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) seit dem 01.03.2020 erfasst wurden und welche Bußgeldbescheide mit deren Bußgeld-Höhe daraus entstanden sind.

- Dokumente aus denen hervorgeht, auf welcher Grundlage des von Ihnen herangezogenen Bußgeld-Kataloges (dieses Dokument wurde bereits von Ihnen übermittelt) die Höhe der o.g. Bußgelder festgelegt wurden.

Bitte übermitteln Sie keine personenbezogenen Daten. Die Daten können gerne auch in digitaler/ tabellarischer Form übermittelt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Martin Kerkhoff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadtverwaltung Verl Details
Von
Martin Kerkhoff
Betreff
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 und verhängte Bußgeldbescheide in diesem ZUsammenhang seit dem 01.03.2020 [#193074]
Datum
19. Juli 2020 09:05
An
Stadtverwaltung Verl
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente aus denen hervorgeht, welche Ordnungswidrigkeiten von Ihnen im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) seit dem 01.03.2020 erfasst wurden und welche Bußgeldbescheide mit deren Bußgeld-Höhe daraus entstanden sind. - Dokumente aus denen hervorgeht, auf welcher Grundlage des von Ihnen herangezogenen Bußgeld-Kataloges (dieses Dokument wurde bereits von Ihnen übermittelt) die Höhe der o.g. Bußgelder festgelegt wurden. Bitte übermitteln Sie keine personenbezogenen Daten. Die Daten können gerne auch in digitaler/ tabellarischer Form übermittelt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Kerkhoff Anfragenr: 193074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193074/ Postanschrift Martin Kerkhoff << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Kerkhoff
Martin Kerkhoff
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit…
An Stadtverwaltung Verl Details
Von
Martin Kerkhoff
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 und verhängte Bußgeldbescheide in diesem ZUsammenhang seit dem 01.03.2020 [#193074]
Datum
22. August 2020 07:20
An
Stadtverwaltung Verl
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 und verhängte Bußgeldbescheide in diesem ZUsammenhang seit dem 01.03.2020“ vom 19.07.2020 (#193074) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Martin Kerkhoff Anfragenr: 193074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193074/
Stadtverwaltung Verl
Sehr geehrter Herr Kerkhoff, vielen Dank für Ihren Hinweis! Aufgrund des immer noch extremen Arbeitsaufkommens …
Von
Stadtverwaltung Verl
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 und verhängte Bußgeldbescheide in diesem ZUsammenhang seit dem 01.03.2020 [#193074]
Datum
4. September 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kerkhoff, vielen Dank für Ihren Hinweis! Aufgrund des immer noch extremen Arbeitsaufkommens "durch Corona" und fehlender Kollegen habe weder ich mich um Ihre Anfrage bisher kümmern können noch ein damit beauftragter Mitarbeiter. Hinzu kommt, dass dies die erste/einzige bisherige Anfrage in dieser Art ist und dadurch ein ziemlicher Aufwand mit der Beantwortung verbunden ist. Ich hoffe in den nächsten ein bis zwei Wochen eine abschließende Rückmeldung geben zu können! Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Verl
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu OWi-Verfahren wegen Corona Sehr geehrter Herr Kerkhoff, zu Ihrer Anfr…
Von
Stadtverwaltung Verl
Betreff
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu OWi-Verfahren wegen Corona
Datum
29. September 2020 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,7 KB
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535 Bytes


Sehr geehrter Herr Kerkhoff, zu Ihrer Anfrage ist nun eine Tabelle zu den in der Stadt Verl seit dem 01.03.2020 im Zusammenhang mit Covid-19 durchgeführten Bußgeldverfahren mit den von Ihnen gewünschten Informationen zusammengestellt worden. Der Zeitaufwand der damit betrauten Kollegin umfasst 3 ½ Stunden und ist damit aus meiner Sicht erheblich im Sinne der anzuwendenden Gebührensätze. Auf Ihren in der Anfrage geäußerten Wunsch hin weise ich also darauf hin, dass ich beabsichtige eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € für die Auskunft zu erheben und bitte um Ihre Rückmeldung dazu. Mit freundlichen Grüßen
Martin Kerkhoff
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu OWi-Verfahren wegen Corona [#193074] Sehr geehrte<< Anrede &…
An Stadtverwaltung Verl Details
Von
Martin Kerkhoff
Betreff
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu OWi-Verfahren wegen Corona [#193074]
Datum
29. September 2020 15:15
An
Stadtverwaltung Verl
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Information. Bitte senden Sie mir die Informationen zu. Die von Ihnen genannte Gebühr ist aus meiner Sicht für den angegebenen Zeitaufwand in Ordnung. Die postalische Anschrift für die Zusendung der Kostenrechnung befindet sich in dieser Mail. Mit freundlichen Grüßen Martin Kerkhoff Anfragenr: 193074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193074/ Postanschrift Martin Kerkhoff << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Verl
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu OWi-Verfahren wegen Corona [#193074] Sehr geehrter Herr Kerkhoff, …
Von
Stadtverwaltung Verl
Betreff
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu OWi-Verfahren wegen Corona [#193074]
Datum
30. September 2020 08:38
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
OWICoronaSchVO.XLSX
11,2 KB
Sehr geehrter Herr Kerkhoff, angefügt erhalten Sie die Tabelle zu den in Verl aufgrund der Coronaschutzverordnung durchgeführten Bußgeldverfahren. Sollten Sie noch Fragen dazu haben oder sollten Ihnen noch wesentliche Angaben fehlen, stehe ich gern für weitere Auskünfte zur Verfügung. Den Bußgeldverfahren liegen zum Teil Ordnungswidrigkeitenanzeigen der Polizei zugrunde. Ansonsten wurden die Verstöße bei ordnungsbehördlichen Kontrollen und oft aufgrund konkreter Beschwerden festgestellt. Daneben sind zahlreiche Ermahnungen und Verwarnungen ausgesprochen worden. Der Kostenbescheid über die Verwaltungsgebühr für diese Auskunft geht Ihnen in den nächsten Tagen zu. Mit freundlichen Grüßen