Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs

Alle Ordnungswidrigkeiten, die von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 erfasst wurden, unabhängig von der letztendlichen Entscheidung im Verfahrensverlauf bei der Bearbeitung der Einzelfälle. Konkret meine ich damit die erfassten Rohdaten, die die Dienstkräfte der Ordnungsbehörde in ihre Erfassungsgeräte eingeben, wenn sie Falschparker "aufschreiben".

Ich hätte gerne folgende Informationen in maschinenlesbarer Form (z.B. im mdb- oder csv-Format):

Datum, Uhrzeit, Gebietskörperschaft des Fahrzeug-Kennzeichens, Fahrzeugtyp (z.B. LKW/PKW), Hersteller und Typ, Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer, Art der Ordnungswidrigkeit.

Ich würde mich sehr über eine kurze Empfangsbestätigung freuen und danke Ihnen schonmal für Ihre Mühe!

Ich bitte zu beachten, dass es bereits eine ähnliche Anfrage an die Stadt Köln gab, welche positiv beantwortet wurde und im Kölner Stadtanzeiger veröffentlicht wurde.
https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/06/13/knoellchen-atlas-koeln/

Gleiches gilt für eine ähnliche Anfrage an die Kommunalverwaltung Ratingen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Februar 2020
  • Frist
    28. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs [#181430]
Datum
26. Februar 2020 20:37
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ordnungswidrigkeiten, die von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 erfasst wurden, unabhängig von der letztendlichen Entscheidung im Verfahrensverlauf bei der Bearbeitung der Einzelfälle. Konkret meine ich damit die erfassten Rohdaten, die die Dienstkräfte der Ordnungsbehörde in ihre Erfassungsgeräte eingeben, wenn sie Falschparker "aufschreiben". Ich hätte gerne folgende Informationen in maschinenlesbarer Form (z.B. im mdb- oder csv-Format): Datum, Uhrzeit, Gebietskörperschaft des Fahrzeug-Kennzeichens, Fahrzeugtyp (z.B. LKW/PKW), Hersteller und Typ, Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer, Art der Ordnungswidrigkeit. Ich würde mich sehr über eine kurze Empfangsbestätigung freuen und danke Ihnen schonmal für Ihre Mühe! Ich bitte zu beachten, dass es bereits eine ähnliche Anfrage an die Stadt Köln gab, welche positiv beantwortet wurde und im Kölner Stadtanzeiger veröffentlicht wurde. https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/06/13/knoellchen-atlas-koeln/ Gleiches gilt für eine ähnliche Anfrage an die Kommunalverwaltung Ratingen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181430 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Münster
Ihre Anfrage vom 26.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.02.2020 an die Stadt Münster ist ein…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.02.2020
Datum
27. Februar 2020 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.02.2020 an die Stadt Münster ist eingegangen und wurde dem Ordnungsamt zur Prüfung zugeleitet. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen auf dem Postweg übersandt werden. Mit freundlichem Gruß