Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über die Anzahl an Geldbußen die vom NDR nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt worden sind. Informationen über die Höhe der Geldbußen die vom NDR nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt werden können. Informationen über die Anzahl an Anträgen auf Niederschlagung von Zahlungsrückständen die es seit der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages gegeben hat. Wie vielen ist statt gegeben worden? Falls Sie der Veröffentlichung Ihrer Antwort widersprechen bitte ich Sie die gesetzliche Grundlage dafür zu nennen.

Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. März 2018
  • Frist
    13. April 2018
  • 0 Follower:innen
Jakob Daniel Marr
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#26983]
Datum
12. März 2018 09:48
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die Anzahl an Geldbußen die vom NDR nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt worden sind. Informationen über die Höhe der Geldbußen die vom NDR nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt werden können. Informationen über die Anzahl an Anträgen auf Niederschlagung von Zahlungsrückständen die es seit der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages gegeben hat. Wie vielen ist statt gegeben worden? Falls Sie der Veröffentlichung Ihrer Antwort widersprechen bitte ich Sie die gesetzliche Grundlage dafür zu nennen. Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Jakob Daniel Marr <<E-Mail-Adresse>>

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Rundfunk Berlin-Brandenburg
Sehr geehrter Herr Marr, da Sie nach den Geldbußen des NDR fragen, müssten Sie sich bitte mit der Pressestelle d…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Antwort: Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#26983]
Datum
13. März 2018 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Marr, da Sie nach den Geldbußen des NDR fragen, müssten Sie sich bitte mit der Pressestelle des NDR in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen