Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Informationen über die Anzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren (§12 RBStV) die im Auftrag des WDR von Ihnen verfolgt worden sind.
Informationen über die Höhe der dabei verhängten Bußgelder.

Ich weise sie auf § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Ordnungswidrigkeiten hin.

Dort finden sie:

"(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen."

Ich gehe davon aus, dass Ihr Behörde mit der Vefolgung eben dieser
Ordnungswidrigkeiten beauftragt ist, daher müssen also Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juli 2018
  • Frist
    3. August 2018
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Jakob Daniel Marr
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#31424]
Datum
2. Juli 2018 12:58
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Anzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren (§12 RBStV) die im Auftrag des WDR von Ihnen verfolgt worden sind. Informationen über die Höhe der dabei verhängten Bußgelder. Ich weise sie auf § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Ordnungswidrigkeiten hin. Dort finden sie: "(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen." Ich gehe davon aus, dass Ihr Behörde mit der Vefolgung eben dieser Ordnungswidrigkeiten beauftragt ist, daher müssen also Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr
Jakob Daniel Marr
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitrags…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
Re: Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#31424]
Datum
3. August 2018 08:53
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)“ vom 02.07.2018 (#31424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 31424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Jakob Daniel Marr
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitrags…
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Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
AW: Re: Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#31424]
Datum
11. Februar 2019 16:30
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)“ vom 02.07.2018 (#31424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 193 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 31424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>