Ordnungswidrigkeiten November 2022

Anfrage an: Stadt Idstein

(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten (ugs. "Knöllchen"), die im November 2022 (Tatdatum) in der Stadt Idstein bereits durch das Ordnungsamt der Stadt Idstein ausgesprochen wurden.

Ich bitte darum, die Liste in einem maschinenlesbaren Format bereitzustellen, z.B. CSV. Falls das nicht möglich ist, bitte ich um ein PDF.

Die Liste soll enthalten:
- Datum
- Tatort
- Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeit(en)

Wenn die Möglichkeit besteht, folgende Informationen hinzuzufügen, ohne die Datensätze manuell zusammen zu tragen, bitte ich Sie, diese ebenfalls hinzuzufügen:
- Uhrzeit
- Fahrzeug Fabrikat
- Fahrzeug Farbe
- Genauer Tatort, z.B. Geokoordinaten oder Straße + Hausnr.

(2) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten (ugs. „Knöllchen“), die Ihnen im November 2022 (Tatdatum) durch Dritte angezeigt wurden. Die Liste soll ebenfalls die in (1) genannten Informationen beinhalten.

Wenn es weniger Arbeit ist, können Sie (1) und (2) gern in einer Liste zusammenfassen; für den Fall biete ich um eine separate Spalte „Herkunft“, die ausweist, ob die Anzeige durch Dritte oder den Außendienst o.ä. erfolgte.

(3) Wie viele Fahrzeuge wurden im November 2022 durch das Ordnungsamt abgeschleppt? Wie viele umgesetzt?

(4) Wie viele Drittanzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im November 2022 eingegangen? In wie vielen Fällen haben Sie daraufhin eine Verwarnung ausgesprochen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Dezember 2022
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Eine List…
An Stadt Idstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten November 2022 [#264586]
Datum
2. Dezember 2022 17:41
An
Stadt Idstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten (ugs. "Knöllchen"), die im November 2022 (Tatdatum) in der Stadt Idstein bereits durch das Ordnungsamt der Stadt Idstein ausgesprochen wurden. Ich bitte darum, die Liste in einem maschinenlesbaren Format bereitzustellen, z.B. CSV. Falls das nicht möglich ist, bitte ich um ein PDF. Die Liste soll enthalten: - Datum - Tatort - Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeit(en) Wenn die Möglichkeit besteht, folgende Informationen hinzuzufügen, ohne die Datensätze manuell zusammen zu tragen, bitte ich Sie, diese ebenfalls hinzuzufügen: - Uhrzeit - Fahrzeug Fabrikat - Fahrzeug Farbe - Genauer Tatort, z.B. Geokoordinaten oder Straße + Hausnr. (2) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten (ugs. „Knöllchen“), die Ihnen im November 2022 (Tatdatum) durch Dritte angezeigt wurden. Die Liste soll ebenfalls die in (1) genannten Informationen beinhalten. Wenn es weniger Arbeit ist, können Sie (1) und (2) gern in einer Liste zusammenfassen; für den Fall biete ich um eine separate Spalte „Herkunft“, die ausweist, ob die Anzeige durch Dritte oder den Außendienst o.ä. erfolgte. (3) Wie viele Fahrzeuge wurden im November 2022 durch das Ordnungsamt abgeschleppt? Wie viele umgesetzt? (4) Wie viele Drittanzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im November 2022 eingegangen? In wie vielen Fällen haben Sie daraufhin eine Verwarnung ausgesprochen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264586/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten November 2022“ vom 02.12.2022 (#264586) wurde…
An Stadt Idstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten November 2022 [#264586]
Datum
10. Januar 2023 12:07
An
Stadt Idstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten November 2022“ vom 02.12.2022 (#264586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Idstein
AW: Ordnungswidrigkeiten September 2022, Oktober 2022 und November 2022 Sehr << Antragsteller:in >> I…
Von
Stadt Idstein
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten September 2022, Oktober 2022 und November 2022
Datum
10. Januar 2023 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfragen sind bei unserer Behörde eingegangen und befinden sich derzeit in der Prüfung. Sobald diese abgeschlossen ist, werden wir Sie in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Idstein
Guten Tag, nach verwaltungsinterner Abstimmung mit dem zuständigen Ordnungsamt und der Verwaltungsleitung teilen…
Von
Stadt Idstein
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeiten November 2022 [#264586]
Datum
25. Januar 2023 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, nach verwaltungsinterner Abstimmung mit dem zuständigen Ordnungsamt und der Verwaltungsleitung teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage nachfolgendes mit: Die angefragten Daten liegen unserer Behörde in keiner, zur Weitergabe geeigneten Form, vor. Die Erstellung der gewünschten Auflistungen müsste erst durch eine extern programmierte Auswertung, mit entsprechender, derzeit nicht zu definierenden, Kostennote, erzeugt werden. Somit handelt es sich nicht mehr um eine einfache Anfrage. Bereits die Einholung eines Angebots kann kostenbehaftet sein. Bei einer manuellen Zusammenstellung der angeforderten Daten durch die Sachbearbeitung fallen ebenfalls Gebühren und Auslagen an, da es sich hier nicht um die Erteilung einfacher Auskünfte handelt. Laut Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung der Stadt Idstein, vom 22. Oktober 2001, beträgt der Kostensatz von Angestellten, je 15 Minuten, 10,00 EUR. Die voraussichtlichen Kosten können, auch unter Berücksichtigung des § 10 (2) Informationsfreiheitsgesetz (IFG), aktuell leider nicht beziffert werden. Zudem ist nicht absehbar, ob, oder in welchem Umfang das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Belange der öffentlichen Sicherheit haben könnte. Zudem ist ein Anspruch auf Informationszugang, bei dem es sich um Ordnungswidrigkeiten oder Bußgelder handelt, gemäß § 82 Abs. 2 d) i. V. m. § 40 (1) und (2) HDSIG nicht gegeben. Die Übermittlung von Geokoordinaten, sowie Straßen und Hausnummern unterliegen in Teilen dem Datenschutz (Art. 4 DSGVO) und wäre deshalb nicht zulässig. Unter anderem verweist der Hessische Städte und Gemeindebund darauf, dass gemäß § 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG kein Auskunftsanspruch gegenüber einer Kommune bestehe, wenn diese, wie auch Idstein, selbst keine entsprechende Informationsfreiheitssatzung erlassen hat. Auf Grund dessen und dem entstehenden unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand (§ 85 (2) HDSIG), kann Ihrem Antrag auf Informationszugang nicht stattgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen