Ordnungswidrigkeiten VersFG SH

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Anzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes nach §24 VersFG SH der Jahre 2017-2018. Wieviele wurden eingeleitet und wurden diese mit einem Bußgeldbescheid geahndet? Welche Grund gab es, wenn kein Bußgeldbescheid erlassen wurde und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt oder gar nicht eröffnet wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2018
  • Frist
    30. November 2018
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten VersFG SH [#34161]
Datum
22. Oktober 2018 23:08
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes nach §24 VersFG SH der Jahre 2017-2018. Wieviele wurden eingeleitet und wurden diese mit einem Bußgeldbescheid geahndet? Welche Grund gab es, wenn kein Bußgeldbescheid erlassen wurde und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt oder gar nicht eröffnet wurde.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Landeshauptstadt Kiel gab es 2018 ein Verfahren nach § 24 VersFG SH, das aber …
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
WG: Ordnungswidrigkeiten VersFG SH [#34161]
Datum
6. November 2018 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Landeshauptstadt Kiel gab es 2018 ein Verfahren nach § 24 VersFG SH, das aber nach § 47 OwiG eingestellt worden ist. Mit freundlichen Grüßen