Ordnungswidrigkeiten wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Landkreis

Anfrage an: Landkreis Emsland

1. Die jeweilige Anzahl der in den Jahren 2020-2022 angezeigten Ordnungswidrigkeiten wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Landkreis - jeweils getrennt nach den Tatbestandnummern 105112 und 105113 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs.
2. Die jeweilige Anzahl der in den Jahren 2020-2022 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Landkreis - jeweils getrennt nach den Tatbestandnummern 105112 und 105113 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs.
3. Die jeweilige Anzahl der in den Jahren 2020-2022 eingestellten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Landkreis - jeweils getrennt nach den Tatbestandnummern 105112 und 105113 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
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Charlotte J. Tillmann
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die jeweilige Anzahl der in den Jahr…
An Landkreis Emsland Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
Ordnungswidrigkeiten wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Landkreis [#289231]
Datum
28. September 2023 15:18
An
Landkreis Emsland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die jeweilige Anzahl der in den Jahren 2020-2022 angezeigten Ordnungswidrigkeiten wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Landkreis - jeweils getrennt nach den Tatbestandnummern 105112 und 105113 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs. 2. Die jeweilige Anzahl der in den Jahren 2020-2022 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Landkreis - jeweils getrennt nach den Tatbestandnummern 105112 und 105113 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs. 3. Die jeweilige Anzahl der in den Jahren 2020-2022 eingestellten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Landkreis - jeweils getrennt nach den Tatbestandnummern 105112 und 105113 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 289231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289231/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann
Landkreis Emsland
Sehr geehrte Frau Tillmann, Ihre Anfrage haben wir dankend erhalten. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachber…
Von
Landkreis Emsland
Betreff
WG: Ordnungswidrigkeiten wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Landkreis [#289231]
Datum
4. Oktober 2023 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Tillmann, Ihre Anfrage haben wir dankend erhalten. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die von Ihnen angefragten Daten nicht zu eruieren sind, da bei den Angaben zu Ordnungswidrigkeiten wegen nicht ausreichendem Seitenabstand nicht zwischen Rad, Auto oder anderen Verkehrsteilnehmern unterschieden wird. Das heißt, eine Zuordnung ausschließlich zu Vorfällen, bei denen Fahrradfahrer betroffen waren, ist nicht möglich. Darüber hinaus werden Verwarnung nach 6 Monaten aus Gründen des Datenschutzes aus dem System gelöscht. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Charlotte J. Tillmann
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Arbeit und schade, dass diese Daten nicht erhoben werden. Vielleicht ist meine An…
An Landkreis Emsland Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: WG: Ordnungswidrigkeiten wegen nicht ausreichendem Seitenabstand zu Fahrradfahrenden im Landkreis [#289231]
Datum
5. Oktober 2023 13:11
An
Landkreis Emsland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Arbeit und schade, dass diese Daten nicht erhoben werden. Vielleicht ist meine Anfrage ein Anstoß für die Erfassung der Daten. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 289231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289231/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>