Ordnungswidrigkeiten

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anzahl und Tatbestände der abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitsverfahren gem. § 60 MessEG im Bezirk des Eichamts Freiburg für 2018.
Falls möglich, bitte ich um postalische Zusendung an u. g. Adresse.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung (E-Mail) . Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. August 2019
  • Frist
    22. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl und Tatbes…
An Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeiten [#164756]
Datum
23. August 2019 16:56
An
Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl und Tatbestände der abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitsverfahren gem. § 60 MessEG im Bezirk des Eichamts Freiburg für 2018. Falls möglich, bitte ich um postalische Zusendung an u. g. Adresse. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung (E-Mail) . Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in es freut uns sehr, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren. Die Anzahl der B…
Von
Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Ordnungswidrigkeiten [#164756]
Datum
26. August 2019 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es freut uns sehr, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren. Die Anzahl der Bußgeldverfahren in Baden-Württemberg im Jahre 2018 finden Sie auf der Seite 33 in unserem Jahresbericht, den Sie über unsere Homepage unter https://www.ebbw.org/sites/default/files/EBBW_Jahresbericht.pdf aufrufen können. Wir sind gerne bereit, die Anzahl der Bußgeldverfahren nach Tatbestand für den Bezirk des Eichamts Freiburg aufzuschlüsseln, was jedoch einen zeitlichen Rechercheaufwand von mehreren Stunden verursacht und mit etwa 600 Euro in Rechnung gestellt werden muss. Teilen Sie uns bitte innerhalb von vier Wochen mit, ob Sie weiterhin eine Aufschlüsselung im genannten Sinne wünschen. Sollten wir bis dahin nichts mehr von Ihnen hören, so gehen wir davon aus, dass Sie an der gebührenpflichtigen Information nicht mehr interessiert sind. Mit freundlichen Grüßen