Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Anfrage an: Stadt Halle (Saale)

Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen im jahr 2022 und 2023.
- Anzahl der daraus reslutierenden Verfahren
- Anzahl der daraus resultierenden Verwarngelder

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Ordnungswi…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#303218]
Datum
15. März 2024 16:47
An
Stadt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen im jahr 2022 und 2023. - Anzahl der daraus reslutierenden Verfahren - Anzahl der daraus resultierenden Verwarngelder
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303218/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Halle (Saale)
Sehr << Antragsteller:in >> eine wie von Ihnen gewünschte Auskunftserteilung (Anzahl der Anzeigen von…
Von
Stadt Halle (Saale)
Betreff
WG: Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#303218]
Datum
20. März 2024 10:11
Status
Sehr << Antragsteller:in >> eine wie von Ihnen gewünschte Auskunftserteilung (Anzahl der Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen für die Jahre 2022 und 2023) kann leider nicht erfolgen. Die Bußgeldstelle ist neben der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten auch für alle Ordnungswidrigkeiten der Stadt Halle (Saale), ausgenommen des Fachbereich Gesundheit, Abteilung Veterinärwesen, zuständig. Die Anzeigenerstattung erfolgt durch die Fachbereiche der Stadt Halle, Polizei, Außendienstmitarbeiter, Privatpersonen usw.. Eine Unterscheidung, unterteilt nach Anzeigenerstatter, ist statistisch leider nicht abrufbar. Für den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im Jahr 2022 2.736 und im Jahr 2023 3.409 Anzeigen von Privatpersonen im Fachbereich Sicherheit, Abteilung Bußgeldstelle eingegangen. In wie vielen Fällen tatsächlich in Folge ein Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund welchen Verkehrsverstoßes (Höhe der Verwarnungsgeldes, Höhe der Geldbuße) eingeleitet wurde, ist statistisch nicht auswertbar. Als Hinweis möchte ich Ihnen aber einen Link der Stadt Halle (Saale) senden, der Ihnen möglicherweise auch Fragen beantworten kann. https://halsis.halle.de:8443/halsis/#app/startpage Mit freundlichen Grüßen