Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Anfrage an: Stadt Jena

Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen im Jahr 2021, 2022 und 2023.
- Die Anzahl der daraus resultierende Verfahren
- Anzahl der daraus resultierenden Verwarngelder
- falls Informationen vorhanden: Wie viele unterschiedliche Privatpersonen eine Anzeige erstellt haben.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei meiner Anfrage um eine kostenlose Anfrage handelt.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    23. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Ordnungswidrigkeit…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#303945]
Datum
23. März 2024 21:36
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen im Jahr 2021, 2022 und 2023. - Die Anzahl der daraus resultierende Verfahren - Anzahl der daraus resultierenden Verwarngelder - falls Informationen vorhanden: Wie viele unterschiedliche Privatpersonen eine Anzeige erstellt haben. Ich gehe davon aus, dass es sich bei meiner Anfrage um eine kostenlose Anfrage handelt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303945/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> eine explizite Statistik über Privatanzeigen wird in der Bußgeldstelle n…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#303945]
Datum
28. März 2024 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> eine explizite Statistik über Privatanzeigen wird in der Bußgeldstelle nicht erhoben. Die Zahlen für das Jahr 2023 sind vollständig. Für die Jahre 2021 und 2022 können wir jedoch keine vollständigen Daten übermitteln. Das liegt hauptsächlich daran, dass ein Großteil der Verfahren bereits gelöscht ist. Die Aufbewahrungsfristen sind geregelt in § 14 ThürArchivG und der Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaates Thüringen. Demnach werden abgeschlossene Verwarnungs- einschließlich Anschlussbußgeldverfahren nach sechs Monaten (Beginn mit Ende des Abschlussmonats) gelöscht. Noch erkennbar ist, dass im Jahr 2021   31 Verfahren eingeleitet wurden - die tatsächliche Zahl ist unbekannt. Im Jahr 2022 sind nachvollziehbar  58 Verfahren eingeleitet worden - auch hier ist die tatsächliche Zahl unbekannt. Im Jahr 2023 sind 383 Ordnungswidrigkeiten eingegangen. Bei 222 wurden Verfahren eingeleitet. 163 Anzeigen mussten unbeachtet bleiben, da die angezeigte Ordnungswidrigkeit nicht verfolgbar oder die Anzeige fehlerhaft war. Bei allen eingeleiteten Verfahren wurde ein Verwarnungsgeld/ eine Geldbuße erhoben. Eine Auskunft darüber, wie viele verschiedenen Personen Ordnungswidrigkeiten angezeigt haben, kann nicht gegeben werden. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Ant…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#303945]
Datum
28. März 2024 18:14
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303945/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mir ist gerade noch eingefallen, ob eine Gesamtsumme in Euro zu den 383 Ordnungswidrigkeiten bekannt i…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#303945]
Datum
28. März 2024 18:25
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mir ist gerade noch eingefallen, ob eine Gesamtsumme in Euro zu den 383 Ordnungswidrigkeiten bekannt ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303945/

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Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> da hier keine spezielle Statistik über Privatanzeigen geführt wird, ist …
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#303945]
Datum
2. April 2024 08:55
Status
Sehr << Antragsteller:in >> da hier keine spezielle Statistik über Privatanzeigen geführt wird, ist die Gesamtsumme nicht bekannt und kann auch nicht ermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen