Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen

Anfrage an: Stadt Weißenfels

Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen im jahr 2022 und 2023.
- Anzahl der daraus reslutierenden Verfahren
- Anzahl der daraus resultierenden Verwarngelder

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    17. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Ordnungswi…
An Stadt Weißenfels Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen [#303368]
Datum
17. März 2024 16:04
An
Stadt Weißenfels
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen im jahr 2022 und 2023. - Anzahl der daraus reslutierenden Verfahren - Anzahl der daraus resultierenden Verwarngelder
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303368/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Weißenfels
Ihr Antrag nach dem IZG LSA #303368; unser Zeichen: 30 38 IZG 2024 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ih…
Von
Stadt Weißenfels
Betreff
Ihr Antrag nach dem IZG LSA #303368; unser Zeichen: 30 38 IZG 2024
Datum
17. April 2024 07:54
Status
image001.png
23,0 KB
image002.png
10,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr Informationsbegehren ergeht folgende Entscheidung: I. Der beantragte Informationszugang wird gewährt. Ihre Anfrage, wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Auskunft zur Anzahl der Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen im Jahr 2022 und 2023 Antwort: * Anzahl der Anzeigen 2022 * 61 Anzeigen, davon wurden 57 geahndet * Anzahl der Anzeigen 2023 * 242, davon wurden 161 geahndet * fließender Verkehr: null Anzeigen Frage 2: Auskunft zur Anzahl der daraus resultierenden Verfahren und der daraus resultierenden Verwarngelder Antwort: Zu der Frage der Höhe der festgesetzten Buß- bzw. Verwarngelder bedarf es weiterer interner Berechnungen. Es wird erfahrungsgemäß von ca. fünf verwertbaren Anzeigen pro Jahr ausgegangen. De Stadt Weißenfels erhält viele Hinweise durch Bürger und ermittelt dann selbst. Der mit den weiteren Ermittlungen verbundene Arbeitsaufwand wird als extrem hoch eingeschätzt. Es ist damit zu rechnen, dass hierfür nicht von Kostenfreiheit ausgegangen werden kann. Ich danke Ihnen insofern für eine Rückmeldung, ob Ihrerseits trotzdem der Antrag auf entsprechende Mitteilung gestellt wird. II. Für das Verfahren werden keine Kosten festgesetzt. Mit freundlichen Grüßen