Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen

Anfrage an: Stadt Ahrensburg

Eine Übersicht, zu welchem Prozentsatz Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen, betreffend Delikten im ruhenden Verkehr, tatsächlich im Jahr 2022 durch das Ordnungsamt bearbeitet wurden und wie viele Verjährt sind.

Bitte geben sie zudem an, in wie viel Prozent der Fällen ein Buß- oder Verwarngeld erging.

Ferner geben sie bitte die absolute Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen, betreffend Delikten im ruhenden Verkehr, im Jahr 2022 an.

Für ihre Mühen bedanke ich mich bereits im Voraus!

Ergebnis der Anfrage

Es wird keine Differenzierung zwischen Privatanzeigen und Anzeigen von Ordnungskräften der Stadt Ahrensburg getroffen.

Es wird nicht erfasst, in viel Prozent der Fälle ein Verwarn- oder Bußgeld ausgesprochen wird.

Die Stadt bearbeitet Anzeigen, betreffend Delikten im ruhenden Verkehr, im oberen vierstelligen Bereich.

Der abgerechnete Stundensatz einer Verwaltungskraft beträgt 50€.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht, zu welchem Prozentsat…
An Stadt Ahrensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen [#286252]
Datum
16. August 2023 12:33
An
Stadt Ahrensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, zu welchem Prozentsatz Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen, betreffend Delikten im ruhenden Verkehr, tatsächlich im Jahr 2022 durch das Ordnungsamt bearbeitet wurden und wie viele Verjährt sind. Bitte geben sie zudem an, in wie viel Prozent der Fällen ein Buß- oder Verwarngeld erging. Ferner geben sie bitte die absolute Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch Privatpersonen, betreffend Delikten im ruhenden Verkehr, im Jahr 2022 an. Für ihre Mühen bedanke ich mich bereits im Voraus!
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286252/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ahrensburg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages gemäß § 4 Abs. 1 d…
Von
Stadt Ahrensburg
Betreff
Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen [#286252]
Datum
23. August 2023 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages gemäß § 4 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 16.08.2023. Aufgrund der Komplexität der Anfrage verlängere ich die Frist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 IZG-SH auf 2 Monate. Die Frist endet mit Ablauf des 16.10.2023. Ich weise darauf hin, dass die von Ihnen erbetenen Informationen derzeit nicht als Überblick erfasst sind. Die Ermittlung aus einer bestehenden Übersicht ist nicht möglich. Bei der Erfassung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr wird keine Differenzierung zwischen Privatanzeigen und den von den Überwachungskräften der Stadt Ahrensburg erfassten Fällen vorgenommen. Eingereichte Privatanzeigen werden geprüft und bei Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen in das System aufgenommen. Dabei werden durch das System automatisch fortlaufende Aktenzeichen erstellt. Die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Prozentsätze und Anzahlen der Ordnungswidrigkeiten von Privatanzeigen, auch die Unterteilung in Verwarn- und Bußgeldverfahren, ist nur durch die komplette Sichtung der gesamten Einzelakten aus 2022 möglich. Bei analoger Hinzuziehung der Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 31.01.2014 – hier: Tarifstellen 2.3, 3 – würden für diesen erheblichen, zusätzlichen Arbeitsaufwand alleine Gebühren i. H. v. 300,- € entstehen. Ich weise darauf hin, dass in 2022 insgesamt Fälle im oberen vierstelligen Bereich aufgenommen wurden. Dabei würden je angefangene 30 Minuten 25 € Verwaltungsgebühren berechnet werden. Grundlage für die Gebührenberechnung ist die Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) vom 21. März 2007. Bitte geben Sie mir eine kurzfristige Rückmeldung, ob Sie aufgrund meiner Informationen eine Änderung Ihrer Anfrage wünschen, diese eingrenzen, beibehalten oder aber zurücknehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#286252] Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meine Anfrage „Ordnungs…
An Stadt Ahrensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#286252]
Datum
23. August 2023 12:00
An
Stadt Ahrensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meine Anfrage „Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen“ (16.08.2023, #286252), aufgrund des zur Beantwortung notwendigen erheblichen Arbeitsaufwandes, zurück. Für ihre Antwort bedanke ich mich vielmals. Mit freundlichen Grüßen